„Der Vielfalt gerecht werden“
Sargzwang soll in Sachsen-Anhalt aufgehoben werden
In immer mehr Bundesländern fällt der Sargzwang. Jetzt will auch Sachsen-Anhalt die Bestattung in Tüchern ermöglichen. So soll auch Muslimen die Beisetzung ermöglicht werden. Die entsprechende Gesetzesänderung soll 2024 in Kraft treten.
Dienstag, 25.04.2023, 18:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 25.04.2023, 13:31 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
In Sachsen-Anhalt soll der Sargzwang aufgehoben werden und künftig eine Bestattung in Tüchern möglich sein. Den Friedhofsträgern soll in „begründeten Fällen“ aber ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in Tüchern eingeräumt werden. Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, hat das Kabinett den Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet.
Die Gesetzesnovelle werde nun in den Landtag eingebracht und solle möglichst 2024 in Kraft treten. „Um der Vielfalt der Religionen gerecht zu werden, streben wir eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts an“, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD).
Weitere Änderungen geplant
Gesetzlich geregelt werden soll außerdem eine Bestattungspflicht von sogenannten Sternenkindern. So werden Babys bezeichnet, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt sterben. Sie sollen verpflichtend von den Einrichtungen zu bestatten sein, in der die Geburt stattfand, sofern kein Elternteil von seinem Bestattungsrecht Gebrauch macht. In vielen Einrichtungen ist dies bereits Praxis.
Eine zweite Leichenschau soll den Angaben zufolge durch spezialisierte Ärzte künftig vor jeder Bestattung durchgeführt werden, also auch bei Erdbestattungen. Deren Anteil ist in Sachsen-Anhalt zuletzt auf unter zehn Prozent gesunken. Bei einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau bereits gesetzlich vorgeschrieben. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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