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Geflüchtete vor einem Militärflugzeug (Symbolfoto) © KI-generiertes Foto

Moralischer Bankrott

US-Regierung will afghanische Ortskräfte in Kriegsgebiet umsiedeln

Mehr als 1.100 afghanische Ortskräfte der US-Armee sitzen in Katar fest, darunter viele Kinder. Nun sollen sie zwischen der Rückkehr in die Taliban-Herrschaft und der Umsiedlung in die kriegsgebeutelte DRKongo wählen.

Mittwoch, 22.04.2026, 12:15 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 22.04.2026, 12:15 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Afghanische Ortskräfte, die für westliche Staaten gearbeitet und dafür ihr Leben riskiert haben, werden nach dem Krieg behandelt wie ein Problem, das man möglichst weit wegschiebt. Statt gegebene Zusagen einzulösen, werden Schutzversprechen entwertet, Verfahren blockiert und Menschen in lebensgefährlicher Unsicherheit gehalten – in Deutschland seit langem zu beobachten, nun auch in den USA.

Dort sollen ausgerechnet jene Afghanen, die einst als Verbündete der US-Armee galten, offenbar vor die Wahl zwischen einer Rückkehr nach Afghanistan und der Umsiedlung in die kriegsgebeutelte Demokratische Republik Kongo gestellt werden. Es gehe um mehr als 1.100 auf einem ehemaligen US-Stützpunkt in Katar festsitzende Afghanen, erklärte der ehemalige US-Militär und Leiter der Nichtregierungsorganisation AfghanEvac, Shawn VanDiver, am Dienstag.

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Die ehemaligen Verbündeten der US-Armee in Afghanistan befinden sich für die Vorbereitung auf eine Auswanderung in die USA in dem Lager auf dem ehemaligen US-Stützpunkt as-Sailijah in Katar. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hatte jedoch eine Frist bis zum 31. März gesetzt, um das Lager zu schließen. Nach einem tödlichen Angriff einer früheren afghanischen Ortskraft auf Mitglieder der US-Nationalgarde in Washington im vergangenen Jahr setzte die US-Regierung die Bearbeitung von Asylanträgen für Afghanen aus.

US-Regierung räumt Pläne über „freiwillige Neuansiedlung“ein

VanDiver verurteilte die Pläne zur Umsiedlung der Afghanen in den Kongo, wo regelmäßige Konflikte unter anderem mit dem Nachbarland Ruanda ebenfalls eine Flüchtlingskrise ausgelöst haben. „Man verlegt keine gesicherten Verbündeten aus Kriegszeiten, von denen mehr als 400 Kinder sind, aus US-Gewahrsam in ein Land, das sich mitten in seinem eigenen Zusammenbruch befindet“, erklärte der Leiter von AfghanEvac. Er rechne damit, dass die meisten der Afghanen der Umsiedlung in den Kongo ablehnen würden. „Der Regierung ist das bewusst. Genau darum geht es“, erklärte er. Auf diese Weise sollen die Menschen VanDiver zufolge gezwungen werden, nach Afghanistan zurückzukehren.

Das US-Außenministerium wollte nicht bestätigen, dass die Demokratische Republik Kongo als Ziel ins Auge gefasst worden sei, erklärte jedoch, die US-Regierung prüften eine „freiwillige Neuansiedlung“ aus dem Lager in Katar. „Die Verlegung der Menschen in ein Drittland ist eine positive Lösung, die diesen verbliebenen Menschen Sicherheit bietet, um ein neues Leben außerhalb Afghanistans zu beginnen, und zugleich die Sicherheit des amerikanischen Volkes gewährleistet“, erklärte ein Sprecher des Außenministeriums.

US-Senator kritisiert Umsiedlung als „Wahnsinn“

Ein US-Senator für die Demokraten, Tim Kaine, erklärte, es wäre „wahnsinnig“, afghanische Verbündete der US-Armee in den Kongo zu schicken. „Wir haben diesen Afghanen zugesagt, dass wir ihre Sicherheit garantieren würden, nachdem sie uns geholfen haben“, erklärte er. „Wir sind verpflichtet, unser Versprechen einzulösen, weil es das Richtige ist und weil ein Wortbruch es künftig nur erschweren würde, die Art von Partnerschaften aufzubauen, die wir möglicherweise zur Wahrung unserer nationalen Sicherheit brauchen.“

Den afghanischen Ortskräften droht in ihrem Heimatland Verfolgung durch die Taliban für ihre Zusammenarbeit mit den USA. Nach jahrelanger westlicher Militärpräsenz und einem übereilten und unzureichend vorbereiteten Abzug hatten die Taliban im August 2021 die Macht in Afghanistan nahezu ohne Gegenwehr zurückerobert. Seither setzen sie ihre strenge Politik mit drakonischen Gesetzen durch. (afp/mig) Aktuell Ausland

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