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Kind in einem Flüchtlingslager (Archiv) © Tim Lüddemann @ flickr.com (CC 2.0), Tim Lüddemann

Bildungs- und Teilhabepaket

Studie: Kinder in Asylschleife fallen besonders oft durchs Hilferaster

Die Leistung soll Kindern Chancen eröffnen, verlangt Eltern aber häufig einen bürokratischen Hindernisparcours ab. Bemerkenswert: Manche Kommunen prüfen offenbar strenger, als es das Gesetz überhaupt vorsieht. Besonders betroffen sind junge Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz.

Montag, 20.07.2026, 13:09 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 20.07.2026, 13:11 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Bürokratische Hürden und unklare Zuständigkeiten bremsen einer Studie zufolge das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aus. Obwohl es sich um einen bundesrechtlich geregelten Anspruch handelt, unterscheiden sich kommunale Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren auch nach der Reform 2019 weiterhin erheblich, wie es in der am Montag veröffentlichten Auswertung der Bertelsmann Stiftung heißt. „Teilweise sind Bewilligungspraktiken schärfer, als sie das Gesetz vorsieht.“ Dadurch entstünden ungleiche Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche je nachdem, wo sie aufwachsen. Antragsberechtige im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nutzen das BuT noch seltener.

Im Jahr 2025 nutzten demnach bundesweit 1,58 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, mindestens eine Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets. Am häufigsten wurde der Schulbedarf von 195 Euro jährlich abgerufen (78 Prozent bei 6 bis unter 15 Jahre und 60 Prozent bei 15 bis unter 18 Jahre), gefolgt vom kostenlosen gemeinschaftlichen Mittagessen (je 37 und 20 Prozent). Der Teilhabebetrag in Höhe von 15 Euro monatlich für soziale und kulturelle Aktivitäten erreichte laut Studie dagegen nur eine Minderheit: etwa 18 Prozent der 6- bis 14-Jährigen und 12 Prozent der 15- bis 17-Jährigen.

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Asylbewerber nutzen Teilhabepaket seltener

Deutlich seltener nutzten Kinder im Rechtskreis des AsylbLG die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Auch sie haben den Angaben zufolge den Schulbedarf und die Mittagsverpflegung am häufigsten genutzt. Im Vergleich zu Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem SGB II beziehen, hatten sie „noch deutlich seltener Zugang zu Leistungen des BuT“, heißt es in dem Bericht.

Konkret: Sie erhalten nur etwa die Hälfte der 14- bis unter 18-Jährigen Leistungen für Schulbedarf im Vergleich zu 60 Prozent der 15- bis unter 18-Jährigen im SGB II. Auch der Teilhabebetrag wird noch deutlich seltener genutzt (6 Prozent im Vergleich zu 12 Prozent in der genannten Altersgruppe).

Große Unterschiede zwischen den Bundesländern

Im Ländervergleich zeigen sich laut Studie große Unterschiede beim Teilhabebetrag. In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der berechtigten 6- bis 14-Jährigen und knapp 48 Prozent der 15- bis 17-Jährigen die Leistung in Anspruch. In Mecklenburg-Vorpommern sind es immerhin je 38 und 26 Prozent. Auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen liegen mit eine Bewilligungsquote von rund 21 und 15 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, während in Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz neun von zehn anspruchsberechtigten jungen Menschen der Teilhabebetrag nicht erreicht.

„Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig“, sagte die Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung, Antje Funcke. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es den Eltern, die Leistung zu beantragen.

Bundesweite Datengrundlage zu Kosten und Wirkung fehlt

Mit ihrer Kollegin Sarah Menne kritisierte sie, dass der Teilhabebetrag nicht bedarfsgerecht sei. So reichten die monatlich 15 Euro für Freizeit-, Sport- und Kulturangebote häufig nicht aus. Hier fehlten bundesweite Statistiken zu Anspruch, Nutzung, Kosten und Wirkung, monierten die Studien-Autorinnen. Diese Datenlücke beim BuT müsste geschlossen werden. „Nur dann können Leistungen so gestaltet werden, dass sie tatsächlich bei den jungen Menschen ankommen“, betonte Funcke.

Stiftung: Leistungen sollten automatisch ausgezahlt werden

Die Bertelsmann Stiftung plädiert dafür, den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket grundlegend zu vereinfachen. Die Leistungen sollten möglichst ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt, Zuständigkeiten gebündelt und vorhandene Informationen zwischen den Behörden digital genutzt werden, hieß es.

Das 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien mit Leistungen für Bildung und soziale Teilhabe. Dazu gehören Schulbedarf, Ausflüge, Schülerbeförderung, Mittagessen, Lernförderung sowie Angebote für soziale und kulturelle Aktivitäten. (epd/mig) Aktuell Panorama

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