
Italien
Vier Geflüchtete dürfen Asylzentren in Albanien wieder verlassen
Kaum sind 49 die Menschen in den albanischen Asylzentren angekommen, kehren vier von ihnen auch schon wieder zurück nach Italien. Über die anderen entscheidet in dieser Woche ein Gericht.
Mittwoch, 29.01.2025, 12:56 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 29.01.2025, 12:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Vier der von der italienischen Regierung nach Albanien gebrachten Migranten haben die dortigen Asylzentren wieder verlassen. Sie seien wieder auf dem Weg nach Italien, meldete die Nachrichtenagentur Ansa am Mittwochmorgen. Ein italienisches Marineschiff mit 49 Personen an Bord hatte am Dienstagmorgen im Hafen der albanischen Stadt Shengjin angelegt, wo die Menschen in den dortigen Asylzentren untergebracht wurden. Ein Richterspruch, ob die Unterbringung rechtmäßig ist, wird noch in dieser Woche erwartet.
Drei Personen sind dem Bericht zufolge minderjährig, ein Erwachsener gilt als „vulnerabel“ und darf somit ebenso nicht in den Zentren in Albanien untergebracht werden. Die 49 Menschen stammen aus Bangladesch, Ägypten, von der Elfenbeinküste und aus Gambia und waren am Wochenende südlich von Lampedusa aus dem Mittelmeer gerettet worden. Die Herkunftsländer gelten laut einem Dekret der italienischen Regierung als sicher.
Streit zwischen Regierung und Justiz
Ob die Asylbewerber in Albanien bleiben werden, ist unklar. Es ist das dritte Mal, dass aus dem Mittelmeer gerettete Menschen dorthin gebracht wurden. Im Oktober und November hatte ein Gericht in Rom entschieden, dass die Migranten nach nur wenigen Stunden Aufenthalt in den Zentren nach Italien geholt werden mussten.
Darüber hat sich ein Streit zwischen Regierung und Justiz entsponnen, der sich um die Frage dreht, wie sichere Herkunftsländer zu definieren sind und wer dies festlegt. Die Richter in Rom beriefen sich in ihren Entscheidungen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 4. Oktober vergangenen Jahres. Demnach können Herkunftsstaaten nur als „sicher“ gelten, wenn diese Einschätzung auf das ganze Land zutrifft. Eine Entscheidung des EuGH darüber, ob das Vorgehen Italiens mit EU-Recht vereinbar ist, wird im Februar erwartet.
Große Aufmerksamkeit in Europa
Die Regierungen Italiens und Albaniens hatten im Herbst 2023 die Errichtung italienischer Zentren auf albanischem Boden in einem Abkommen vereinbart. Dort sollen Asylanträge nach italienischem Recht in einem Schnellverfahren innerhalb von vier Wochen geprüft werden. Laut der Vereinbarung sollen nach Albanien nur volljährige männliche Migranten gebracht werden, die von Schiffen der italienischen Küstenwache oder der Finanzpolizei in internationalen Gewässern aufgegriffen wurden.
Das italienische Vorhaben wird innerhalb der Europäischen Union mit großer Aufmerksamkeit beobachtet. Menschenrechtler befürchten, das italienische Modell könnte Schule machen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die italienischen Asylzentren in Albanien als „interessantes Modell“ bezeichnet. (dpa/mig) Aktuell Ausland
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