Bundespräsident Steinmeier hat zum zweiten Mal in wenigen Wochen Sachsen besucht. In Dresden spricht er mit Schülern über das Thema "Rassismus". Und ruft dazu, sich an einen Tisch zu setzen. In Chemnitz trifft er Bürger bei einer Kaffeetafel.
Mit der Absicherung deutscher Investitionen, Ausbildungshilfen und Anschub für Firmengründungen will die Bundesregierung wirtschaftsstarke afrikanische Länder unterstützen - auch damit nicht mehr so viele Migranten nach Europa kommen. Ärmere Staaten waren nicht eingeladen.
Lange debattiert, jetzt offiziell mit Tafel: Das Erstaufnahmelager für Flüchtlinge im saarländischen Lebach ist nun ein sogenanntes Ankerzentrum. Bundesinnenminister Seehofer sieht es als Vorbild für andere Bundesländer. Die muss er noch überzeugen. Von Marc Patzwald
Geduldete Flüchtlinge sollen für ihren Unterhalt selbst aufkommen. So soll der Staat entlastet und die gesellschaftliche Akzeptanz gestärkt werden. Das haben Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen. Die Bundesregierung soll Vorschläge zur Umsetzung präsentieren.
Der Arbeiter-Samariter-Bund lehnt es ab, der AfD-Fraktion im Bundestag Erste-Hilfe-Kurse anzubieten. Begründung: Der Verband sei 1933 selbst Opfer von Rechtsextremismus gewesen. Heute stehe er für eine offene Gesellschaft.
Die Pläne der EU, Ausschiffungsplattforme in Nordafrika aufzubauen, um Menschen von der Flucht nach Europa abzuhalten, kommen nicht voran. Bislang hat sich kein Drittstaat dazu bereiterklärt. Die Linke begrüßen das Scheitern. Die Lager wären ohnehin "illegal".
Die Bundesregierung will die Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien überprüfen. Das Land, in dessen Istanbuler Konsulat der Journalist Khashoggi getötet wurde, steht noch immer ganz oben auf der Liste der Drittländer, die deutsche Waffen erhalten.
Nach den neuesten Umfragen ist die AfD erstmals zweitstärkste Partei im Bund. Im nationalen Zeitgeist spielt sie aber schon länger eine starke Rolle. Sie hat – stimmungsmäßig – viel erreicht und tritt weiter an, um die politische Kultur zu verändern. Von Johannes Schillo. Von Johannes Schillo
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist sechs Monate alt und klar formuliert: Jugendliche haben auch nach Eintritt der Volljährigkeit Anspruch auf Nachzug ihrer Eltern. Die Bundesregierung hat das Urteil immer noch nicht umgesetzt.
Gesichtsverhüllung vor Gericht soll in Zukunft verboten sein. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundesrat beschlossen. In der Praxis dürfte die Neuregelung kaum zur Anwendung kommen.