
Saarland
Neues Integrationsgesetz: stark im Fordern, schwach bei der Verbindlichkeit
Das Saarland soll erstmals ein eigenes Integrations- und Teilhabegesetz bekommen. Die Landesregierung will damit bessere Chancen für Migranten in Bildung, Arbeit, Gesundheit und Verwaltung schaffen. Fachleute begrüßen den Vorstoß, kritisieren aber fehlende Rechtsansprüche und keine feste Finanzierung.
Montag, 29.06.2026, 15:37 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 29.06.2026, 15:37 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Das Saarland soll ein neues Gesetz für Integration und Teilhabe bekommen. Der Landtag in Saarbrücken brachte den Entwurf der Landesregierung mit den Stimmen der allein regierenden SPD auf den Weg. Das Gesetz soll Menschen mit Migrationsgeschichte mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungsbereich sowie im kulturellen und sozialen Leben eröffnen. Der Entwurf wurde ohne Debatte an den Sozialausschuss überwiesen.
Sozialminister Magnus Jung (SPD) bezeichnete das Vorhaben als Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das Saarland sei längst ein Einwanderungsland. Im vergangenen Jahr seien 26.600 Menschen zugezogen, überwiegend aus dem Ausland. Zugleich hätten rund 24.200 Menschen das Land verlassen. Bevölkerungszuwachs erlebe das Saarland daher nur durch Einwanderung.
Der Gesetzentwurf trägt den Titel „Saarländisches Integrations- und Teilhabegesetz“. Ziel ist es nach Angaben der Landesregierung, die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie ihre Teilhabe am wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und sozialen Leben im Saarland zu fördern. Zugleich sollen zentrale Strukturen der Integrationspolitik dauerhaft gesetzlich verankert werden. Dazu gehören der Landesrat für Integration und Teilhabe, die oder der Landesintegrationsbeauftragte sowie ein regelmäßiger Integrations- und Teilhabebericht.
Sozialminister: „Vertrag auf Gegenseitigkeit“
In dem Entwurf heißt es, Menschen mit Migrationsgeschichte seien weiterhin in zentralen Bereichen wie Bildung, Arbeitsmarkt und Wohnungssuche strukturell benachteiligt. Das Gesetz soll dem entgegenwirken. Es beschreibt Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bekennt sich zu Vielfalt als Bereicherung. Zugleich folgt der Entwurf dem Grundsatz des „Förderns und Forderns“. Menschen mit Migrationsgeschichte sollen eigene Integrationsleistungen erbringen, insbesondere beim Erwerb der deutschen Sprache und bei der Sicherung des Lebensunterhalts.
Jung nannte das Gesetz einen „Vertrag auf Gegenseitigkeit“. Der Staat reiche Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig im Land lebten, die Hand zur Integration. Im Gegenzug werde erwartet, dass diese Hand ergriffen und die Regeln des Zusammenlebens respektiert würden. Das Gesetz verlange ein Bekenntnis zu den Werten des Grundgesetzes, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu den Regeln des Zusammenlebens.
Bildung und Arbeit zentrale Punkte
Zu den zentralen positiven Punkten des Entwurfs zählt der Bildungsbereich. Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationsgeschichte sollen im Rahmen der Schulpflicht ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts im Saarland ein Recht auf Beschulung haben. Das soll auch für ausreisepflichtige Kinder und Jugendliche bis zur Erfüllung der Ausreisepflicht gelten. Bildung wird damit nicht von einer Bleibeperspektive abhängig gemacht.
Auch im Arbeitsmarktbereich setzt der Entwurf Akzente. Das Land will die diskriminierungsfreie, inklusive und chancengleiche Teilhabe am Arbeitsleben fördern. Vorgesehen ist unter anderem Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Auch non-formal und informell erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten sollen stärker berücksichtigt werden. Damit sind Kompetenzen gemeint, die nicht durch klassische Abschlüsse nachgewiesen werden, etwa durch Berufserfahrung oder praktische Tätigkeiten.
