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Disko © Sean H @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Rassismus an der Club-Tür

„Du kommst hier nicht rein“

Viele junge Menschen in Berlin gehen gar nicht mehr aus. Sie sind gefrustet und haben resigniert, weil in Clubs und Bars Diskriminierung und Rassismus Alltag sind. Trotzdem stärkt der Gesetzgeber nicht die Rechte der Opfer. Ein Appell von Michael Groys

Von Mittwoch, 18.07.2018, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 19.07.2018, 17:59 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Berlin ist mit über 12 Millionen und Besuchern im vergangenen Jahr ein Sehnsuchtsort für viele Menschen rund um den Globus. Der Tourismus in der deutschen Hauptstadt ist zum wichtigen Wirtschaftsfaktor geworden. Einige Menschen kommen nach Berlin wegen den vielen Museen und Galerien, andere wegen den hippen Bezirken Mitte und Kreuzberg. Viele junge Menschen aus der ganzen Welt zieht es jedoch in Berlins einmalige Club- und Barszene. Der legendäre Techno-Club Berghain ist weltweit bekannt und kann mit Touristen-Hotspots wie Alexanderplatz oder dem Zoologischen Garten konkurrieren.

Wer sich mit jungen Touristen unterhält, wird schon nach wenigen Minuten mit Fragen zu Clubs oder Bars überschüttet mit Fragen, wie man am besten reinkommt: Wie soll man sich kleiden? Welche Sprache soll man an der Tür sprechen?

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Es gibt viele Menschen, die dauerhaft in Berlin leben und sogar dort aufgewachsen sind, aber noch nie einen Club von innen gesehen haben. Der Grund dafür ist ihre vermeintliche Herkunft. Die Tipps, die man gerne Touristen gibt, sind bei einheimischen Jugendlichen mit Migrationshintergrund faktisch wirkungslos. Es hilft nicht, perfekt deutsch zu sprechen oder passend gekleidet zu sein, wenn die Haut- oder Haarfarbe nicht passen. Ein Video der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf Facebook, das bereits mehrere Hundert Mal geteilt wurde, zeigt das Problem.

Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe oder Herkunft in Club nicht reinkommen, können nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zivilrechtlich klagen. In den Bundesländern Niedersachsen und Bremen gibt es zusätzlich eine antidiskriminierungsrechtliche Klausel im Gaststättengesetz. Diese gesetzliche Erweiterung gibt den Betroffenen einen verbesserten Rechtsschutz bei Diskriminierung in Clubs oder Bars.

Doch ist das Problem nicht mit einem verbesserten Rechtsschutz behoben. Vielmehr muss es darum gehen, die systematische Benachteiligung zu beenden, die Unkultur der Diskriminierung zu beenden.

Einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zufolge, finden 37 Prozent der erlebten Diskriminierungserfahrungen im Bereich „Geschäfte und Dienstleistungen“ im Gaststätten-und Unterhaltungsgewerbe, also in Hotels, Restaurants und Clubs, statt.

Natürlich haben die Gaststätten das Hausrecht und es liegt in der Natur der Sache, dass bei bestimmten Veranstaltungen ein besonderer Kleidungsstill oder eine gewisse Geschlechterquote gewünscht ist. Darum geht es hier nicht. Die Selbstverständlichkeit, mit der offener Rassismus an der Club-Tür zum Vorschein kommt, ist nicht hinnehmbar. Die Ausgrenzung hat System. Diese Praxis ist besonders schäbig, wenn sich Clubs nach Außen auch noch als tolerant und emanzipatorisch zeigen.

Junge Menschen sind gefrustet. Sie gehen gar nicht mehr aus, um diese Diskriminierung nicht über sich ergehen zu lassen. Viele sind resigniert.

Rassismus hat viele Fressen und alle sind hässlich, sei es in Behörden, auf der Arbeit oder in Clubs. Deshalb muss der Rechtsschutz für die Betroffenen deutlich verbessert werden. Gerade junge Menschen müssen gestärkt werden und dürfen gerade bei Rassismus nicht das Gefühl bekommen, alleine zu sein. (epd/mig) Aktuell Meinung

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