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Islamfeindliche Schmierereien an der Gelsenkirchener Tuğra-Moschee

Islamfeindlichkeit

Was die Polizei wusste – und verschwieg

Als Menschen sich vor dem Gebäude prügeln, spricht die Polizei von einer „Moschee“. Als dieselbe Einrichtung mit „FCK Islam“ beschmiert wird, nennt sie die Behörde nur noch „Kulturzentrum“. Diese unterschiedliche Wortwahl ist keine sprachliche Nebensache.

Mittwoch, 09.09.2026, 11:04 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 09.09.2026, 11:04 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Als sich Anfang August mehrere Menschen an der Kesselstraße in Gelsenkirchen prügeln, beschreibt die Polizei den Ort ihrer Auseinandersetzung als „vor einer Moschee“. Ob die Beteiligten Moscheebesucher sind oder die Tat nur zufällig vor der Moschee stattfand, bleibt offen – ebenso, ob es irgendeinen Zusammenhang zwischen der Schlägerei und der religiösen Einrichtung gibt.

Knapp vier Wochen später wird dasselbe Gebäude selbst zum Tatort: Unbekannte beschmieren die Fassade mit rechtsextremen Zeichen und schreiben unter anderem „FCK Islam“ an die Wand. Diesmal verschwindet die Moschee aus der Polizeimeldung. Die Behörde spricht nur noch von einem „türkischen Kulturzentrum“.

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Dabei handelt es sich in beiden Fällen um dieselbe Einrichtung im Gelsenkirchener Stadtteil Bulmke-Hüllen: die Tuğra-Moschee an der Kesselstraße. Die Stadt Gelsenkirchen führt sie offiziell als „IGMG Moscheegemeinde Bulmke-Hüllen Tugra Kulturzentrum“ und ordnet sie ausdrücklich als Moscheeverein beziehungsweise Moschee ein – unverkennbar schon wegen zweier symbolischer Minaretten, die den Eingangsbereich schmücken.

Rechtsextreme Schmierereien an mehreren Orten

Die Beschmierung der Moschee gehört zu einer Serie von Vorfällen am ersten Septemberwochenende. Nach Angaben der Polizei wurden an rund einem Dutzend Orten rechtsextreme Schriftzüge und Symbole entdeckt. Betroffen waren neben der Tuğra-Moschee unter anderem ein evangelischer Gebetsverein, das Musiktheater, eine Bushaltestelle und Wände von Mehrfamilienhäusern.

An den Wänden und Fassaden hinterließen die Täter in Neonazi-Milieus verbreitete Codes. „WP“ etwa steht für „White Power“ und die Vorstellung einer angeblichen Überlegenheit weißer Menschen. Auch der Zahlencode „1161“ – die Ziffern markieren Buchstaben im Alphabet – ist in Neonazi-Milieus verbreitet und steht für „AAFA“ beziehungsweise „Anti-antifaschistische Aktion“.

Die Polizei informierte darüber am 7. September unter der Überschrift „Staatsschutz ermittelt nach rechtsextremen Graffiti-Schmierereien“. Im Text werden die Codes nicht genannt, sondern als „Schriftzüge und Symbole“ umschrieben.

Polizei kannte Moschee und Schriftzug

Auf Anfrage von MiGAZIN bestätigt die Polizei, dass ihr bereits bei Veröffentlichung der Mitteilung bekannt war, um welche Einrichtung es sich handelt. Wörtlich heißt es: „Ja. Der Polizei Gelsenkirchen war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt, dass es sich bei der Einrichtung um die Moscheegemeinde ‚IGMG Tuğra Moschee und Kulturzentrum in Gelsenkirchen‘ handelt.“ Auch der Schriftzug „FCK Islam“ war der Behörde nach eigener Auskunft zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt.

Warum dieser und andere Schriftzüge nicht genannt wurden, begründet die Pressestelle mit dem Umfang der Tatserie. Es habe rund ein Dutzend Tatorte mit unterschiedlichen Schriftzügen und Symbolen gegeben. „Die einzelnen Inhalte“ seien deshalb nicht wörtlich wiedergegeben worden. Stattdessen habe man „den Gesamtkomplex mit seiner politisch motivierten Dimension zusammenfassend dargestellt“.

Auf die Frage, wie die Taten eingeordnet werden, antwortet die Polizei: „Die Taten werden abhängig von den jeweiligen Schriftzügen und Symbolen als rechtsextrem bzw. islamfeindlich eingeordnet.“ Demnach war der Polizei die antimuslimische Motivation der Tat bekannt. Entweder sie wurde für nicht wichtig genug erachtet, oder bewusst weggelassen.

Wirkung von Polizeimeldungen

Dabei sind polizeiliche Pressemitteilungen keine internen Aktennotizen. Sie gehören zu den wichtigsten Quellen der täglichen Lokal- und Nachrichtenberichterstattung. Agenturen und Redaktionen greifen auf sie zurück. Formulierungen aus Polizeimeldungen finden regelmäßig Eingang in die öffentliche Berichterstattung und prägen das Gefahren- und Kriminalitätsbild sowie das Sicherheitsgefühl der Gesellschaft.

Der Gelsenkirchener Fall zeigt diesen Mechanismus unmittelbar. Die Deutsche Presse-Agentur übernahm wesentliche Teile der knappen Polizeimeldung mit der Bezeichnung „Kulturzentrum“. Für die weitere Verbreitung der „Schmierereien“ sorgten zahlreiche weitere Medien – ganz kurz, kaum wahrnehmbar, eine Meldung, an die sich schon gewöhnt hat.

Zur Frage, warum die Moschee in der polizeilichen Mitteilung als „türkisches Kulturzentrum“ bezeichnet wurde, verweist die Polizei auf ihr Verfahren. „In der aufgenommenen Strafanzeige wurde die Einrichtung als ‚türkisches Tugra Kulturzentrum‘ bezeichnet. Diese Bezeichnung wurde für die Pressemitteilung übernommen“, erklärte die Pressestelle.

Damit erklärt die Polizei die Herkunft der Formulierung. Warum „Moschee“ und „FCK Islam“ in der Pressemitteilung nicht auftauchten, bleibt weiter offen. In der breiten öffentlichen Berichterstattung blieb damit ausgerechnet das unsichtbar, was den Angriff auf die Gelsenkirchener Moschee wesentlich kennzeichnet: seine Islamfeindlichkeit. (mig) Aktuell Panorama

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