Beschluss
Bundesrat will junge Asylbewerber an Bildungs-und Teilhabepaket beteiligen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Asyl in Deutschland suchen, sollen einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Das fordert der Bundesrat von der Bundesregierung.
Montag, 26.09.2011, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 29.10.2011, 14:35 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu ändern. Auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die seit weniger als vier Jahren in Deutschland Asyl suchen, sollen bundesweit einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Das beschlossen die Länder am vergangenen Freitag.
Bisher haben nur diejenigen einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, die gemäß § 2 AsylbLG Leistungen analog zur Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten.
Zur Begründung führen die Länder aus, dass ansonsten eine Ausgrenzung dieser Kinder und Jugendlichen von der soziokulturellen Teilhabe erfolgt, die auch mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar ist.
Für die dadurch entstehenden Mehrausgaben sollen die kommunalen Haushalte durch eine Kostenbeteiligung des Bundes rückwirkend zum 1. Januar 2011 entlastet werden.
Anlässlich der 87. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister im November 2010 hatte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, für alle Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Gewährung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zugesichert. (bk)
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Das ist ein weiser Beschluss!
Rita Zellerhoff
Dann wärs aber auch nett, den Kindern den ganzen Sozialhilfesatz zu zahlen, nicht den gekürzten…..
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