
Abschiebe-Report
Hamburger Bericht zeigt ein System der Härte
Nächtliche Abholungen, verletzte Kinder, getrennte Familien: Der Bericht aus Hamburg beschreibt keine Ausrutscher, sondern wiederkehrende Muster. Gerade Minderjährige geraten bei Abschiebungen immer wieder in Situationen, die mit Schutzrechten kaum vereinbar scheinen.
Montag, 20.04.2026, 11:10 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 20.04.2026, 11:10 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Nächtliche Abholungen von Kindern, Abschiebungen aus dem Krankenhaus, Fesselungen psychisch belasteter Menschen und Trennungen von Familien: Die Abschiebebeobachterin des Diakonischen Werks hat auch im vergangenen Jahr wieder etliche Beanstandungen bei Abschiebungen über den Hamburger Flughafen festgestellt. Das betreffe den Umgang der Behörden mit gesundheitlichen Problemen und psychischen Belastungen der Ausreisepflichtigen ebenso wie mit Zwangsmitteln oder dem Trennen von Familien, heißt es im Jahresbericht der Abschiebebeobachterin Merle Abel.
Abel begleitete nach eigenen Angaben als Beobachterin 158 Einzelausweisungen und 16 Gruppenabschiebungen – in 86 Fällen hatte sie anschließend Gesprächsbedarf. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr dem Bericht zufolge 1.096 Menschen über den Airport Hamburg abgeschoben.
87-jährige Rollstuhlfahrerin allein und ohne Jacke abgeschoben
Nicht selten wurden dabei Praktiken dokumentiert, die menschenrechtliche Fragen aufwerfen. Besonders alarmierend sind die im Bericht geschilderten Beispiele aus dem Umgang mit psychisch belasteten oder kranken Menschen.
So seien etwa bei einer von Schleswig-Holstein im Juli vergangenen Jahres organisierten Sammelabschiebung zahlreiche der 42 Personen behindert oder pflegebedürftig gewesen, heißt es in dem Bericht. Ein Mann sei im Rollstuhl gesessen, seine Frau habe ihn zwar unterstützt, sei aber selbst auf einen Rollator angewiesen gewesen. Eine 87 Jahre alte Rollstuhlfahrerin wiederum, die ohne ihre in Deutschland lebende Familie von Bayern aus allein nach Armenien abgeschoben worden sei, habe fast keine Kleidung dabeigehabt. „Sie trägt nur Schlappen, keine Jacke“, heißt es in Abels Bericht.
Vierjähriges Kind verletzt durch „Bremsung bei der Fahrt“
Hinzu kommen Fälle nächtlicher Abschiebungen, die im Bericht nicht als Ausnahme, sondern als wiederkehrende Praxis beschrieben werden. Besonders drastisch ist das Beispiel einer Familie, die um 2 Uhr nachts durch laute Schläge an die Tür geweckt wurde. Der Vater und die siebenjährige Tochter mussten nach Darstellung im Bericht bis 7.30 Uhr in einem Warteraum ausharren, ohne sich hinlegen zu können.
Die Mutter war in der 12. Schwangerschaftswoche und hatte Blutungen. Die vierjährige Tochter wurde getrennt mit der Mutter gefahren und hatte später ein Hämatom an der Wange, das laut Darstellung der Beamten durch eine Bremsung während der Fahrt entstanden sei.
Kinder sehen: vollständig entkleidete Mutter wird gefesselt
Weitere Beispiele aus dem Bericht zeigen, dass Minderjährige immer wieder betroffen sind: So im Fall einer psychisch erkrankten Mutter von Zwillingen. Sie sei vollständig entkleidet durchsucht und anschließend mit einem Festhaltegurt gefesselt worden, während sie schrie und weinte. Die Kinder seien zunächst getrennt worden, sahen ihre Mutter aber vor dem Boarding erneut in diesem Zustand. Solche Abschiebungen könnten „kaum kinderrechtskonform gestaltet werden“ heißt es in dem Bericht. Dass Kinder die Fesselung der Eltern mitbekommen, sei ein Eingriff in deren Recht auf Schutz vor psychischer Gewalt.
