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Ukrainer in Deutschland (Archiv) © Ilkin Eskipehlivan/AFP

Wehrpflicht

Dobrindt will Aufnahme ukrainischer Männer erschweren

Ukrainische Geflüchtete erhalten in der EU bislang Schutz ohne individuelles Asylverfahren. Nach Vorstellungen Deutschlands könnte das für neu einreisende Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren bald nicht mehr gelten.

Donnerstag, 04.06.2026, 15:16 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 04.06.2026, 15:16 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Deutschland will ukrainischen Männern im wehrpflichtigen Alter die Aufnahme in der EU erschweren. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) machte bei einem EU-Treffen deutlich, einen entsprechenden Vorschlag zum Ausschluss von Männern bestimmter Altersgruppen von der Aufnahmerichtlinie für Geflüchtete aus der Ukraine unterstützen zu wollen.

Es gebe von den Mitgliedstaaten unterschiedliche Diskussionsbeiträge zu dem Thema. „Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir eine Regelung erreichen können, die sich in diese Richtung auch bewegt, wenn auch die Details noch nicht ausdiskutiert worden sind“, sagte Dobrindt am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg.

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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich bereits vergangenes Jahr deutlich positioniert und vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj strengere Ausreisebestimmungen für junge Männer gefordert. „Ich habe ihn gebeten, dafür zu sorgen, dass diese jungen Männer im Land bleiben, weil sie im Land gebraucht werden und nicht in Deutschland“, sagte Merz.

Ukraine-Flüchtlinge müssen in der EU nicht Asyl beantragen

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine finden in der Europäischen Union nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme, ihre Schutzersuchen werden also nicht individuell geprüft. Diese EU-Regel läuft aktuell bis zum 4. März 2027.

Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, liegen bei dem Treffen der EU-Innenminister zwei Vorschläge auf dem Tisch: Eine Verlängerung der geltenden Schutzregelung für alle Ukraine-Flüchtlinge in der aktuellen Fassung um ein weiteres Jahr oder eine Verlängerung, bei der ukrainische Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren vom vorübergehenden Schutz ausgeschlossen würden.

EU-Kommission zeigt sich offen

Sollten die EU-Mitgliedstaaten die zweite Variante bevorzugen und einem entsprechenden Vorschlag zustimmen, der dem Ablauf nach zunächst von der EU-Kommission kommen müsste, würde die neue Regelung aber wohl nur bei neu in die EU kommenden Männern Anwendung finden.

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner zeigte sich offen für die Idee und sagte, er gehe davon aus, dass es dazu eine Art Konsens geben könnte. „Wir müssen ganz genau vor allem den Mitgliedsstaaten zuhören, die besonders betroffen sind.“ Dazu gehöre neben Deutschland auch Polen, Tschechien und Österreich. „Wir werden dann auf Grundlage dieser Diskussion heute einen Vorschlag als Kommission auch vorlegen, hoffentlich relativ rasch“, sagte der österreichische Politiker.

Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen in der Ukraine weiter einem Ausreiseverbot. Für den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren. Nach Daten der EU hielten sich im März knapp 29 Prozent der 4,33 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine, die in den Mitgliedstaaten vorübergehenden Schutz gemäß der Richtlinie erhalten haben, in Deutschland auf, rund 22 Prozent in Polen und 9 Prozent in Tschechien.

Grüne und Linke kritisieren Idee

Die Grünen-Migrationsexpertin, Filiz Polat, warnte, für die Mitgliedsstaaten würde ein Ausschluss von Männern im wehrpflichtigen Alter zu einem bürokratischen Mehraufwand führen und mit einem unschönen Prüfaufwand bei den Kommunen verbunden sein. Die Bundestagsabgeordnete fügte hinzu, es sei schon jetzt erkennbar, dass die Einschränkungen im temporären Schutz viele betroffene Männer in das reguläre Asylverfahren drängen würden. Dieses würde den ukrainischen Männern dem Vorschlag nach auch weiterhin offen stehen.

Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, sagte, ein „Ausschluss von Männern im wehrfähigen Alter wäre nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern zugleich ein Angriff auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung“. Kriegsdienstverweigerung sei ein Menschenrecht, das in der Ukraine nicht gewährleistet sei. Deshalb müsse diesen Menschen Schutz gewährt werden. (dpa/mig) Aktuell Politik

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