Bekenntnis gegen Rassismus
In der Landesverwaltung soll die sogenannte interkulturelle Kompetenz gestärkt werden. Beschäftigte sollen im Umgang mit einer vielfältigen Gesellschaft besser geschult werden. Außerdem verfolgt das Land das Ziel, den Anteil von Beschäftigten mit Migrationsgeschichte in der Landesverwaltung zu erhöhen. Bei der Personalgewinnung sollen Menschen mit Migrationsgeschichte gezielt angesprochen werden.
Der Entwurf enthält zudem ein klares Bekenntnis gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischen Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Das Land will Betroffene stärken und auf den Abbau bestehender Nachteile hinwirken. Auch Mehrsprachigkeit wird ausdrücklich als Potenzial für die kulturelle, wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung des Saarlandes anerkannt.
Fehlende Verbindlichkeit
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration begrüßt das Gesetzesvorhaben grundsätzlich. Positiv bewertet er unter anderem, dass Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt und die Potenziale von Zuwanderung stärker gesetzlich verankert werden sollen. Auch die dauerhafte Absicherung von Landesrat, Landesintegrationsbeauftragter und Integrationsbericht wird als wichtiger Schritt gesehen.
Deutliche Kritik gibt es aber an der fehlenden Verbindlichkeit. Der Entwurf begründet keine einklagbaren Ansprüche. Das heißt: Aus dem Gesetz können Betroffene grundsätzlich keinen Anspruch auf bestimmte Beratungsangebote, Fördermaßnahmen, Sprachkurse oder finanzielle Unterstützung ableiten. Förderungen sollen zudem nur nach Maßgabe des Landeshaushalts erfolgen. Eine feste Finanzierung sieht der Entwurf nicht vor.
Nachbesserungen angemahnt
Damit bleibt offen, wie stark das Gesetz in der Praxis wirken wird. Zwar benennt es viele Ziele in den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit, Beratung und Verwaltung. Zusätzliche Haushaltsausgaben oder neuer Vollzugsaufwand werden im Entwurf aber nicht veranschlagt. Kritiker sehen darin einen Widerspruch: Wer mehr Teilhabe schaffen wolle, müsse auch verbindlich sagen, mit welchen Mitteln und Strukturen dies geschehen solle.
Auch die Arbeitskammer des Saarlandes bewertet den Entwurf grundsätzlich positiv, mahnt aber Nachbesserungen an. Sie begrüßt, dass Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe beschrieben und Diskriminierung ausdrücklich benannt wird. Zugleich kritisiert sie, dass das Gesetz keine Rechtsansprüche schaffe und damit hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibe. Auch der geplante fünfjährige Rhythmus für den Integrationsbericht sei zu lang, wenn der Bericht ein wirksames Steuerungsinstrument sein solle.
Gesetz betont „Fordern“
Kritisch gesehen wird außerdem die starke Betonung des „Forderns“. Der Grundsatz ist im Aufenthalts- und Sozialrecht nicht neu. Im Entwurf und in der Begründung werden Eigeninitiative, Spracherwerb und Sicherung des Lebensunterhalts jedoch mehrfach hervorgehoben. Fachleute warnen, dass dadurch strukturelle Hindernisse wie Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, ungleiche Bildungschancen, Anerkennungsprobleme und Hürden in Behörden in den Hintergrund geraten könnten.
Das geplante Gesetz ist damit ein integrationspolitischer Schritt nach vorn, bleibt rechtlich aber vorsichtig. Es setzt Signale für Teilhabe, Antidiskriminierung und eine offenere Verwaltung. Ob daraus spürbare Verbesserungen entstehen, hängt jedoch vor allem von Finanzierung, Umsetzung und politischer Kontrolle ab. Ohne feste Mittel und ohne einklagbare Rechte droht das Gesetz vor allem ein Rahmen für gute Absichten zu bleiben. (dpa/mig) Aktuell Politik
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