
Völkermord in Namibia
Streit im Bundestag: Gerechtigkeit für Herero und Nama gefordert
Mehr als 120 Jahre nach dem Völkermord an den Ovaherero und Nama fordern Nachkommen der Opfer Reparationen und Mitsprache. Deutschland erkennt die Verbrechen an, lehnt eine Entschädigungspflicht aber ab. Ein Milliardenabkommen soll zur Versöhnung beitragen – doch genau darüber herrscht Streit.
Donnerstag, 15.10.2026, 10:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 15.10.2026, 10:09 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Mehr als 120 Jahre nach dem deutschen Völkermord im heutigen Namibia fordern Nachkommen der Opfer weiterhin Gerechtigkeit. Vertreter der OvaHerero und Nama verlangten am Mittwoch in Berlin umfassende Reparationen, die Rückgabe geraubter menschlicher Gebeine und Kulturgüter sowie eine direkte Beteiligung an den Verhandlungen über die Wiedergutmachung. „Wir wollen nicht, dass über uns gesprochen wird. Wir wollen, dass man mit uns spricht“, sagte der Nama-Vertreter Daniel Timotheus Fredericks.
Anlass ist eine für Mittwochabend angesetzte Bundestagsdebatte über zwei Anträge von Linken und Grünen. Beide Fraktionen fordern weitergehende Schritte zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen. Der Streit reicht jedoch weit über die Tagespolitik hinaus: Deutschland erkennt den Völkermord inzwischen offiziell an, bestreitet aber, rechtlich zu Entschädigungen verpflichtet zu sein.
Ein Völkermord mit Folgen bis heute
Zwischen 1884 und 1915 war das heutige Namibia eine deutsche Kolonie. Das Kaiserreich eignete sich große Landflächen an, verdrängte die einheimische Bevölkerung und unterwarf sie seiner Herrschaft. Als sich die OvaHerero 1904 gegen die Kolonialmacht erhoben, reagierten deutsche Truppen mit einem Vernichtungskrieg. Später richtete sich die Gewalt auch gegen die Nama.
Unter General Lothar von Trotha wurden Tausende OvaHerero in die wasserarme Omaheke-Wüste getrieben und von Wasserstellen abgeschnitten. Überlebende wurden in Konzentrationslagern festgehalten und zur Zwangsarbeit gezwungen. Zehntausende Menschen starben durch Gewalt, Hunger, Durst und Krankheiten. Schätzungen zufolge wurden etwa 80 Prozent der OvaHerero und die Hälfte der Nama getötet.
Der Völkermord zerstörte nicht nur Menschenleben, sondern auch die wirtschaftlichen Grundlagen ganzer Gemeinschaften. Land, Vieh und Besitz wurden enteignet, Familien vertrieben. Die Folgen reichen bis in die Gegenwart: Viele Nachkommen leben bis heute mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der damaligen Verbrechen.
Milliarden für Versöhnung – aber keine Reparationen
2021 bezeichnete die Bundesregierung die Verbrechen ausdrücklich als Völkermord und kündigte gemeinsam mit Namibia ein Versöhnungsprogramm an. Deutschland stellte 1,1 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 30 Jahren in Aussicht. Das Geld soll zusätzlich zur bisherigen Entwicklungszusammenarbeit vor allem in Landreform, Landwirtschaft, Wasserversorgung und Infrastruktur fließen – insbesondere in Regionen, in denen Nachkommen der Opfer leben.
Doch das Angebot hat einen entscheidenden Haken: Deutschland betrachtet die Zahlungen als Ausdruck seiner historischen und moralischen Verantwortung, nicht als rechtlich geschuldete Reparationen. Aus den damaligen Verbrechen ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung keine entsprechende Entschädigungspflicht. Berlin verweist unter anderem darauf, dass die internationale Völkermordkonvention erst 1948 verabschiedet wurde und nicht rückwirkend gilt. Menschenrechtsorganisationen halten die diese Schlussfolgerung für falsch.
