Fall Oury Jalloh

Amnesty fordert unabhängige Ermittlungen bei Polizeigewalt

In Deutschland scheitern 92 Prozent der Ermittlungen gegen Polizisten. Grund ist Amnesty zufolge, dass Ermittlungen von der Polizei selbst durchgeführt werden. So war es auch im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh. Die Menschenrechtsorganisation fordert unabhängige Ermittlungen.

Von Jonas Krumbein Donnerstag, 16.11.2017, 15:36 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 19.11.2017, 13:00 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nach erneuten Vorwürfen gegen Polizisten im Fall des 2005 in einer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh fordert Amnesty International unabhängige Ermittlungen bei Vorwürfen gegen Polizeibeamte. „Wenn Polizisten gegen Polizisten ermitteln, weckt das Zweifel an der Unabhängigkeit der Ermittlungen“, sagte Amnesty-Polizeiexperte Alexander Bosch am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst. Auch habe sich die Staatsanwaltschaft im Fall Jalloh zu lange geweigert, wegen Mordes zu ermitteln.

Das ARD-Magazin Monitor berichtete am Donnerstag, mehrere Gutachter hielten eine Tötung des zum Brandzeitpunkt an Füßen und Händen gefesselten Asylbewerbers für wahrscheinlicher als eine Selbstanzündung. Der zuständige Oberstaatsanwalt habe inzwischen sogar konkrete Polizeibeamte als Tatverdächtige benannt. Als mögliches Motiv gilt demnach die Vertuschung einer Straftat an dem Asylbewerber.

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Ermittlungen gegen Polizisten scheitern fast immer

Der Asylbewerber aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle ums Leben gekommen. Er starb gefesselt an einer Matratze bei einem Brand in der Gewahrsamszelle. Es gab mehrere Gerichtsverfahren.

In Deutschland scheitern nach Angaben des Statistischen Bundesamts 92 Prozent der Ermittlungen gegen Polizisten. Verfahren wegen Körperverletzung führen bei Ämtsträgern nur in 22 Prozent der Fälle zu einer Verurteilung, während 67 Prozent der beschuldigten Privatpersonen verurteilt werden.

Polizisten sagen nicht gegen Kollegen aus

Grund dafür sei, dass bei Vorwürfen gegen Polizisten oft kein konkreter Täter ermittelt werden könne, da Polizisten oft nicht gekennzeichnet seien und nicht gegen Kollegen aussagten, sagte Amnesty-Experte Bosch. Gerichte hielten Aussagen von Polizisten zudem oft für glaubhafter als Aussagen von Privatpersonen. „Bei Beamten wird angenommen: Die dürfen nicht lügen und tun das deshalb auch nicht“, kritisierte Bosch.

Opfern von Polizeigewalt rät der Menschenrechtsexperte, mit einem Anwalt die Chancen und Risiken einer Anzeige abzuwägen. Denn Polizisten könnten Gegenanzeigen stellen. Und die seien vor Gericht oft erfolgreich. Aktuell Panorama

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