Arbeitsgericht
Hitlergruß ist Kündigungsgrund auch bei Türken
Zeigt ein Arbeitnehmer den Hitlergruß, kann das eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Das gilt auch für Arbeitnehmer türkischer Abstammung. Das entschied das Arbeitsgericht Hamburg.
Freitag, 21.10.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 23.10.2016, 12:53 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Hitlergruß rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Diese Geste stelle ein nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden muss, teilte das Arbeitsgericht Hamburg am Donnerstag zu einem entsprechenden Urteil mit. Das gelte umso mehr, wenn der Adressat zusätzlich grob beleidigt werde. Eine türkische Abstammung mache das Vergehen nicht weniger schlimm. (AZ: 12 Ca 348/15)
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der in einem Streit während einer Betriebsversammlung den Arm zum Hitlergruß erhoben und seinem Gegenüber die Worte „Du bist ein Heil, Du Nazi!“ entgegengerufen hatte. Daraufhin kündigte ihm die Arbeitgeberin fristlos.
Der Einwand des Klägers, eine solche Handlung sei von ihm nur beleidigend gemeint gewesen, spielte für die Kammer bei der Urteilsfindung keine Rolle. Er könne auch nicht rechtsradikal sein, da er türkischer Abstimmung sei, hatte der Kläger angeführt. Die Abstammung beinhalte keine Antwort auf die Frage der inneren Haltung. (epd/mig)
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