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Szene nachgestellt durch KI-Generierung

Polizeigewalt

Nach Tod von Ibrahima Barry: Beamte schweigen vor Gericht

Ein Geflüchteter aus Guinea stirbt nach einem Polizeieinsatz in Mülheim/Ruhr. Neun Beamt:innen stehen nun in Duisburg vor Gericht. Die Anklage wirft ihnen eine rechtswidrige und gefährliche Fesselung vor, sieht aber keine Schuld am Tod – ein juristischer Widerspruch mit Sprengkraft.

Mittwoch, 24.06.2026, 17:46 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24.06.2026, 17:46 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Nach dem Tod des Geflüchteten Ibrahima Barry bei einem Polizeieinsatz in Mülheim an der Ruhr müssen sich seit Mittwoch neun Polizeibeamten vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Die Anklage lautet auf gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt.

Die fünf Polizisten und vier Polizistinnen sollen Barry am 6. Januar 2024 an Händen und Füßen gefesselt und beide Fesselungen anschließend mit Kabelbindern auf dem Rücken verbunden haben. Nach Darstellung der Anklage war diese zusätzliche Verbindung weder nach dem Polizeigesetz noch nach dem Strafgesetzbuch gerechtfertigt. Das Landgericht hatte vorab mitgeteilt, den Angeklagten werde vorgeworfen, dass ihnen die Fesselung in Bauchlage mit zusätzlicher Verbindung als abstrakt lebensgefährlich, unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt bewusst gewesen sei.

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Zum Prozessauftakt schwiegen die 27 bis 54 Jahre alten Angeklagten zu den Vorwürfen. Nach Angaben des Westdeutschen Rundfunks (WDR) sind alle neun Beamten nicht suspendiert weiter im Amt.

Fesselung, Atemnot, Tod im Rettungswagen

Nach der Fesselung wurde Barry in einen Rettungswagen gebracht. Kurz darauf setzte sein Puls aus. Reanimationsmaßnahmen blieben erfolglos. Als Todesursache nennt die Anklage eine Kombination aus einem lagebedingten Erstickungstod, einem Herzinfarkt, Kokaineinfluss, einem Erregungszustand und einer Lungenkrankheit.

Auch unabhängig ist die Einordnung des Falls brisant. Denn obwohl die Staatsanwaltschaft die Fesselung als rechtswidrig bewertet, sieht sie nach derzeitigem Anklagestand keine strafrechtliche Verantwortung der Beamten für den Tod. In der Anklage heißt es, der Tod wäre auch eingetreten, wenn die Angeklagten die zusätzliche Fesselungen nicht vorgenommen hätten.

Diese Trennung zwischen rechtswidriger Fesselung und fehlender Todesverantwortung dürfte ein zentraler Punkt des Verfahrens werden. Sie ist für die Angehörigen schwer nachvollziehbar. Sie weisen die Darstellung zurück, Ibrahima Barry habe schwere Vorerkrankungen gehabt. Auch menschenrechtlich stellt sich die Frage, wie Todesfälle nach Polizeieinsätzen aufgeklärt werden, wenn staatliches Handeln zwar als rechtswidrig bewertet wird, der Tod aber strafrechtlich davon getrennt wird.

Risiko von Bauchlage seit Jahren bekannt

Fachleute warnen seit Jahren vor den Risiken von Fixierungen in Bauchlage. Eine längere Fesselung kann die Atmung behindern, insbesondere wenn die betroffene Person zuvor unter großer körperlicher Anstrengung, Erregung oder gesundheitlicher Belastung stand. Die Gefahren eines lagebedingten Erstickungstods werden in den Bundesländern in der Aus- und Fortbildung der Polizei bereits thematisiert.

Im Fall Barry kamen mehrere Risikofaktoren zusammen: die Fixierung, ein Erregungszustand, gesundheitliche Belastungen und Medienberichten zufolge auch der Einsatz eines Tasers sowie einer Spuckschutzhaube. Ob und welche Bedeutung diese Umstände für den Tod hatten, wird im Prozess zu klären sein.

