
„Absurde Situation“
Beauftragte fordert Landesgesetze gegen Diskriminierung
Menschen sind im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt als in der Schule oder auf dem Amt. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes beklagt eine „absurde Situation“ und sieht Bundesländer in der Pflicht.
Sonntag, 01.06.2025, 11:27 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 01.06.2025, 11:27 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, kritisiert, dass die meisten Bundesländer keine eigenen Gesetze gegen Diskriminierung haben. In Bereichen wie Schulen, Universitäten, Ämtern und der Polizei, die in der Zuständigkeit der Länder liegen, hätten Menschen kaum Möglichkeiten, sich rechtlich gegen Diskriminierung zu wehren, erklärte Ataman am Freitag. „Momentan haben wir die absurde Situation, dass Menschen im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt sind als in der Schule oder auf dem Amt.“
In einer Stellungnahme der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird darauf verwiesen, dass es sich beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) um ein Bundesgesetz handelt. Somit bestehe „kein zivilrechtlicher Diskriminierungsschutz in Bereichen, die in Länderzuständigkeit fallen“. Das AGG beziehe sich außerdem nur auf „Arbeit und Alltagsgeschäfte“ und nicht auf staatliche Stellen. „Menschen können gegenüber der Privatwirtschaft im Fall einer Diskriminierung Schadensersatz und Entschädigung geltend machen, gegenüber staatlichen Institutionen jedoch nur unter extrem hohen Hürden“, heißt es in dem Papier.
Ataman fordert Schutz vor Diskriminierung in Behörden
„Der Bund sollte Diskriminierung durch Bundesbehörden im AGG regeln“, folgert die Antidiskriminierungsstelle. „Da aber viele Bereiche wie Bildung, Landespolizei und Ämter in Länderzuständigkeiten liegen, braucht es Landesgesetze, um einen flächendeckenden Schutz zu gewährleisten.“ Dem Papier zufolge gibt es bisher nur in Berlin eine entsprechende Regelung auf Landesebene. „Berlin ist hier ein Vorbild für alle Länder“, erklärte Ataman.
In der Stellungnahme werden auch europäische Vorgaben als Argument angeführt. „Die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien verlangen von den Mitgliedsstaaten klare Maßnahmen gegen Diskriminierung – in allen Lebensbereichen, einschließlich des öffentlichen Sektors“, heißt es dort. „Deutschland hinkt bei den Vorgaben zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen stark hinterher – auf Bundesebene wie auf Landesebene.“ (epd/mig) Aktuell Panorama
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