Özcan Karadeniz, DeZIM-Institut, Rassismus, Migranten, Minderheiten, Forschung
Özcan Karadeniz © Foto: DeZIM-Institut, Zeichnung: MiG

Deutungsmacht

Wie aus einem Anschlag politische Konsequenzen werden

Nach politischer Gewalt wächst der Druck zu handeln - so auch nach dem Anschlag im Umfeld des Berliner Christopher Street Day. Doch aus einer Tat folgt nicht automatisch, welche politische Antwort angemessen ist.

Von Donnerstag, 20.08.2026, 11:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 20.08.2026, 11:26 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

Mit etwas Abstand lässt sich eine Frage klarer stellen, die über den Anschlag im Umfeld des Berliner Christopher Street Day hinausweist. Was folgt tatsächlich aus dem, was wir über die Tat wissen, und was gewinnt erst im politischen Deutungsprozess an Plausibilität?

Eine Frau wurde bei dem Anschlag getötet, zahlreiche Menschen wurden verletzt. Die öffentlich bekannten Ermittlungsergebnisse sprechen deutlich für eine dschihadistische Tatmotivation. Diese gehört zur Erklärung der Tat. Entscheidend ist jedoch die Reichweite dieser Erklärung. Sie erlaubt keine Verallgemeinerung auf Muslim:innen insgesamt und legt auch nicht fest, welche politischen Konsequenzen aus der Tat zu ziehen sind.

___STEADY_PAYWALL___

Zwischen einem Befund und einer politischen Konsequenz liegt ein Prozess der Deutung und politischen Übersetzung. Das bedeutet nicht, dass die Bedeutung einer Tat beliebig wäre. In diesem Prozess werden aus empirischen Befunden gesellschaftliche Problemdefinitionen, Verantwortungszuschreibungen und politische Forderungen.

Zu diesem Prozess gehören auch Gefühle. Trauer, Angst, Wut und Verunsicherung sind nach einem Anschlag reale Reaktionen auf reale Gewalt. Doch Gefühle tragen ihre politischen Konsequenzen nicht bereits in sich. Die feministische Kulturwissenschaftlerin Sara Ahmed beschreibt, wie Gefühle politisch zirkulieren. Sie verbinden sich mit Bildern, Gruppen und Begriffen und gewinnen durch Wiederholung an Bedeutung. Bereits vorhandene Deutungsmuster können sich so in neuen Situationen aktualisieren und verdichten.

„Nicht jede politische Konsequenz, die auf eine Tat folgt, folgt auch aus ihr.“

Für die politische Analyse ist deshalb nicht nur wichtig, dass Menschen Angst empfinden. Ebenso wichtig ist, worauf sich diese Angst richtet, wem Gefahr zugeschrieben wird und welche Antwort plausibel erscheint. Das macht Angst nicht weniger real. Es verlangt aber, zwischen ihrem Anlass und ihrer politischen Reichweite zu unterscheiden. Gerade in Momenten hoher Erregung ist es notwendig, Dringlichkeit nicht mit Kausalität zu verwechseln.

Das ist kein Plädoyer gegen politische Konsequenzen. Vielmehr wirft der Berliner Fall ernsthafte Fragen für Sicherheitsbehörden, Justiz und Prävention auf. Der Tatverdächtige war den Behörden bekannt. Im Mai 2026 hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil war nicht rechtskräftig. Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung bewertete ein Analyseverfahren des BKA ihn wenige Wochen vor der Tat als Hochrisikoperson. Technische Überwachungsmaßnahmen liefen bis kurz vor dem Anschlag. Die entscheidende Frage ist deshalb, welches Defizit dieser Fall sichtbar gemacht hat.

Fehlten rechtliche Befugnisse oder wurden vorhandene Informationen unzureichend bewertet? Ging es um Gefahrenprognose, Priorisierung und Ressourcen? Oder zeigt der Fall die Grenzen präventiver Sicherheitsarbeit selbst bei einer als hochriskant eingeschätzten Person?

Auch die polizeifachliche Einstufung als „Gefährder“ beantwortet diese Fragen nicht. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Die Einstufung begründet für sich genommen keine bestimmte Eingriffsbefugnis. Nach dem Anschlag wurden sehr unterschiedliche Maßnahmen diskutiert, darunter Änderungen im Jugendstrafrecht, elektronische Fußfesseln und Präventivhaft. Sie setzen an unterschiedlichen Stellen an und reagieren daher nicht auf dasselbe Problem.

„Politische Handlungsfähigkeit zeigt sich nicht daran, wie schnell neue Befugnisse gefordert werden, sondern daran, ob sie das Defizit tatsächlich adressieren.“

Eine Maßnahme kann politisch plausibel erscheinen und dennoch am konkreten Problem vorbeigehen. Politische Handlungsfähigkeit zeigt sich deshalb nicht daran, wie schnell neue Befugnisse gefordert werden, sondern daran, ob sie das sichtbar gewordene Defizit tatsächlich adressieren.

Eine Gewalttat kann zudem Forderungen neue Dringlichkeit verleihen, die bereits vorher bestanden. Dass eine Forderung nach einem Anschlag plausibler erscheint, sagt jedoch noch nichts darüber aus, ob der Anschlag sie sachlich begründet. Zeitliche Folge und sachliche Folgerung sind nicht dasselbe.