Vorwurf der Randale – Angehörige fordern Aufklärung

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Barry zuvor in einer Unterkunft für Geflüchtete randaliert und Mobiliar zerstört haben. Nach Eintreffen der ersten Beamten soll er sich gegen eine Festnahme gewehrt haben, geflüchtet sein und Drohungen ausgestoßen haben. Außerdem soll er zwei Polizisten blutende Bisswunden zugefügt haben.

Diese Vorwürfe stehen nun im Verfahren neben der Frage, ob die Polizei in der konkreten Situation rechtmäßig und verhältnismäßig gehandelt hat. Für die Familie geht es nicht nur um das Verhalten Barrys vor dem Einsatz, sondern vor allem darum, wie er unter staatlicher Kontrolle sterben konnte.

Die Eltern und die Schwester des Verstorbenen reisten zum Prozessauftakt aus Guinea an. Die Schwester tritt als Nebenklägerin auf. Medienberichten zufolge gab es zuvor Probleme bei der Einreise der Familie; der Schwester sei zunächst ein Visum verweigert worden. Erst nach Klage, Petition an den Bundestag und Unterstützung durch die guineische Botschaft durfte sie für den Prozess einreisen. Ihre Anwältin Lisa Grüter sagte laut WDR nach dem ersten Verhandlungstag, angesichts von 14 Minuten in Bauchlage, an Händen und Füßen gefesselt in Obhut der Polizei, hoffe die Familie auf ein gerechtes Urteil.

Guineische und diaspora-nahe Medien berichteten bereits kurz nach dem Tod über den Fall. African Panorama schrieb im Januar 2024 über eine Mobilisierung der guineischen Diaspora in Deutschland zur Totenfeier und Rückführung des Leichnams nach Conakry; zugleich wurde eine unabhängige und gründliche Untersuchung gefordert. Guinee28 berichtete ebenfalls über den Tod und hielt fest, dass Angehörige die damalige Polizeidarstellung zurückwiesen und Aufklärung forderten.

Streit um Aufklärung und unabhängige Kontrolle

Denn der Fall berührt über den einzelnen Prozess hinaus eine seit Jahren geführte Debatte über Polizeigewalt, Rassismusrisiken und unabhängige Ermittlungen. Menschenrechtsorganisationen fordern bei Vorwürfen rechtswidriger Polizeigewalt unabhängige, umfassende und zügige Untersuchungen. Gerade bei Todesfällen nach Polizeieinsätzen geht es dabei auch um das Vertrauen von Angehörigen, Betroffenen und Öffentlichkeit in die staatliche Aufarbeitung.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren seit Jahren ein strukturelles Problem: Wenn gegen Polizeibeamten ermittelt wird, übernehmen häufig andere Polizeibeamten die Ermittlungen. Da die Polizei zugleich als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft arbeitet, entsteht ein Näheverhältnis, das Zweifel an vollständiger Unabhängigkeit wecken kann. Im Fall Barry ermittelten Bochumer Polizisten gegen die rund 40 Kilometer entfernten Duisburger Kollegen.

Rassismusverdacht schwingt mit

Für Schwarze Menschen, Geflüchtete und andere Minderheiten haben solche Fälle eine weitere Bedeutung. Menschenrechtsorganisationen und Beratungsstellen verweisen seit Jahren darauf, dass rassistische Zuschreibungen, Verdachtsmuster und Machtungleichgewichte bei Polizeikontakten eine Rolle spielen können. Für den konkreten Einsatz in Mülheim gibt es bislang keine Anhaltspunkte für ein rassistisches Motiv. Studien weisen allerdings darauf hin, dass Polizeieinsätze oft anders vorbereitet und durchgeführt werden, wenn die Beteiligten bestimmten Herkunftsgruppen zugeschrieben werden.

Die 6. Strafkammer des Duisburger Landgerichts hat für den Prozess elf weitere Verhandlungstage bis zum 9. September vorgesehen. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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