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Österreichs Innenminister Gerhard Karner, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, Dänemarks Migrationsminister Morten Boedskov, Niederlands Migrationsminister Bart van den Brink und Griechenlands Migrationsminister Thanos Plevris (v.l.n.r.) beraten über Return-Hubs außerhalb der EU © Liselotte Sabroe/Ritzau Scanpix/AFP

Return Hubs

Dobrindt will Abschiebe-Abkommen noch 2026 festzurren

Deutschland und vier weitere EU-Staaten drücken bei Abschiebezentren außerhalb der EU aufs Tempo. Ein Abkommen soll noch 2026 stehen, ein erstes Zentrum möglichst 2027 arbeiten. Unter den möglichen Partnern sind zahlreiche afrikanische Staaten. Hilfsorganisationen fürchten massive Menschenrechtsverletzungen.

Sonntag, 06.09.2026, 13:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 06.09.2026, 13:24 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Deutschland und vier weitere EU-Staaten wollen bis zum Jahreswechsel ein Abkommen mit Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union über die Errichtung von Abschiebezentren für abgelehnte Asylbewerber schließen. „Wir wollen in diesem Jahr noch eine Vereinbarung mit Drittländern erreichen, die dann den Aufbau von ‚Return Hubs‘ ermöglichen“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Freitag.

Es habe „technische Gespräche mit Ländern außerhalb der Europäischen Union“ gegeben, sagte der CSU-Politiker bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Ministerkollegen aus Dänemark, Österreich, den Niederlanden und Griechenland in Kopenhagen. Die fünf Länder seien sich einig, dass diese Gespräche vertieft und „in diesem Jahr auch noch Ergebnisse“ erreicht werden sollten.

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Ähnlich äußerte sich der dänische Migrationsminister Morten Bödskov. „Wir rechnen damit, dass wir bis zum Jahreswechsel eine gemeinsame Verständigung mit einem Partnerland außerhalb der Europäischen Union erzielen werden“, sagte er. Der rechtliche Rahmen der EU für die Schaffung eines solchen Abschiebezentrumsmodells sei vorhanden, fuhr Bödskov fort. „Aus dänischer Sicht rechnen wir damit, dass wir die ersten illegalen Migranten in ein Partnerland außerhalb der EU gegen Ende 2027 abschieben können.“

Dobrindt: Vereinbarung noch in diesem Jahr

Das Modell werde ein „gemeinsames europäisches Projekt“ sein, sagte der dänische Migrationsminister. Es werde dafür gesorgt, dass alles den Verpflichtungen entspreche, „die wir nach dem EU-Recht haben und natürlich auch auf der Grundlage des Völkerrechts“. Der griechische Migrationsminister Thanos Plevris sagte, Ziel sei es, dass ein Abschiebezentrum bis 2027 in einem Land außerhalb der EU in Betrieb genommen werde.

Ein weiteres Treffen zu dem Thema werde Ende des Monats in München stattfinden, sagte Dobrindt, „weil wir mit einer sehr hohen Schlagzahl auch dieses Thema ‚Return Hubs‘ erreichen wollen“.

Auch Uganda im Gespräch

Angaben dazu, mit welchen Ländern Abkommen geschlossen werden könnten, wurden nicht gemacht. Ende August hatte die ruandische Regierung allerdings Gespräche von Vertretern Deutschlands und weiterer europäischer Staaten über die Einrichtung von Abschiebezentren bestätigt. Medienberichten zufolge äußerte auch Italien Interesse an einem Abkommen mit Ruanda. Im Gespräch ist unter anderem das Transitzentrum in Gashora etwa 60 Kilometer von der Hauptstadt Kigali entfernt. Dort wurden seit 2019 in Libyen gestrandete Menschen aufgenommen.

