Thomas de Maizière
Integrationsvertrag errinnert an erstes Semester Jura
Die Einführung eines Integrationsvertrages für Zuwanderer sieht Bundesinnenminister Thomas de Maizière kritisch: Er sei sich nicht sicher, ob man mit dem Begriff ”Vertrag” weiterkomme. Außerdem sei die Zuständigkeit ungeklärt.
Montag, 07.12.2009, 8:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.08.2010, 7:11 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und der FDP heißt es: „Um die Verbindlichkeit der individuellen Integrationsförderung zu erhöhen, werden wir das Instrument eines Integrationsvertrages schaffen, mit dem wir sowohl Neuzuwanderer als auch länger im Land lebende Migranten erreichen wollen. … Mit Integrationsverträgen werden die notwendigen Integrationsmaßnahmen für eine erfolgreiche Eingliederung in die deutsche Gesellschaft und den deutschen Arbeitsmarkt vereinbart und später kontinuierlich überprüft.“
Bundesinnenminister Thomas de Maizière erinnere das an sein erstes Semester Jura. ”Ich bin mir noch nicht sicher, ob man mit dem ehrbaren Begriff des Vertrages weiterkommt”, sagte der CDU-Politiker in einem Interview mit der Wochenzeitung Rheinischer Merkur. ”Wir müssen uns überlegen, wer genau die Vertragspartner sind und wie die Verpflichtungen konkret aussehen sollen”, so der CDU Politiker weiter.
Ungeklärt sei auch, ob für das entsprechende Gesetz das Innenministerium oder die Integrationsbeauftragte im Kanzleramt zuständig wäre.
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Glosse Merz‘ Termindiebe gefunden
- Familientrennung Hessen schiebt Eltern ab – und behält ihre drei Kinder
- Ausschreitungen in Frankreich Schüler fordern Bildung, Dobrindt liefert Herkunftsdebatte
- Grüne gegen Meldepflicht Arztbesuch soll mehr nicht zu Abschiebung führen
- Ab 1. November 2026 Wegen wenigen Betrugsfällen: Strengere Deutschtests für alle
- Sachsen-Anhalt Schutz der Bevölkerung: Gericht bestätigt…

