Diskriminierung an der Diskotür

„Es sind schon genug Schwarze drin“ kostet 900 Euro

Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt einen Discobetreiber, eine Entschädigung in Höhe von 900 € zu zahlen. Seine Türsteher hatten an der Diskotür einen Besucher wegen seiner Hautfarbe abgewiesen.

Dienstag, 13.12.2011, 8:32 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 16.12.2011, 1:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Alles fing im November 2010 an. David G. und sein Bekannter entschieden sich, gemeinsam in die Disco zu gehen. An der Diskotür war der Spaß aber auch schon vorbei. Sie wurden vom Türsteher abgewiesen. Begründung: „Es sind schon genug Schwarze drin.“

Eine solche Situation hatte David G. schon einmal erlebt. „Erst 6 Monate zuvor war ich schon einmal abgewiesen worden. Diesmal wollte ich es nicht auf mir sitzen lassen“ sagt er und holt sich Rat beim Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG). Gemeinsam bringen Sie den Fall vor das Gericht.

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Das Landgericht Tübingen entschied im Juli 2011, dass die Abweisung an der Diskotür gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt. So wurde der Discobetreiber verpflichtet, David G. künftig einzulassen. Eine Entschädigung sollte er aber nicht bekommen. Dazu sei die Diskriminierung nicht gravierend genug gewesen.

Entschädigung im zweiten Anlauf
Daraufhin ging David G. gemeinsam mit BUG in Berufung und bekam nun auch dort Recht zugesprochen. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt nicht nur, dass eine Diskriminierung vorlag, es spricht David G. auch eine Entschädigung von 900 € zu.

Vera Egenberger vom BUG zeigte sich erfreut und erleichtert zugleich: „Wir begrüßen das Urteil. Es sendet das Signal, dass Diskotheken ihre Einlasspraktiken – sollten diese auf der Schattierung der Haut beruhen – überdenken müssen.“ Der Anwalt des Klägers Sebastian Busch zeigt sich mit dem Urteil gleichermaßen zufrieden: „Auch wenn wir uns eine höhere Entschädigung gewünscht hätten, wurde zumindest klargestellt, dass Diskriminierungen wegen der Hautfarbe nicht ohne Folgen bleiben dürfen.“

Auch David G. ist froh über diese Entscheidung. Er hofft, dass „die Bestätigung der Diskriminierung auch andere betroffene Jugendliche ermuntern wird, Ausgrenzung nicht wortlos hinzunehmen.“ (hs)
Aktuell Recht

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  1. S.Ooker sagt:

    So diskriminierend die Erfahrung gewesen sein muss, kann ich mir nicht vorstellen wie dies in der Praxis aussehen kann.
    An Diskotüren wird hauptsächlich nach dem Aussehen, der Kleidung und auch nach dem Geschlecht entschieden. Männern allgemein wird häufig der Einlass verwehrt, weil schon zuviele drin sind.
    Auch frage ich mich wie das mit dem Hausrecht aussieht, ich dachte immer Betreiber privater Einrichtungen können frei entscheiden, wem sie Einlass gewähren.
    Kann man auch klagen wenn man nicht eingelassen wird weil man „zu hässlich“ ist? Weil man männlich ist? Weil man rothaarig ist? Weil die Klamotten nicht teuer genug sind?

    Einen konsequenter Boykott solcher Läden fände ich sinvoller, als diese Zwangsentscheidung, die zwar versucht Diskriminierung einzudämmen, letztlich aber auf seltsame, recht willkürliche Weise in das Hausrecht eingreift.

  2. General-Investigation sagt:

    Man muß ganz klar sehen, das der Betreiber der Diskothek die Türsteher ganz klar anweist, welches Publikum er im Laden haben möchte. Auch wird vom Betreiber vorgegeben, wie hoch der Anteil der weiblichen Gäste ist und wie hoch der Anteil der männlichen Gäste sein soll. Ebenso kann der Betreiber festlegen, was er nicht als Gäste haben möchte.
    Das ist eine völlig normale Vorgehensweise und wird schon zig Jahre so gemacht.
    Einzig und alleine kann man dem Inhaber vorwerfen, das manches mal merkwürdige Gestalten an den Türen ihren Dienst machen, die schlicht auf Streit mit Gästen aus sind. Aber es gibt auch durchaus höfliche und nette Türsteher, die darauf achten das alles reibungslos verlaufen kann.
    Das gilt es zu unterscheiden.
    Ob man nun in eine Diskothek geht wo man im wahrsten Sinne Gesichtskontrollen macht, kann ja jeder für sich entscheiden, man muß sich das ja nicht antun.

    Bei diesem Artikel allerdings hat man den leichten Beigeschmack, das es hier wohl eher um eine Entschädigung ging als um die Sache an sich selbst. Auch wird nicht erklärt, was tatsächlich vor der Tür abgelaufen ist, denn auch da muß man sehr vorsichtig sein, wenn es um Behauptungen geht die gemacht worden sein sollen.
    Es gilt auch da immer noch der kluge Satz: Wie man in den Wald hineinruft so schallt es heraus.

  3. Pingback: Dresden: Sechs von elf Diskotheken lassen nur Deutsche rein | MiGAZIN