„Entwicklungshilfe kann umfassende, echte Reparationen nicht ersetzen“, kritisierte Mutjinde Katjiua von der OvaHerero Traditional Authority am Mittwoch in Berlin. Für die Nachkommen der Opfer macht es einen grundlegenden Unterschied, ob Deutschland freiwillig Entwicklungsprojekte finanziert oder anerkennt, ihnen Wiedergutmachung zu schulden.
Im ursprünglichen Entwurf des Versöhnungsabkommens von 2021 war zudem vorgesehen, mit den zugesagten Mitteln sämtliche darin behandelten finanziellen Fragen der Kolonialverbrechen zu regeln. Das Abkommen wurde allerdings nie endgültig unterzeichnet. Namibia kündigte inzwischen Änderungen an, die weitere Wiedergutmachung ermöglichen sollen. Eine abschließende Einigung steht weiterhin aus.
Versöhnung über die Köpfe der Betroffenen hinweg?
Neben der Entschädigungsfrage sorgt vor allem der Verlauf der Verhandlungen für Kritik. Seit 2015 sprechen die Regierungen Deutschlands und Namibias über ein Versöhnungsabkommen. Bedeutende traditionelle Vertretungen der OvaHerero und Nama beklagen jedoch, dass sie dabei nicht ausreichend beteiligt worden sind.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass Vertreter der betroffenen Gemeinschaften in die Gespräche einbezogen wurden. Opferverbände verlangen dagegen, durch selbst gewählte Vertreter unmittelbar und gleichberechtigt mitverhandeln zu können. Sie wollen nicht lediglich bei der späteren Umsetzung von Entwicklungsprojekten mitreden, sondern selbst darüber entscheiden, welche Form der Wiedergutmachung ihren Bedürfnissen entspricht.
Auch international gibt es Bedenken. Bereits 2023 äußerten Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen Kritik an der mangelnden Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften. In Namibia wird die Rechtmäßigkeit des bisherigen Vorgehens zudem gerichtlich angefochten.
Wie unmittelbar die Folgen der deutschen Kolonialherrschaft bis heute spürbar sind, zeigt ein Beispiel aus Namibia: Die ehemalige Nama-Siedlung Hornkranz, Schauplatz eines deutschen Kolonialmassakers im Jahr 1893, liegt heute auf privatem Land. Nach Recherchen von Amnesty International benötigen Nachkommen der Opfer die Erlaubnis des Eigentümers, um dort ihrer Vorfahren zu gedenken. Für viele Betroffene geht es bei Wiedergutmachung deshalb nicht nur um Geld, sondern auch um Landrechte, Erinnerung und Selbstbestimmung.
Bundestag soll Druck auf Bundesregierung erhöhen
Mit ihren Anträgen greifen Linke und Grüne zentrale Forderungen der Nachkommen auf. Die Linke verlangt, dass Deutschland seine rechtliche Verantwortung anerkennt und direkte Reparationen ermöglicht. Außerdem fordert sie die Rückgabe von Land, Kulturgütern und menschlichen Überresten.
Die Grünen drängen auf eine offizielle Entschuldigung, die Rückgabe geraubter Kulturgüter und eine stärkere Aufarbeitung der Kolonialgeschichte, auch an deutschen Schulen. Allerdings trugen sie bis 2025 selbst Regierungsverantwortung und stellten die Außenministerin. Auch in dieser Zeit gelang es nicht, den Versöhnungsprozess abzuschließen.
Selbst eine formelle staatliche Entschuldigung in der ursprünglich vorgesehenen Form steht noch aus. Zwar kündigte die Bundesregierung bereits 2021 an, Namibia und die Nachkommen der Opfer um Vergebung zu bitten. Der geplante Versöhnungsakt kam bislang jedoch nicht zustande. (dpa/mig) Aktuell Politik
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