
Staatsräson im Strafgesetzbuch?
Existenzrecht Israels: Streit um Hessens Gesetz gegen Leugnung
Hessen will eine aus seiner Sicht bestehende Lücke im Kampf gegen Antisemitismus schließen. Doch juristisch ist der Vorstoß umstritten: Die Bundesregierung hält die Konstruktion für verfassungsrechtlich riskant. Auch Rechtsexperten äußern Zweifel. Selbst der Zentralrat der Juden ist nicht überzeugt.
Montag, 05.10.2026, 14:40 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 05.10.2026, 14:40 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Vor dem dritten Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel am Mittwoch dringt die hessische Landesregierung auf Strafen für Äußerungen, die das Existenzrecht Israels infrage stellen. „Wer Israel das Existenzrecht abspricht, gefährdet jüdisches Leben“, erklärte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) am Montag. Sein Justizminister Christian Heinz (CDU) warb bei einer Pressekonferenz in Berlin für die Gesetzesinitiative des Landes, untermauert von einem Rechtsgutachten. Doch der Gesetzentwurf bleibt umstritten. Die Bundesregierung hat weiter verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Bundesrat hatte im Juli für eine Gesetzesinitiative Hessens zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels gestimmt. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren soll demnach bestraft werden, wer „öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft“. Strafbar soll dies allerdings nur sein, wenn die Äußerung in einer Weise erfolgt, die geeignet ist, „die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern“. Bundesregierung und Bundestag müssen nun darüber befinden, ob sie die Initiative aufgreifen und den Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch entsprechend erweitern wollen.
Hessen sieht Lücke im Strafrecht
Justizminister Heinz begründete den in seinen Augen bestehenden Regelungsbedarf unter anderem mit der bisherigen Rechtsprechung. Gerichte würden es für zulässig erachten, den Davidstern in der Mülltonne oder Landkarten zu zeigen, in der Israel ausgestrichen ist, sagte Heinz. Unterstützung erhält er vom hessischen Antisemitismusbeauftragten Uwe Becker. Der israelbezogene Antisemitismus sei inzwischen die bestimmende Form von Judenhass. „Der Antizionismus ist der Antisemitismus 2.0 geworden“, sagte Becker und sprach von „Vernichtungswerbung“, die enden müsse.
Weil eine gesetzliche Regelung Meinungsäußerungen betrifft, waren verfassungsrechtliche Bedenken an der Regelung laut geworden. Die hessische Regierung hat daraufhin ein Gutachten beim Verfassungsrechtler Steffen Augsberg erbeten. Der Gießener Rechtswissenschaftler kommt darin zum Ergebnis, dass sich der hessische Vorschlag „spannungsfrei in das gegebene Regelungskonzept einfügt und dieses systematisch sinnvoll ergänzt“.
Augsberg verweist darin unter anderem auf die sogenannte Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Verbot von Nationalsozialismus verherrlichender Propaganda zulässig ist. Bei Israel gehe es nicht „um irgendein Land“, sondern ein Land, das in Reaktion auf die Schoah geschaffen worden sei, sagte Augsberg.
Juristen und Wissenschaftlicher Dienst widersprechen
Dieser Bewertung widersprechen 33 Rechtswissenschaftler in einem offenen Brief. Die Frage nach einem Existenzrecht Israels betreffe eine Meinung und keine historische Tatsache. Die vom Bundesverfassungsgericht für nationalsozialistische Propaganda zugelassene Ausnahme lasse sich nicht auf andere Konflikte übertragen. Auch die politische Formel von der deutschen „Staatsräson“ könne für sich genommen keine Einschränkung von Grundrechten rechtfertigen.
Auch die Bundesregierung kommt zu einer anderen Bewertung als Augsberg. Eine spezifische Meinungsäußerung unter Strafe zu stellen, sei nach dem Grundgesetz nicht möglich, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Das Bundesverfassungsgericht habe dies in der Wunsiedel-Entscheidung für die Verherrlichung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft anerkannt, „aber auch darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine ganz besondere Ausnahme handelt“. Andere Rechtswissenschaftler hätten darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Bundesrats nicht mit der gegenwärtigen Rechtsprechung vereinbar sei, sagte er.
Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags äußerte in einer Ausarbeitung erhebliche Zweifel. Die Ablehnung des Existenzrechts Israels sei als Meinungsäußerung einzuordnen. Eine Übertragung der Wunsiedel-Rechtsprechung auf den hessischen Vorschlag sei „schwer begründbar“. Gelinge dies nicht, wäre der Eingriff in die Meinungsfreiheit nach Einschätzung der Gutachter verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
Kritik an unklarem Begriff „Existenzrecht“
Amnesty International hält zudem den Begriff „Existenzrecht“ für rechtlich unscharf und warnt davor, dass die Neuregelung auch zulässige politische Äußerungen abschrecken könnte. Viele antisemitische Äußerungen und Aufrufe zu Gewalt seien bereits nach geltendem Recht strafbar.
Bedenken hat auch der Direktor der Bildungsstätte Anne Frank, Meron Mendel. Zwar verfolge der Entwurf gute Absichten, sagte er. Es könne aber schwierig sein, die Grenze zwischen legitimer Meinungsäußerung und strafbarer Handlung zu ziehen. Als Beispiel verwies Mendel auf ultraorthodoxe Juden, die einen jüdischen Staat vor dem Erscheinen des Messias aus religiösen Gründen ablehnen.
Zentralrat schlägt anderen Weg vor
Ganz überzeugt ist auch der Zentralrat der Juden nicht von dem hessischen Vorschlag, auch wenn er denselben Handlungsbedarf sieht, wie Präsident Josef Schuster erklärte. Er äußerte die Sorge, dass das Gesetz am Ende vom Verfassungsgericht kassiert und Israelfeinden noch mehr Auftrieb bescheren würde. Schuster schlug vor, eine Regelung nicht im Paragrafen der Volksverhetzung, sondern im Bereich der Straftaten gegen ausländische Staaten zu ergänzen.
Sinnvoller sei es aus seiner Sicht, den Aufruf zur Zerstörung oder Beseitigung eines Staates unter Strafe zu stellen, mit dem Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält. Auf Nachfrage erklärte Schuster, dass nach seiner Vorstellung auch ein Staat Palästina von einer solchen Regelung umfasst wäre, obwohl Deutschland Palästina bislang nicht als Staat anerkannt hat. Andere Staaten haben Palästina bereits anerkannt.
Die Bundesregierung sei in der Pflicht, die hessische Initiative eventuell mit einem eigenen Vorschlag weiterzuentwickeln, sagte Schuster. (epd/dpa/mig) Aktuell Politik
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