
Menschenrechte
Organisationen fordern Stopp der EU-Grenzhilfen für Tunesien
Seit drei Jahren arbeitet die EU mit Tunesien zusammen, um Fluchtmigration über das Mittelmeer zu begrenzen. 46 Organisationen ziehen eine verheerende Bilanz: Europäische Gelder stärkten Sicherheitskräfte, denen Gewalt, Folter und Abschiebungen in die Wüste vorgeworfen werden.
Montag, 20.07.2026, 10:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 19.07.2026, 17:10 Uhr Lesedauer: 9 Minuten |
Die Europäische Union soll Menschenrechtsverletzungen in Tunesien öffentlich verurteilen und ihre Unterstützung für tunesische Sicherheitskräfte aussetzen. Das fordern 46 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich des dritten Jahrestages des EU-Tunesien-Abkommens. Sie werfen der EU vor, mit ihrer Migrationspolitik ein System zu stützen, in dem Geflüchtete, Asylsuchende und andere Migranten misshandelt und entrechtet werden.
Die am 16. Juli 2023 unterzeichnete Absichtserklärung zwischen der EU und Tunesien umfasst neben wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Handel und Energie auch die Migrationspolitik. Tunesien soll unter anderem sogenannte „irreguläre“ Überfahrten nach Europa verhindern, Grenzen kontrollieren, gegen Schleuser vorgehen und Rückführungen ermöglichen. Für die EU ist das nordafrikanische Land damit zu einem zentralen Partner bei der Abschottung der Mittelmeerroute geworden.
Schwere Übergriffe dokumentiert
Nach Darstellung der Organisationen hat die Zusammenarbeit die Menschenrechtslage nicht verbessert. Vielmehr seien schwere Übergriffe verschärft und zunehmend normalisiert worden. In einzelnen Fällen hätten die Maßnahmen sogar zu Todesfällen geführt. Die beteiligten Organisationen sehen deshalb auch die EU in der Verantwortung: Wer Sicherheitskräfte finanziere und ausrüste, obwohl gegen sie schwerwiegende Vorwürfe vorlägen, könne die Folgen dieser Politik nicht ausblenden.
Die Vorwürfe beruhen nicht allein auf Beobachtungen der Unterzeichner. Seit Abschluss des Abkommens haben auch Organisationen der Vereinten Nationen, Menschenrechtsorganisationen und andere humanitäre Hilfsorganisationen zahlreiche Übergriffe dokumentiert. Dazu zählen gefährliche und gewaltsame Abfangaktionen auf See, willkürliche Inhaftierungen, Folter, andere Misshandlungen und sexualisierte Gewalt.
Abschiebungen in Grenz- und Wüstengebiete
Menschenrechtsorganisationen berichten außerdem von kollektiven Abschiebungen nach Algerien und Libyen. Sicherheitskräfte sollen Geflüchtete und Migranten ohne Prüfung ihrer persönlichen Situation aufgegriffen und in abgelegenen Grenz- oder Wüstengebieten ausgesetzt haben. Dort seien Betroffene ohne ausreichend Wasser, Nahrung oder medizinische Hilfe zurückgelassen worden. Solche Abschiebungen können gegen das Verbot verstoßen, Menschen in Staaten oder Gebiete zurückzubringen, in denen ihnen Folter, Misshandlung oder andere schwere Gefahren drohen.
„Von uns aus Seenot gerettete Menschen haben unseren Crews erschütternde Berichte über Folter, sexualisierter Gewalt und rassistischer Misshandlungen geschildert, denen sie in Tunesien ausgesetzt waren“, sagt Marie Michel, Politikexpertin bei SOS Humanity. „Die von der EU unterstützte tunesische Küstenwache geht gewaltsam gegen Menschen in Seenot vor und zwingt sie zurück in ein System des Missbrauchs, in dem ein hohes Risiko besteht, in die Wüste deportiert oder nach Libyen verschleppt zu werden.“
105 Millionen Euro für die Migrationspolitik
Für das 2023 vereinbarte Migrationspaket sagte die EU insgesamt 105 Millionen Euro zu. Diese Summe ist allerdings nicht vollständig für Grenzkontrollen und Abfangmaßnahmen vorgesehen. Nach EU-Unterlagen entfallen 65 Millionen Euro auf Grenzmanagement, Such- und Rettungsmaßnahmen sowie die Beschaffung von Schiffen. Weitere Gelder sind unter anderem für die Bekämpfung von Schleusung, freiwillige Rückkehrprogramme und Hilfen über UN-Organisationen eingeplant.
Die Kritik der Organisationen richtet sich vor allem gegen Programme, von denen tunesische Sicherheitskräfte profitieren. Nach öffentlich gewordenen EU-Unterlagen wurden Vorhaben im Umfang von mindestens 65 Millionen Euro vertraglich vereinbart, die unter anderem Ausbildung, technische Ausrüstung, Such- und Rettungsmaßnahmen sowie Schiffe für die tunesische Küstenwache umfassen. Ein Teil dieser Programme wurde bereits vor dem Abkommen von 2023 beschlossen.
