In der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Oerlinghausen sind rund 100 Kinder untergebracht. Eine Schule dürfen sie nicht besuchen. Das verletzt grundlegende Kinderrechte. Birgit Morgenrath hat mit Betroffenen gesprochen. Ein Besuch vor Ort. Von Birgit Morgenrath
In Berlin schreibt das "Neutralitätsgesetz" vor, dass Lehrer an Schulen, Polizisten und Justiz-Mitarbeiter im Dienst keine religiösen Symbole zeigen dürfen. Eine junge Lehrerin sieht das anders. Am Montag wurde darüber verhandelt, die Entscheidung will das Gericht im Mai verkünden.
Immer mehr Flüchtlinge verlassen Deutschland auf derselben Route, auf der sie ursprünglich nach Deutschland gekommen sind. Grund: Sie dürfen ihre Familien nicht nachholen. Das UN-Flüchtlingskommissariat kritisiert Deutschland. Viele Flüchtlinge fühlten sich wegen der erneuten Aussetzung des Familiennachzugs betrogen.
In Mali schießen wir "den Schwarzen die Köpfe weg". Das soll ein Bundeswehrsoldat gesagt haben. Ein anderer bezeichnete Flüchtlinge als Krankheit, die "ausgerottet" werden müssten. In beiden Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt. Der Militärische Abschirmdienst ermittelt aktuell in 431 rechtsextremen Verdachtsfällen bei der Bundeswehr.
Der ungeklärte Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle soll wieder aufgerollt werden. Jerzy Montag und Herbert Landau sollen den Fall neu aufarbeiten. Montag war bereits NSU-Sonderermittler im Bundestag.
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestärkt. Ihr Recht auf Familiennachzug bleibt auch dann bestehen, wenn Sie nach der Einreise volljährig werden.
Eritreische Christen sind in Dresden bei einem Gottesdienst unfreiwillig gefilmt worden. In dem Internet-Videoclip werden sie als "Muslime in der Kirche" bezeichnet. Das sorgt für Hasskommentare. Christen hätten keinen Zugang mehr in die Kirche, dafür schreie der Muezzin.
Die Zahl der Flüchtlinge, die an deutschen Hochschulen studieren, hat sich seit dem Wintersemester 2016/2017 verdreifacht. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Befragung.
Rückführungen von Flüchtlingen nach Italien sind zulässig. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in zehn Fällen entschieden. Die Unterkünfte in Italien seien zwar teilweise mangelhaft, schwerwiegende Mängel im Asylverfahren gebe es allerdings keine.
Beide stammen aus der früheren Sowjetunion, kamen nach 1990 nach Deutschland, haben deutsche Wurzeln. Dennoch wird der Spätaussiedler bei der Rente besser behandelt als der jüdische Zuwanderer. Eine Initiative fordert ein Ende dieser Ungerechtigkeit.