Solche und ähnliche Vorgänge werden von der Abschiebungsbeobachterin in das Flughafenforum Hamburg eingebracht und dort mit der Bundespolizei, den Landesbehörden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen diskutiert. Im Fall der 87-Jährigen seien sich alle einig gewesen, dass Menschen dieses Alters besonderen Schutz benötigten. „Es wurde vom Forum eine Anfrage an Bayern gestellt, aber keine Antwort erhalten.“
Abschiebungen betrafen regelmäßig verletzliche Personenkreise
Der fast 50 Seiten starke Bericht zeigt laut Abel, dass Abschiebungen auch im vergangenen Jahr regelmäßig Menschen betrafen, „die als vulnerabel einzustufen sind, darunter Kinder, ältere Personen sowie Menschen mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen“. Besonders auffällig bleibe der Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen und in psychischen Belastungssituationen.
Auch bei der Anwendung von Zwangsmitteln wiederhole sich das Bild vergangener Jahre. „Der Einsatz von Hand- und Fußfesseln sowie von Festhaltegurten erfolgte teils bei Personen mit erkennbar hoher psychischer Belastung oder bekannten Vorerkrankungen.“ In Einzelfällen seien auch Minderjährige betroffen gewesen. Eine 12-Jährige etwa berichtete, sie sei bei der Abholung gefesselt worden, obwohl sie psychisch vorerkrankt gewesen sei.
Familientrennungen keine Einzelfälle
Die Organisation der Abschiebungen sei ebenfalls ein zentrales Thema. So seien zahlreiche Betroffene durch sogenannte Tischfestnahmen festgesetzt, also etwa bei einem Termin in einem Amt, oder mitten in der Nacht zum Flughafen gebracht worden – „manchmal ohne ausreichendes Gepäck und angemessene Kleidung“.
Mehrfach sei es auch zu Familientrennungen gekommen, „die besonders für Kinder und Jugendliche sehr belastend sind“. So wurden in einem Fall Mutter und drei Kinder nach Tiflis abgeschoben, während Vater und 17-jähriger Sohn in Deutschland blieben. Die Familie habe nach eigener Aussage eigentlich freiwillig ausreisen und nur noch die A2-Prüfung des Sohnes abwarten wollen. Informationen darüber, wann die Familie wieder zusammengeführt werden könnte, habe die Mutter nicht erhalten.
Keine systematische Abschiebebeobachtung in Deutschland
Die „Abschiebungsbeobachtung am Hamburger Flughafen“ ist ein Projekt des Diakonischen Werks Hamburg und wird von der Innenbehörde finanziert. Während einige EU-Staaten bereits ein flächendeckendes Monitoring betreiben, wurde dieser Teil der Rückführungsrichtlinie in Deutschland dem Bericht zufolge bisher nicht in nationales Recht umgesetzt. Deshalb gebe es in Deutschland bislang auch nur an den Flughäfen Berlin, Frankfurt am Main, Halle/Leipzig, Köln und Düsseldorf sowie Hamburg Beobachterinnen und Beobachter, die sämtlich in kirchlicher Trägerschaft arbeiteten.
Der Bericht macht auf eine weitere wichtige Grenze der Beobachtung aufmerksam: Direkt beobachtet wird nur der Abschnitt am Flughafen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Abholungen aus Wohnungen oder Unterkünften, die Zuführung zum Flughafen und der Flug selbst werden nicht unmittelbar begleitet.
Schilderungen aus diesen Phasen beruhen daher auf Angaben der Betroffenen oder der eingesetzten Kräfte. Gleichwohl erkennt die Beobachtung darin strukturelle Muster. Für den kommenden Berichtszeitraum werden unter anderem mehr fachärztliche Begleitung, Schulungen zum Umgang mit Traumareaktionen, mehr Schutz für Kinder und die Beteiligung eines Psychiaters im Flughafenforum empfohlen. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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