Insgesamt fassten EU-Mitgliedstaaten ein Dutzend Länder als potenzielle Partner für Abschiebezentren ins Auge, wie es Anfang April aus informierten Kreisen hieß. Im Gespräch für eine Zusammenarbeit waren demnach neben Ruanda die afrikanischen Länder Uganda, Ghana, Senegal, Tunesien, Libyen, Mauretanien, Ägypten und Äthiopien, darüber hinaus auch Usbekistan, Armenien und der Balkan-Staat Montenegro. Die niederländische Rechtsaußen-Regierung prüfte laut einem Medienbericht in der Vergangenheit, abgelehnte Asylbewerber nach Uganda zu schicken.

Was sind Return Hubs?

In Abschiebezentren („return hubs“) in Drittstaaten außerhalb der EU sollen Asylbewerber „zurückgeführt“ werden, deren Anträge in der EU abgelehnt wurden, die aber nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Voraussetzung ist ein Abkommen zwischen einem oder mehreren EU-Ländern mit einem Drittland, das solche Abschiebezentren einrichtet.

Grundlage für solche Zentren ist die EU-Rückführungsverordnung, auf die sich Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedstaaten im Juni geeinigt hatten. Das Partnerland muss dabei „die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht“ achten. Die EU-Verordnung ist Teil einer verschärften Flüchtlingspolitik der Europäischen Union.

In Großbritannien strich die Regierung des damaligen Labour-Premierministers Keir Starmer 2024 ein vergleichbares Vorhaben, nachdem diese vom Obersten Gerichtshof als „illegal“ eingeordnet worden war. 2022 hatte die Regierung des konservativen Premiers Boris Johnson ein Abkommen mit Ruanda darüber geschlossen, Geflüchtete ohne Papiere aufzunehmen, die über den Ärmelkanal nach Großbritannien gekommen waren.

Ist das rechtlich zulässig?

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Pläne ist noch nicht abschließend geklärt. Ein juristisches Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom April kam zu dem Ergebnis, dass zumindest die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien nicht gegen Europarecht verstoßen. Grundsätzlich verbiete es das EU-Recht den Mitgliedstaaten nicht, solche Zentren außerhalb ihres Territoriums einzurichten. Voraussetzung sei, dass die Menschen dort weiter juristischen Beistand und sprachliche Unterstützung bekommen sowie Kontakt mit ihrer Familie und den zuständigen Behörden halten können.

Italienische Gerichte indes hatten den Plänen Roms zuvor wiederholt Rechtswidrigkeit bescheinigt.

Welche Kritik gibt es?

Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbände warnen vor einer „Kriminalisierung der Migration“. Es wirke so, als ob die EU-Verordnung den „Einsatz von Haft in gefängnisähnlichen Einrichtungen außerhalb des EU-Gebiets“ normalisiere, kritisierte etwa Marta Welander vom International Rescue Committee (IRC). Menschen würden womöglich in Länder abgeschoben, wo ihnen „Verfolgung, Folter oder Schlimmeres“ drohten.

Die Caritas erklärte, Betroffene könnten durch „willkürliche und unbefristete Inhaftierung“ in einer „rechtlichen Grauzone“ verbleiben. Die Kinderschutzorganisation Save the Children forderte die Bundesregierung auf, Pläne für Abschiebezentren außerhalb der EU zu stoppen. „Die geplanten Rückführungszentren in Drittstaaten sind Orte der Unsicherheit und bergen die Gefahr massiver Kinderrechtsverletzungen“, erklärte der Geschäftsführer der Organisation in Deutschland, Florian Westphal. In solchen Zentren in Ländern, die selbst keine ausreichende Grundversorgung hätten, drohten menschenunwürdige Zustände durch mangelnde Gesundheitsversorgung, geringen Kinderschutz und unzureichende Bildung.

Auch innerhalb der EU sind Abschiebezentren umstritten: „Ich glaube, dass das weder wirksam ist, noch unseren Prinzipien entspricht“, sagte der französische Präsident Emmanuel Macron im Juni. Schon die Bundesregierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Drittstaaten-Regelungen für die Aufnahme von Geflüchteten prüfen lassen. Nach Angaben des damals SPD-geführten Bundesinnenministeriums vom Juli 2024 verwiesen Fachleute auf die „enormen Kosten“ im Vergleich zur Unterbringung von Flüchtlingen im eigenen Land. (afp/mig) Leitartikel Politik

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