Besonders deutlich wird diese Verschiebung, wenn aus einer Sicherheitsfrage eine Zugehörigkeitsfrage wird. Der Tatverdächtige wurde in Berlin geboren, wuchs dort auf und besaß nach öffentlich bekanntem Stand ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach dem Anschlag wurde dennoch darüber diskutiert, ob Personen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die als Gefährder:innen gelten, unter bestimmten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren sollten. Eine solche Forderung hätte den Tatverdächtigen selbst nicht erfasst.

Aus der dschihadistischen Tatmotivation folgt jedoch nicht die weitere Verknüpfung mit Muslimischsein, Migration und der Staatsangehörigkeit anderer Deutscher. Diese Verbindung entsteht im politischen Deutungsprozess.

„Es geht auch darum, für wen deutsche Zugehörigkeit als selbstverständlich gilt und bei wem sie politisch erneut unter Vorbehalt gestellt wird.“

Damit verändert sich der Gegenstand der Debatte. Es geht nicht mehr nur um den staatlichen Umgang mit einer als hochriskant eingeschätzten Person. Es geht auch darum, für wen deutsche Zugehörigkeit als selbstverständlich gilt und bei wem sie politisch erneut unter Vorbehalt gestellt wird.

Eine rassismuskritische Analyse fragt deshalb nicht nur, welche Gefahr vorliegt und wie ihr begegnet werden kann. Sie untersucht auch, wie ein konkreter Gefahrenbefund gesellschaftlich gedeutet und verallgemeinert wird, auf wen sich die damit verbundenen Zuschreibungen ausweiten und welche Grenzen der Zugehörigkeit dabei gezogen werden.

Die Rede von einem „importierten“ Problem folgt dabei einer bestimmten Vorstellung von Innen und Außen. Die Ideologie des sogenannten IS ist transnational. Menschen eignen sie sich jedoch in konkreten biografischen, sozialen und digitalen Zusammenhängen an. Aus transnationalen Bezügen folgt deshalb nicht, dass die Gefahr einem gesellschaftlichen Außen zuzurechnen ist. Umgekehrt lässt sich Radikalisierung nicht allein aus lokalen Bedingungen erklären. Die Rede vom „Import“ bezeichnet daher mehr als grenzüberschreitende Bezüge. Sie ordnet die Gefahr zugleich einem gesellschaftlichen Außen zu.

Die queerpolitische Dimension des Anschlags verlangt dieselbe analytische Genauigkeit. Der Anschlag traf Menschen im Umfeld einer Veranstaltung, die für das Recht steht, sichtbar und ohne Angst queer leben zu können. Die Ideologie des sogenannten IS ist zutiefst queerfeindlich. Queerfeindliche Positionen und Praktiken müssen zugleich dort klar benannt und kritisiert werden, wo sie in muslimischen Familien, Milieus oder religiösen Institutionen auftreten.

Rassismuskritik darf reale Queerfeindlichkeit nicht ausblenden. Daraus folgt jedoch nicht, Muslimischsein zum Gegenbegriff queerer Freiheit zu machen. Die notwendige Kritik an Queerfeindlichkeit kann in eine andere Logik übergehen, wenn sexuelle Freiheit zum Beleg vermeintlich eigener gesellschaftlicher Fortschrittlichkeit wird und Muslim:innen als rückständiges Gegenbild erscheinen. Diese Überlegenheitsfigur wird als sexueller Exzeptionalismus beschrieben. Rechte und Freiheiten, die verteidigt werden müssen, können so zugleich rassifizierende Grenzziehungen stützen.

Queere Muslim:innen zeigen, dass Muslimischsein und Queersein sich in der gesellschaftlichen Wirklichkeit nicht ausschließen. Damit wird nicht behauptet, muslimische Kontexte seien frei von Queerfeindlichkeit.

Eine Kritik, die nur in eine Richtung urteilsfähig ist, wird dieser Wirklichkeit nicht gerecht. Queere Freiheit muss gegen dschihadistische Gewalt und andere Formen von Queerfeindlichkeit verteidigt werden. Antimuslimische Pauschalisierungen sind zugleich zurückzuweisen, ohne reale Queerfeindlichkeit zu relativieren.

„Nach einem Anschlag stellt sich nicht nur die Frage, welche Gefahr eine Gesellschaft abwehren muss. Ebenso wichtig ist, welche Gesellschaft sie nach dieser Abwehr sein will.“

Darin zeigt sich eine allgemeinere politische Dynamik. Eine Tat hat konkrete Ursachen, Ziele und Wirkungen. Welche weiterreichenden Konsequenzen aus ihr gezogen werden, ist dadurch jedoch nicht vollständig vorgegeben. Zwischen Befund und Folgerung liegen Deutungen, Gefühle und politische Entscheidungen.

Eine demokratische Gesellschaft muss reale Gefahren präzise benennen und ihnen wirksam begegnen. Sie muss ebenso die Reichweite ihrer Schlussfolgerungen prüfen. Denn politische Antworten auf Gefahren betreffen nicht nur Sicherheit. Sie berühren auch Freiheit, Zugehörigkeit und die Grenzen staatlichen Handelns.

Nach einem Anschlag stellt sich deshalb nicht nur die Frage, welche Gefahr eine Gesellschaft abwehren muss. Ebenso wichtig ist, welche Gesellschaft sie nach dieser Abwehr sein will.

Info: Eine frühere Fassung des Beitrags erschien im SPIEGEL. Für MiGAZIN wurde der Text aktualisiert und argumentativ weiterentwickelt.

Meinung
Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)