
0:2 Niederlage für die Opfer
DFB-Sportgericht sendet fatales Signal gegen Rassismus im Fußball
Jugendspieler von Hansa Rostock beleidigen ihre Gegner aus Kiel rassistisch. Daraufhin verlassen sie das Spielfeld. Das DFB-Sportgericht bestraft nun überraschend beide Teams. Grund: Kieler Spieler hätten weiterspielen müssen.
Sonntag, 09.03.2025, 12:51 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 09.03.2025, 12:52 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Rostock, 1. Februar 2025. Auf dem Spielfeld stehen die U19-Nachwuchsmannschaften von Hansa Rostock und Holstein Kiel. Beim Stand von 4:3 für die Mecklenburger wird die Partie in der 90. Spielminute abgebrochen, weil Kieler Spieler geschlossen den Platz verlassen. „Grund dafür waren mehrere rassistische Beleidigungen auf dem Spielfeld sowie zusätzliche rassistische Äußerungen seitens der Zuschauer“, teilt der Verein mit. Unter anderem soll das Wort „Affe“ gefallen sein.
Nach dem Spielabbruch fordert Holstein Kiel „eine lückenlose Aufklärung“ vor dem Sportgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) und verweist dabei auf die „klare Haltung des DFB und DFL in Bezug auf Rassismus“. Am Freitag verhandelte das DFB-Sportgericht über den Fall und fällte ein in Teilen überraschendes Urteil.
Danach wurde der Verein Hansa Rostock wegen „unsportlichen Verhaltens“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro belegt. Drei Rostocker Spieler erhielten zudem Sperren zwischen drei und sechs Partien, zwei von ihnen wegen „krass sportwidrigen Verhaltens“ nach Paragraf 9 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Darin sind unter anderem rassistische und diskriminierende Äußerungen und Handlungen aufgrund der Herkunft geregelt.
Überraschendes Urteil
Der Leiter der mündlichen Verhandlung, Torsten Becker, erklärte: „Die Einsicht der Spieler in ihr Fehlverhalten und ihre Jugend haben uns veranlasst, von noch längeren Sperren abzusehen.“ Allerdings sei der U 19-Mannschaft von Hansa Rostock auferlegt worden, an einem Konflikt- und Deeskalationstraining teilzunehmen. Der Verein akzeptierte in der mündlichen Verhandlung die Strafen.
Für Überraschung sorgte das Sportgericht allerdings mit der Spielewertung. Es entschied, das Spiel für beide Parteien mit 0:2 als verloren zu werten. Denn es liege ein Mitverschulden beider Mannschaften vor, „wobei wir erkennen, dass das Verhalten der Rostocker Spieler und Zuschauer ursächlich war“, so Verhandlungsleiter Becker weiter. Dennoch treffe auch Kiel ein Fehlverhalten. Die Entscheidung über einen Spielabbruch könne laut DFB-Statuen immer nur vom Schiedsrichter getroffen werden.
Rassismus-Opfer hätten weiterspielen sollen
Bedeutet: Die Spieler von Holstein Kiel hätten auf dem Platz bleiben und weiterspielen müssen, obwohl sie wiederholt von Spielern und Zuschauern rassistisch beleidigt wurden – auch auf die Gefahr hin, weitere rassistische Beleidigungen erdulden zu müssen. Ob diese Praxis mit der Haltung des DFB in Bezug auf Rassismus zu vereinbaren ist, könnte eventuell noch genauer geprüft werden.
Holstein Kiel kündigte an, das Urteil eingehend zu prüfen. „Wir halten uns weitere rechtliche Schritte gegen das Spielwertungsurteil vor“, sagte Dominic Peitz, Direktor des Kieler Nachwuchsleistungszentrums. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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