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Polizeiwache © sludgegulper @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

"Lügen von Polizei-Beamten"

Forderung nach neuen Ermittlungen im Fall Oury Jalloh

Polizei und Staatsanwaltschaft stehen im Fall Oury Jalloh unter Druck. Jetzt bekanntgewordenen Ermittlungsakten zufolge wurde der Asylbewerber vermutlich in Polizeigewahrsam und von Polizisten getötet. Menschenrechtsorganisationen und Oppositionspolitiker fordern jetzt neue Ermittlungen. Sie sprechen von institutionellem Rassismus.

Montag, 20.11.2017, 6:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.11.2017, 13:50 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der vor mehr als zwölf Jahren in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Asylbewerber Oury Jalloh wurde nach Recherchen des ARD-Magazins Monitor mit hoher Wahrscheinlichkeit getötet. Mehrere Sachverständige hielten einen Tod durch Fremdeinwirkung für wahrscheinlicher als die lange verfolgte These der Selbstanzündung, berichtete Monitor unter Verweis auf die Ermittlungsakten. Vertreter der Linken und der Grünen in Sachsen-Anhalt forderten erneut eine umfassende, unabhängige Aufklärung des Falls.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, erklärte, „Lügen von Polizei-Beamten“ hätten eine Aufklärung des Falls bislang verhindert. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International verlangte, Straftat-Vorwürfe gegen Polizisten in Deutschland generell wie in anderen europäischen Staaten von unabhängigen Ermittlern untersuchen zu lassen.

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Konkrete Verdächtige aus Polizeikreisen

Laut Monitor geht der langjährige Ermittler der Staatsanwaltschaft Dessau, der leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann, von einem Tötungsverbrechen bis hin zum Mord aus. Demnach hält Bittmann es für wahrscheinlich, dass Jalloh bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig oder sogar schon tot war und mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden sei.

Der Oberstaatsanwalt benennt laut Monitor in dem Brief sogar konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizeibeamten. Als Motiv für die Anzündung Jallohs gilt die Vertuschung einer vorangegangenen Straftat an dem Asylbewerber. Jalloh starb am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle, an Füßen und Händen gefesselt an eine Matratze bei einem Brand. Es gab mehrere Gerichtsverfahren. Jalloh sollte die Matratze mit einem Feuerzeug selbst angezündet haben.

Staatsanwaltschaft wollte Fall schließen

Die Anwältin der Familie Jalloh, Gabriele Heinecke, sagte dem Magazin, angesichts der neuen Erkenntnisse sei die Einstellung des Verfahrens ein Skandal. Die mittlerweile zuständige Staatsanwaltschaft Halle hatte vor etwa einem Monat angekündigt, den Fall zu schließen, da sich keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben hatten und eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten sei. Die Anwältin der Familie hat dagegen Beschwerde eingelegt und will angesichts der neuen Erkenntnisse Strafanzeige erstatten.

Auch Amnesty-Polizeiexperte Alexander Bosch kritisierte die Staatsanwaltschaft. Diese habe sich im Fall Jalloh zu lange geweigert, wegen Mordes zu ermitteln. Einer Petition zur Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens zum Tod von Oury Jalloh schlossen sich bis Sonntagmittag mehr als 80.000 Unterstützer an.

„Zäsur in der Prozessgeschichte“

Die innenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Henriette Quade, sprach am Donnerstag mit Blick auf den Monitor-Bericht von einer „Zäsur in der Prozessgeschichte“. Es bestätige sich erstmals der Verdacht: „Oury Jalloh, das war Mord“. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Striegel, bezeichnete den Fall als „eine offene Wunde im Rechtsstaat». Der Tod von Oury Jalloh sei ohne den Blick auf institutionellen Rassismus nicht erklärbar.

In Deutschland scheitern nach Angaben des Statistischen Bundesamts 92 Prozent der Ermittlungen gegen Polizisten. Verfahren wegen Körperverletzung führen bei Amtsträgern nur in 22 Prozent der Fälle zu einer Verurteilung, während 67 Prozent der beschuldigten Privatpersonen verurteilt werden. Grund dafür sei, dass bei Vorwürfen gegen Polizisten oft kein konkreter Täter ermittelt werden könne, da Polizisten oft nicht gekennzeichnet seien und nicht gegen Kollegen aussagten, sagte Amnesty-Experte Bosch. Gerichte hielten Aussagen von Polizisten zudem oft für glaubhafter als Aussagen von Privatpersonen. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Lutz Grubmüller sagt:

    Deutsche Beamte jeglicher Behörde müssen einer Gesinnungsprüfung
    unterzogen werden!

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