
„Härtefall“ zu streng
SPD fordert Lockerung beim ausgesetzten Familiennachzug
Ein Jahr nach dem Nachzugsstopp zieht die SPD eine kritische Bilanz. Trotz Tausender Anträge wurden bislang nur sieben Härtefall-Visa erteilt. Besonders die zulässigen Trennungszeiten von Eltern und Kindern hält die Fraktion für unzumutbar.
Sonntag, 09.08.2026, 14:49 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 09.08.2026, 14:49 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Ein Jahr nach Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten hat die SPD die Härtefall-Regelung als viel zu streng kritisiert. „Die Zahlen zeigen: Die Härtefälle-Regelung funktioniert nicht“, sagte die migrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Rasha Nasr, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND). Bislang seien kaum Härtefall-Visa erteilt worden. Dass nur so wenige Anträge erfolgreich waren, bedeute nicht, dass sie grundlos gestellt worden seien.
„Es liegt an den restriktiven Regelungen“, sagte Nasr. „Die zulässigen Trennungszeiten für Kinder und Eltern sind nicht familienfreundlich, sondern unzumutbar.“ Wenn ein Kleinkind fünf Jahre von seinen Eltern getrennt sein dürfe, ein größeres Kind zehn Jahre, dann blieben nicht viele Härtefälle übrig. Indem für Härtefälle ein unzumutbares Einzelschicksal zur Bedingung gemacht worden sei, würden zudem Krisen wie im Gazastreifen ausgeblendet, die gleichzeitig viele Menschen beträfen.
Vor allem Syrer betroffen
Der Bundestag hatte im Juni 2025 beschlossen, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen. Diese Gruppe – vor allem handelt es sich um syrische Kriegsflüchtlinge – hatte schon zuvor keinen Rechtsanspruch auf das Nachholen der engsten Familienangehörigen. Es gab aber ein Kontingent, das pro Monat 1.000 Menschen die Einreise ermöglichte.
Nach Angaben des Sozialverbandes Caritas wurden seit Aussetzung des Familiennachzugs am 24. Juli 2025 bis Mitte Mai von subsidiär Schutzberechtigten 4.727 Härtefallanträge gestellt, 1.022 davon seien geprüft worden. Sieben Härtefall-Visa seien erteilt worden.
Der Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Truels Reichardt, bezweifelte die Rechtmäßigkeit der Einschränkung. Es sei „fraglich, ob die Regelung verfassungsrechtlich haltbar ist, wenn die Härtefall-Regelung nicht wirkt“, sagte er dem RND. Denn der besondere Schutz der Familie stehe im Grundgesetz. Anders als oft behauptet, gehe es nicht darum, ganzen Clans die Einreise zu ermöglichen, sondern darum, die Kernfamilie zusammenzuführen, also Eltern und ihre minderjährigen Kinder. (epd/mig) Aktuell Politik
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- „Noch nicht erlebt“ Abschiebung trennt Eltern von drei Kleinkindern
- Baden-Württemberg Die Mär von der Protestwahl
- „Blindflug“ Dobrindt stoppt unabhängige Asylberatung
- Enthüllt Interne Chats belegen Kooperation von Union und AfD…
- Bildung Kitas als Integrationskraftwerke
- Ilmenau-Urteil Schüsse auf Ausländer, Nazi-Codes, kein Rassismus:…

