
Rechte Gewalt in Gehren
Mildes Urteil für Neonazis nach brutalem Angriff auf Flüchtlingsfamilie
Im September 2025 greifen sechs Männer das Zimmer einer Flüchtlingsfamilie an – mit Steinen und Sprengstoff. Nun sind im Prozess die Urteile gefallen. Beim Motiv wird das Gericht sehr deutlich, beim Strafmaß nicht: eine kurze Haftstrafe, Bewährungen und Verwarnungen.
Sonntag, 31.05.2026, 13:42 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 31.05.2026, 13:44 Uhr Lesedauer: 6 Minuten |
Sie sollen gemeinsam eine Flüchtlingsunterkunft angegriffen haben – nun hat das Landgericht Erfurt sechs junge Männer zu unterschiedlichen Strafen verurteilt. Anders als einzelne Verteidiger es während des Prozesses darzustellen versuchten, sah die Kammer in der Attacke im Ilmenauer Ortsteil Gehren keinen Jugendstreich. Wie es sich in der bisherigen Verhandlung angedeutet hatte, fiel das Urteil dennoch mild aus.
„Diese Tat in Gehren so zu verharmlosen, das muss man erst mal schaffen“, sagte der Vorsitzende Richter der Kammer, Holger Pröbstel, bei der Verkündung des Urteils. Alle sechs Männer hatten sich auf die eine oder andere Art am Angriff beteiligt. „Es hätte jeder der Beteiligten sagen können: ‚Ich mach‘ nicht mehr mit‘“, sagte Pröbstel. „Keiner hat’s gemacht, keiner.“
Mehrjährige Haftstrafe für Hauptangeklagten
Der Hauptangeklagte habe sich unter anderem der Brandstiftung und Körperverletzung schuldig gemacht, sagte Pröbstel. Der Mann soll nach dem Willen der Kammer für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Außerdem soll er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, weil er alkoholkrank sei. Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt wird in der Regel vor der Haft vollzogen. Die dort verbrachte Zeit wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet.
Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der Mann eine Feuerwerksbatterie im September 2025 in das Zimmer einer dreiköpfigen Flüchtlingsfamilie geworfen hat. Bei dem Angriff gerieten unter anderem eine Decke und Matratze in Brand. Der Vater und ihre Tochter hätten das angegriffene Zimmer durch die Tür verlassen, die Mutter geriet in Panik und sprang aus dem Fenster und verletzte sich. Sie könne wegen des Übergriffs bis heute nicht richtig schlafen.
In die Gesamtstrafe für den Angreifer fließen auch Teilstrafen wegen einiger anderer Taten mit ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geringere Strafen für weitere Angeklagte
Den Mann, der laut Gericht eine Fensterscheibe zu dem Zimmer unmittelbar zuvor mit einem Stein eingeworfen und so erst den Wurf der Feuerwerksbatterie ermöglicht hatte, verurteilten die Richter zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die anderen Mitangeklagten erhielten einjährige Bewährungsstrafen oder Verwarnungen. Alle Verurteilten sind deutsche Staatsangehörige und zwischen 18 und 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fünf der sechs Angeklagten hatten die Tat während des Prozesses im Wesentlichen gestanden. Nur einer der Angeklagten hatte während des Prozesses geschwiegen. Von der Tat existiert ein Video, das einer der Männer selbst gedreht haben soll. Es war im Prozess ein zentrales Beweisstück, darauf sind die nun Verurteilten teilweise sehr deutlich zu erkennen.
Richter sehen rechtes Motiv – ohne Strafschärfung?
In seiner Urteilsbegründung machte Pröbstel deutlich, dass die Kammer von einer rechtsextrem motivierten Tat ausgeht. „Wir haben hier eine eindeutig fremdenfeindliche Tat“, sagte er. Es sei für die Kammer egal, ob es sich bei den Verurteilten um ideologisch gefestigte Rechtsextremisten handele oder nicht. Die Tat spreche ebenso für sich wie die Tatsache, das auf dem Weg zum Tatort rechtsextreme Musik abgespielt worden sei.
Rechtlich kann ein solches Motiv bei der Strafzumessung eine Rolle spielen. Nach Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs sind bei der Bemessung der Strafe unter anderem die Beweggründe und Ziele der Täter zu berücksichtigen, ausdrücklich auch rassistische und fremdenfeindliche Motive. Der Paragraf wurde zuletzt nach Bekanntwerden der rechtsextrem motivierten Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) verschärft, wird nach Einschätzung von Experten in der Praxis aber immer noch zu selten angewandt – auch wenn die Motivlage eindeutig ist.
