Ehe, Familie, Grundgesetz, Verfassung, Bundestag
Am Bundestag. Artikel 6 Grundgesetz: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." © dierk schaefer @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Studie

Sachverständige fordern Recht auf Familiennachzug für Flüchtlinge

Das Verhindern des Familiennachzugs von Flüchtlingen erschwert die Integration, sagen Kritiker der derzeitigen Aussetzung. Experten geben ihnen recht: Ungewissheit und Sorge machten die Konzentration etwa aufs Deutschlernen schwer.

Freitag, 24.11.2017, 6:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:43 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

In der politisch erhitzten Debatte über den Familiennachzug haben Integrationsexperten für die Zusammenführung naher Angehöriger plädiert. Nach der zeitweiligen Aussetzung sollte der Familiennachzug auch für die Gruppe der Flüchtlinge mit dem untergeordneten subsidiären Schutz wie geplant ab März 2018 wieder eingeführt werden, heißt es in einer am Donnerstag in Berlin vorgestellten Studie des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Die Autoren halten das Verbot des Familiennachzugs für ein Hindernis bei der Integration.

Bereits während des Asylverfahrens spiele das Thema bei Betroffenen insbesondere aus Syrien eine „wichtige, meist problematische“ Rolle. „Die Ungewissheit und die Sorge um die Zukunft der engsten Familienangehörigen belastet den Alltag und macht es den Menschen schwer, sich auf ihre Integration zu fokussieren“, heißt es in der Studie, für die 62 Flüchtlinge mit noch nicht geklärtem Aufenthaltsstatus aus Syrien, Afghanistan, Somalia, Pakistan und Westbalkan-Staaten befragt wurden.

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Unsicherer Aufenthalt behindert Integration

Integration müsse immer im familiären Kontext gesehen werden, mahnen die Sachverständigen. Sie fordern zudem schnellere Asylentscheidungen. Auch eine unsichere Aufenthaltsperspektive belaste die Antragsteller und behindere Integration. Die Studie wurde erstellt vom Forschungsbereich des Sachverständigenrats und der Robert Bosch Stiftung.

Der Familiennachzug wurde von der großen Koalition im Frühjahr 2016 für die Gruppe der subsidiär Geschützten für zwei Jahre ausgesetzt und wäre demnach ab März 2018 wieder möglich. Betroffen sind vor allem Syrer, die oftmals nicht als politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, sondern als Bürgerkriegsflüchtlinge nur den untergeordneten Schutzstatus erhalten. In den Sondierungsgesprächen zwischen Union, FDP und Grünen war der Familiennachzug eines der Hauptstreitthemen. CDU, CSU und FDP wollten die Aussetzung verlängern, die Grünen setzten sich dafür ein, den Familiennachzug wieder zu ermöglichen.

Streit um korrekte Zahlen

Grund für den erbitterten Streit ist unter anderem die unklare Prognose darüber, wie viele zusätzliche Flüchtlinge Deutschland dadurch aufnehmen müsste. Die bislang detaillierteste Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht davon aus, dass über den ohnehin weiter möglichen Nachzug zu Anerkannten nach der Genfer Flüchtlingskonvention 100.000 bis 120.000 Menschen kommen könnten. Mit dem Recht auch für subsidiär Geschützte kämen demnach 50.000 bis 60.000 dazu, insgesamt also weniger als 200.000 Menschen und weniger als ein Familienmitglied pro Flüchtling.

Zweitweise kursierten Zahlen, jeder Flüchtling könne im Durchschnitt bis zu vier Familienmitglieder nachholen. Dies gilt nicht als seriöse Schätzung. Aus der Studie des Sachverständigenrats sind durch die qualitative Methode keine Hochrechnungen möglich. Auch hier zeigt sich aber, dass nicht jeder Asylbewerber Angehörige nachholen will. Von den 62 Befragten reisten 35 bereits mit ihrer Familie ein, von den elf Befragten Syrern waren es sechs, von den 14 Afghanen elf. Das Recht auf Familiennachzug umfasst die sogenannte Kernfamilie, also Kinder und Ehegatten sowie im Falle minderjähriger Kinder die Eltern. (epd/mig) Leitartikel Politik Studien

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  1. President Obama sagt:

    Die Studie hat ja recht, ohne Familie ist die Integration schwerer. Aber den Kern der Problematik erfasst die Studie nicht.

    Wo sollen diese Menschen leben? Wo sind freie Wohnungen? Wo gibt es Plätze in Kindergärten, Schulen, Integrationskursen?

    Der Soziale Friede im Bundesgebiet muss gewahrt bleiben. Wenn es dafür nötig ist, den Familiennachzug auszusetzen, dann ist das ein geeignetes Mittel dafür.

  2. Pingback: 16/12 ? "Kontra Familiennachzug": eine Antwort - Flüchtling Magazin