Geld fließt nicht direkt – Unterstützung aber schon
Die EU-Kommission betont, dass die Mittel nicht als unmittelbare Geldzahlungen an die tunesische Küstenwache oder andere Sicherheitsbehörden überwiesen würden. Die Programme würden von internationalen Organisationen, europäischen Durchführungsstellen und anderen Partnern umgesetzt. Ausrüstung, Fahrzeuge, Schiffe, technische Systeme und Schulungen kommen den tunesischen Behörden dennoch zugute.
Die Frage ist deshalb nicht nur, auf welches Konto europäische Gelder fließen. Entscheidend ist auch, welche Institutionen durch die finanzierten Leistungen handlungsfähiger werden. Den Organisationen zufolge gehören dazu gerade jene Einheiten, denen gefährliche Einsätze auf See, Misshandlungen und rechtswidrige Abschiebungen vorgeworfen werden. Die EU müsse deshalb prüfen, ob ihre Unterstützung Übergriffe begünstige oder verlängere.
Rassistische Hetze gegen Schwarze Menschen
Die Menschenrechtslage hat sich insbesondere für Schwarze Menschen verschärft. Die Organisationen verweisen auf rassistische Äußerungen staatlicher Vertreter und diskriminierende Praktiken der Behörden. Betroffen sind Menschen aus Ländern südlich der Sahara, darunter Geflüchtete, Studierende und Arbeitsmigranten, aber auch Schwarze tunesische Staatsangehörige.
Im Februar 2023 hatte Präsident Kais Saied Migration aus Ländern südlich der Sahara als Teil eines „kriminellen Plans“ dargestellt, der die Bevölkerungsstruktur Tunesiens verändern solle. Menschenrechtsorganisationen registrierten danach eine Welle rassistischer Gewalt, Vertreibungen und willkürlicher Kontrollen. Schwarze Menschen verloren Wohnungen und Arbeitsplätze, wurden angegriffen oder aufgrund ihrer Hautfarbe von Sicherheitskräften kontrolliert.
Druck auf Beratungsstellen und Hilfsorganisationen
Gleichzeitig gehen tunesische Behörden zunehmend gegen Organisationen vor, die Geflüchtete, Asylsuchende und andere Migranten beraten oder versorgen. Menschenrechtsgruppen berichten von Ermittlungen, Festnahmen und Strafverfahren gegen Beschäftigte zivilgesellschaftlicher Organisationen. Der Vorwurf lautet häufig, die Organisationen hätten Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus unterstützt oder deren Aufenthalt erleichtert.
Der Druck auf die Zivilgesellschaft trifft damit auch Menschen, die auf Beratung, Unterkünfte, Lebensmittel oder medizinische Hilfe angewiesen sind. Nach Angaben von „Avocats Sans Frontières“ berichten Betroffene von Festnahmen bei großangelegten Polizeieinsätzen, gewaltsamen Wohnungsräumungen, Übergriffen durch Privatpersonen und immer größeren Schwierigkeiten, eine sichere Unterkunft oder Arbeit zu finden.
Asylverfahren seit 2024 ausgesetzt
Besonders schwer wiegt, dass die tunesischen Behörden dem UN-Geflüchtetenhilfswerk UNHCR seit Juni 2024 nicht mehr erlauben, neue Asylsuchende zu registrieren und ihre Schutzbedürftigkeit zu prüfen. Weil Tunesien bislang kein funktionierendes staatliches Asylsystem als Ersatz aufgebaut hat, ist der Zugang zu einem Asylverfahren faktisch weitgehend versperrt.
Das hat konkrete Folgen: Menschen können ihren Schutzbedarf kaum offiziell geltend machen. Sie erhalten keine Dokumente, die sie vor Festnahmen schützen könnten, und haben nur eingeschränkten Zugang zu Unterkünften, Arbeit oder medizinischer Versorgung. Zugleich steigt die Gefahr, abgeschoben oder in Grenzgebiete gebracht zu werden, ohne dass geprüft wird, ob ihnen dort Verfolgung oder Misshandlung droht.
EU-Kontrollen bleiben lückenhaft
Die Kritik an der EU richtet sich auch gegen ihre internen Kontrollmechanismen. Die Europäische Bürgerbeauftragte stellte 2024 fest, dass die Kommission vor Abschluss der Vereinbarung keine eigenständige, öffentlich zugängliche Menschenrechtsfolgenabschätzung vorgelegt hatte. Zwar habe es intern eine Risikoanalyse gegeben. Deren Ergebnisse sowie die laufenden Kontrollen seien für die Öffentlichkeit jedoch kaum nachvollziehbar.
Die Bürgerbeauftragte forderte unter anderem klare und öffentlich zugängliche Kriterien dafür, wann Projekte oder Verträge wegen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt werden. Außerdem sollten Ergebnisse der Kontrollen veröffentlicht und Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene geschaffen werden.