Im vorliegenden Fall wurden ebenfalls Zweifel geäußert, ob das Gericht die strafverschärfende Wirkung rassistischer Tatmotive anwendete. Die Linke-Innenpolitikerin und Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss erklärte: „Damit würde ein deutliches Signal sowohl gegenüber den Tätern als auch gegenüber der Gesellschaft gesendet, dass rassistische Taten nicht geduldet werden und strafrechtlich konsequent geahndet werden.“
Rechtsextreme Funde bei Durchschungen
Die Angaben mehrerer Männer, sie hätten aus Angst vor dem Hauptangeklagten bei dem Angriff mitgemacht und nicht aus rechtsextremen Motiven, wies die Kammer als Schutzbehauptung zurück. „Wir ziehen uns doch die Hose nicht mit der Kneifzange an“, sagte Pröbstel.
Im Prozess hatten zuvor Polizisten als Zeugen ausgesagt. Bei Durchsuchungen bei den Angeklagten seien unter anderem ein Adler mit Hakenkreuz-Symbol sowie schwarz-weiß rote Fahnen gefunden worden. Auch ein Metallschild mit der Aufschrift „Gott mit uns“, eine in rechtsextremen Kreisen verbreitete Losung, gehöre zu den Funden, erklärte ein Beamter.
Ursprünglicher auch versuchter Mord angeklagt
Vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Mordes beziehungsweise der Beihilfe zum versuchten Mord war die Staatsanwaltschaft während des Prozesses abgerückt. In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt gesagt, die Hauptverhandlung habe gezeigt, dass die Angeklagten sich nicht hätten vorstellen können, dass durch ihre Tat Menschen zu Tode hätten kommen können. Damit gebe es keinen Vorsatz für eine Tötungsabsicht, der für eine Verurteilung wegen Mordes oder Beihilfe aber nötig sei. Anders als bei der Leugnung der rassistischen Tatmotivation wurde diese Aussage der Angeklagten nicht als Schutzbehauptung gewertet.
Für den Hauptangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft schließlich fünf Jahre Haft und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert, für den Steinewerfer zwei Jahre auf Bewährung. Für die anderen vier Angeklagten hatte sie einjährige Bewährungsstrafen beziehungsweise Verwarnungen nach dem Jugendstrafrecht verlangt.
Die Verteidiger der Angeklagten plädierten auf deutliche niedrigere Strafen als die Staatsanwaltschaft – oder sogar auf Freispruch mit der Begründung, dass drei Männer nicht aktiv an der Tat beteiligt gewesen seien.
Opferschutzorganisation beklagt Normalisierung von Rassismus
Aus Sicht der Opferschutzorganisation ezra zeigt der Prozess, dass schwere rechtsextreme Gewalttaten nicht ausschließlich aus festen und organisierten Strukturen heraus begangen werden. Vielmehr sei in dem Verfahren deutlich geworden, „wie weit rassistische und rechte Einstellungen sowie die Relativierung neonazistischen Gedankenguts gesellschaftlich normalisiert sind und welches Gefahrenpotenzial entsteht, wenn diese auf eine sinkende Hemmschwelle zur Gewaltanwendung treffen“, sagte die ezra-Beraterin Franziska Schestak-Haase.
Die Beratungsstelle hatte für 2024 in Thüringen 206 rechte, rassistische und antisemitische Angriffe registriert. Das war nach Angaben von ezra ein Höchststand seit Beginn des unabhängigen Monitorings. Rassismus war demnach mit 108 Fällen das häufigste Tatmotiv; im Bereich von Unterkünften für Geflüchtete wurden zwölf Angriffe erfasst.
Linke fordert Schwerpunktstaatsanwaltschaft
Linke-Politikerin König-Preuss sagte, die Tat unterstreiche einmal mehr, dass es im Freistaat eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung rechtsextremer Gewalt brauche. „Es sollte für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt keine Frage des Tatorts und damit zuständiger Staatsanwaltschaften und Gerichte oder gar des Glücks sein, ob die politische Dimension des an ihnen verübten Unrechts auch angemessen berücksichtigt wird“, sagte sie.
König-Preuss begründete ihre Forderung mit strukturellen Unterschieden im Umgang mit rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Es dürfe für Betroffene nicht vom Tatort und damit von der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem Gericht abhängen, ob die politische Dimension einer Tat angemessen berücksichtigt werde, erklärte sie nach dem Urteil in einer Mitteilung der Linken-Fraktion im Thüringer Landtag. (dpa/mig) Leitartikel Recht
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