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Freibad (Symbolfoto) © DepositPhotos.com

"Sicherheit"

Freibad prüft Sprachkenntnisse am Eingang

Nach einem Rettungseinsatz für ein Kleinkind verschärft das Heidebad in Halle den Einlass. Wer die Baderegeln nicht auf Deutsch versteht, kann abgewiesen werden. Rechtlich ist die Einlassregel heikel.

Dienstag, 23.06.2026, 11:55 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 23.06.2026, 11:55 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Kein Deutsch, kein Eintritt: Diese umstrittene Regel ist in einem Strandbad in Sachsen-Anhalt eingeführt worden. Nachdem der Chef des Heidebades, Mathias Nobel, im sachsen-anhaltischen Halle am vergangenen Wochenende ein Kleinkind aus metertiefem Wasser retten musste, führte er eine Regel ein, wonach Menschen, die nicht ausreichend Deutsch sprechen und die Baderegeln nicht verstehen, nicht mehr hereingelassen werden. Diese Entscheidung sorgt für Kritik.

„Wir müssen uns sicher sein, dass die Besucherinnen und Besucher unsere Baderegeln verstehen und so konsequent sein, um die Sicherheit der Badegäste gewährleisten zu können“, sagte Nobel der Deutschen Presse-Agentur. Falle am Eingang auf, dass es Verständnisprobleme gibt, werde im Einzelfall entschieden, wie verfahren wird. Seit die neue Einlassregel vor wenigen Tagen eingeführt wurde, seien bereits vereinzelt Menschen nicht hereingelassen worden.

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Einlass nach Sprachtest juristisch auf dünnem Eis

Rechtlich steht diese Einlasskontrolle auf dünnem Eis. Die Regel knüpft zwar nicht ausdrücklich an Herkunft oder Nationalität an, kann aber faktisch besonders Menschen treffen, die neu in Deutschland sind, wenig Deutsch sprechen oder deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) weist darauf hin, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Menschen auch bei Alltagsgeschäften vor Diskriminierung schützt und dass Sprache im Zusammenhang mit ethnischer Herkunft rechtlich relevant werden kann.

Dies gilt umso mehr, wenn mildere Mittel vorhanden sind: mehrsprachige Baderegeln, gut sichtbare Piktogramme, eine kurze Sicherheitsbelehrung oder die Pflicht, dass Kinder und Nichtschwimmer von einer verantwortlichen Person beaufsichtigt werden, die die Regeln versteht. Solche Alternativen gibt es bereits. Die DLRG stellt Baderegeln in mehr als zwanzig Sprachen bereit, darunter Englisch, Arabisch, Türkisch, Russisch und Ukrainisch. Zusätzlich bietet sie sprachfreie Piktogramme mit Warn- und Verhaltenshinweisen an Gewässern an.

Auf der Internetseite des Freibades sind Haus- und Badeordnung sowie die Baderegeln nur in deutscher Sprache abrufbar.

Kleinkind aus tiefem Wasser gerettet

Nobel betont, ihm gehe es vor allem darum, dass die Badegäste wüssten, wie sie sich am und im Wasser verhalten müssten. Dabei spiele die Sprache eine wichtige Rolle, aber nicht nur. Anlass, die Regel ins Leben zu rufen, sei ein Vorfall vom vergangenen Wochenende gewesen. Nobel – selbst Rettungsschwimmer – musste ein Kleinkind aus dem Wasser retten, das in viel zu tiefem Wasser war. „Unser See ist zum Teil 13 Meter tief. Das ist einfach gefährlich.“

Ob dieser Einsatz einen pauschalen Sprachausschluss eines unbestimmten Personenkreises begründet, darf mit Verweis auf das AGG und milderer Mittel bezweifelt werden. Rettungseinsätze sind im Badebetrieb kein außergewöhnlicher Einzelfall. Nach ihrer Jahresbilanz rettete die DLRG im vergangenen Jahr bundesweit 1.154 Menschen das Leben, mehr als 700 davon im Wasser. Fachleute verweisen seit Jahren auch auf mangelnde Schwimmfähigkeit, fehlende Aufsicht, Selbstüberschätzung und riskantes Verhalten als Ursachen für Badeunfälle. Mit Sprachkenntnissen wurde das Problem bislang nicht in Zusammenhang gebracht.

Nobel sieht das anders. Vor allem die Kinder müssten verstehen, wie sie sich am Wasser zu verhalten hätten und in Aufsicht von Personen sein, die ebenfalls wüssten, wie sie zu handeln hätten. Außerdem müssten die Menschen von den Rettungsschwimmern angesprochen werden können. Komme zum Beispiel eine Gruppe ohne auch nur eine Person, die ausreichend Deutsch verstehe, kämen bei ihm und seinem Team Bedenken auf, sagte Nobel ohne weitere Begründung.

Stadtwerke Jena mit anderem Ansatz

In Jena beispielsweise wird das Thema anders gehandhabt: „Die Jenaer Bäder stehen grundsätzlich allen Gästen offen“, betonte eine Sprecherin der Stadtwerke, die in Jena mehrere Bäder und einen Badesee betreiben. „Ein Zutrittsverbot oder ein Verweis aus dem Bad erfolgt ausschließlich bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung. Herkunft, Nationalität oder Sprache spielen dabei keine Rolle.“

Die Sprecherin erklärte, dass es dort keinerlei Überlegungen gebe, vergleichbare Regelungen einzuführen. Bisher seien dort keine Fälle bekannt, in denen es aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse zu gefährlichen Situationen im Badebetrieb gekommen ist.

DLRG: Kommunikation ist nicht nur Sprache

Für die Wasserrettung sei Kommunikation ein wichtiger Faktor, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in Sachsen-Anhalt, Holger Friedrich. „Unsere Arbeit wird deutlich erschwert, wenn der Badegast nicht versteht – oder verstehen will.“

Die Kräfte der DLRG entschieden zwar nicht, wer in Schwimmbäder gelassen wird, könnten den Betreibern aber durchaus darstellen, wo und warum es zu Problemen kommt. Besonders an beliebten Punkten in Bädern, wie zum Beispiel Sprüngtürme oder Rutschen, komme es immer häufiger dazu, dass Badegäste Regeln nicht befolgen, so Friedrich. „Da für Ordnung zu sorgen, ist eigentlich gar nicht die Aufgabe der DLRG und lenkt von der eigentlichen Arbeit ab.“

Immer häufiger gebe es Badegäste, die von Regeln nichts wissen wollen, so der DLRG-Geschäftsführer. „Das hat dann in erster Linie gar nicht mit der Sprache an sich zu tun. Aber natürlich wird es umso komplizierter, wenn es Sprachbarrieren gibt.“ (dpa/mig) Aktuell Panorama

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