Rechnungshof vermisst systematische Prüfung
Auch der Europäische Rechnungshof äußerte Zweifel an der Kontrolle europäischer Migrationsprojekte. Bei der Prüfung des EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika bemängelte er, dass Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen nicht systematisch erfasst und weiterverfolgt würden. Tunesien gehörte zu den genauer untersuchten Ländern.
Die Prüfer konnten deshalb nicht bestätigen, dass alle Hinweise auf Übergriffe untersucht und bei Entscheidungen über eine Fortsetzung oder Aussetzung der Finanzierung berücksichtigt wurden. Auch der Rechnungshof erklärte die Programme nicht pauschal für rechtswidrig. Seine Feststellungen zeigen jedoch, dass die EU nicht ausreichend belegen konnte, wie sie auf Menschenrechtsvorwürfe reagiert.
Grenzschutz und autoritäre Entwicklung
Die Organisationen warnen davor, die Migrationszusammenarbeit getrennt von der allgemeinen politischen Entwicklung Tunesiens zu betrachten. Seit der Machtausweitung von Präsident Kais Saied im Jahr 2021 wurden das Parlament entmachtet, die Unabhängigkeit der Justiz geschwächt und politische Kontrollmechanismen abgebaut. Sicherheitsbehörden, die von der EU bei der Migrationskontrolle unterstützt werden, spielen zugleich eine zentrale Rolle bei der Unterdrückung kritischer Stimmen.
Betroffen sind politische Gegner, Journalisten, Anwälte und zivilgesellschaftliche Organisationen. Menschenrechtsgruppen dokumentieren willkürliche Festnahmen, politisch motivierte Inhaftierungen, Strafverfahren und administrative Schikanen.
Tunesien gilt in der EU als sicherer Herkunftsstaat
Während Menschenrechtsorganisationen vor einer autoritären Entwicklung warnen, nahm die EU Tunesien im Februar 2026 in ihre gemeinsame Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten auf. Dadurch können Asylanträge tunesischer Staatsangehöriger beschleunigt geprüft werden.
Der Begriff „sicherer Herkunftsstaat“ ist allerdings von der Frage zu unterscheiden, ob Tunesien für im Mittelmeer gerettete oder abgefangene Menschen ein sicherer Ausschiffungsort ist. Der erste Begriff betrifft vor allem Asylanträge tunesischer Staatsangehöriger. Beim sicheren Ausschiffungsort geht es dagegen darum, ob gerettete Menschen dort vor Gewalt geschützt sind, Zugang zu einem Asylverfahren erhalten und nicht in andere unsichere Staaten abgeschoben werden.
Organisationen bestreiten Sicherheit für Gerettete
UN-Fachleute, Amnesty International, Human Rights Watch und die Weltorganisation gegen Folter sehen Tunesien wegen der dokumentierten Misshandlungen, Abschiebungen und des fehlenden Asylzugangs nicht als sicheren Ort für aus Seenot gerettete Menschen an.
Auch investigative Recherchen haben Hinweise darauf veröffentlicht, dass europäische Unterstützung Einheiten zugutekommt, gegen die schwere Vorwürfe erhoben werden. Für die EU entsteht damit ein grundlegendes Kontrollproblem: Sie arbeitet mit Behörden zusammen, deren Vorgehen ihren eigenen menschenrechtlichen Verpflichtungen widersprechen könnte.
EU verweist auf Menschenrechtsklauseln
Die EU-Kommission weist den Vorwurf zurück, Menschenrechtsverletzungen zu ignorieren. Sie verweist auf Klauseln in den Verträgen, laufende Kontrollen durch Projektpartner und die Möglichkeit, Maßnahmen bei Verstößen auszusetzen. Zugleich gilt die Zusammenarbeit aus Sicht der EU als wirksam: Die Zahl der Überfahrten von Tunesien nach Europa ist seit dem Rekordjahr 2023 deutlich zurückgegangen.
Ob dieser Rückgang auch auf Gewalt, Abschiebungen und die Verdrängung von Migranten aus den Küstenregionen zurückzuführen ist, bleibt politisch umstritten. Die Organisationen kritisieren, die EU messe den Erfolg ihrer Politik vor allem an sinkenden Ankunftszahlen – und nicht daran, ob Menschen auf der Flucht vor Misshandlungen geschützt werden.
Forderung nach einem Finanzierungsstopp
Die 46 Organisationen verlangen deshalb nicht nur bessere Kontrollen. Die EU solle Menschenrechtsverletzungen klar benennen, Unterstützungsmaßnahmen für beteiligte Sicherheitskräfte aussetzen und konkrete Konsequenzen ziehen, solange die Übergriffe anhielten. Menschenrechtsklauseln dürften nicht lediglich in Verträgen stehen, sondern müssten in der Praxis angewendet werden.
„Die EU kann nicht so tun, als würde sie sich für Menschenrechte einzusetzen, während sie gleichzeitig die Zusammenarbeit mit tunesischen Behörden vertieft, die für die Unterdrückung von Dissens und die Misshandlung von Geflüchteten und Migrant:innen verantwortlich sind“, sagt Friederike Mager von Human Rights Watch. (mig) Aktuell Politik
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