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Der sog. Trauermarsch in Chemnitz (Archiv) © Tim Lüddemann @ flickr.com (CC 2.0), Tim Lüddemann

Verfassungsschutz

Fast 40.000 Rechtsextremisten in Deutschland

Die Zahl der Rechtsextremisten in Deutschland wächst laut Verfassungsschutz auf fast 40.000. Wie viel Extremismus in der AfD steckt, will die Behörde demnächst neu beurteilen.

Mittwoch, 12.06.2024, 12:48 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.06.2024, 12:48 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Der Verfassungsschutz stellt fest, dass die Zahl der Menschen, die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzurechnen sind, in Deutschland weiter wächst. „Wir sehen einen erneuten Aufwuchs auch bei den gewaltorientierten Rechtsextremisten“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, der Deutschen Presse-Agentur. Seine Behörde will in der kommenden Woche den Verfassungsschutzbericht für 2023 veröffentlichen.

Das Anwachsen des Personenpotenzials in diesem Spektrum haben sich zuletzt aus verschiedenen rechtsextremistischen Strukturen gespeist, sagte Haldenwang. 2022 war das noch anders. Der Anstieg um rund 14,5 Prozent auf bundesweit schätzungsweise 38.800 Rechtsextremisten im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 ging vor allem darauf zurück, dass erstmals ein Teil der AfD, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet wird, hinzugerechnet wurde.

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Zur Erklärung hieß es damals: „Angesichts der weiterhin bestehenden inhaltlichen Heterogenität innerhalb der Partei können allerdings nicht alle Parteimitglieder als Anhänger der extremistischen Strömungen betrachtet werden.“ Das Bundesamt schätzte, dass 10.200 Mitglieder der AfD und ihrer Parteijugend (Junge Alternative) diesen Strömungen zuzurechnen seien. Klagen der Partei und ihrer Nachwuchsorganisation gegen die Beobachtung als Verdachtsfall scheiterten im Mai vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

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Verfassungsschutz wird über Neubewertung der AfD informieren

An einem neuen Gutachten zur Einschätzung der AfD arbeitet der Verfassungsschutz bereits. Ein Verdachtsfall müsse in regelmäßigen Abständen erneut ergebnisoffen geprüft werden, erklärte der Verfassungsschutz-Präsident. Dann gebe es drei Möglichkeiten. Entweder der Verdacht bestätige sich nicht und die Beobachtung werde beendet oder aber der Verdacht bestätige sich, „und wir sprechen jetzt von einem erwiesenen rechtsextremistischen Beobachtungsobjekt“. Möglich sei aber auch, dass sich die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte noch nicht so verdichtet haben, dass die Überzeugung besteht, dass es sich um eine erwiesen extremistische Bestrebung handelt. In diesem Fall gelte, „wir müssen noch bestimmte unterschiedliche Aspekte prüfen und wir belassen es dann weiterhin bei einem Verdachtsfall“.

Laut Haldenwang wird die Öffentlichkeit aber in jedem Fall über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet. Wahltermine oder die Ergebnisse von Wahlen seien dabei unerheblich. „Bei unserer Arbeit orientieren wir uns streng an unserem gesetzlichen Auftrag und nicht an Wahlergebnissen“, betonte er.

Der Verfassungsschutz hatte im März 2021 erstmals bekanntgegeben, dass er die gesamte AfD als Verdachtsfall in den Blick genommen hat. Seither habe man „eine Stärkung der rechtsextremistischen Strömungen innerhalb der Partei festgestellt“, sagte Haldenwang.

Insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern gebe es überwiegend Funktionsträger in herausgehobenen Positionen, die dem sogenannten solidarisch-patriotischen Lager zugerechnet werden könnten, das durch Personen wie den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke geprägt werde. „Nur noch vereinzelt erheben Mitglieder in der Partei ihre Stimme und versuchen, dieses völkische Denken zurückzudrängen“, bilanzierte der Verfassungsschutz-Chef. Dieses Denken finde sich zwar nicht im Grundsatzprogramm der Partei. Von Vertretern der Partei würden jedoch Dinge geäußert, die zeigten, „dass hier in Teilen der Partei gegen unsere Verfassung agiert und insbesondere gegen das Menschenwürde-Prinzip verstoßen wird“.

Bestrebungen der sogenannten Neuen Rechten versuchten, ihre Ideologie in die Mitte der Gesellschaft zu tragen. Es gehe ihnen darum, „das, was früher unsagbar war, wieder sagbar zu machen“, erläuterte Haldenwang. „So etwas haben wir dann auf Sylt erlebt, wo eindeutig Gesänge zu beobachten waren, die rechtsextremistisch waren.“ Auf einem wenige Sekunden langen Video ist zu sehen und zu hören, wie junge Menschen bei einer Pfingstparty auf Sylt zur Melodie des alten Hits „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino rassistische Parolen grölen. Scheinbar ungeniert und ausgelassen singen sie „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“. Ein Mann macht eine Geste, die an den Hitlergruß erinnert. Keinen der Umstehenden scheint das zu stören. Seitdem wurden bundesweit Dutzende vergleichbare weitere Fälle bekannt.

Die AfD hatte bei der Europawahl in Deutschland am Sonntag 15,9 Prozent geholt. Ihr Spitzenkandidat Maximilian Krah und die Nummer zwei auf der Wahlliste, Petr Bystron, waren wegen möglicher Verbindungen zu prorussischen Netzwerken in die Schlagzeilen geraten, Krah auch wegen möglicher China-Verbindungen. Nachdem umstrittene Äußerungen Krahs zur nationalsozialistischen SS bekanntgeworden waren, hatte die rechte ID-Fraktion im Europaparlament die AfD kurz vor der Wahl ausgeschlossen. Um hier wieder anschlussfähig zu sein, entschieden die neu gewählten AfD-Abgeordneten am Montag mehrheitlich, Krah nicht in ihre Gruppe aufzunehmen.

Abwehr reisender Agenten im russischen Auftrag

Russland habe ein komplexes Netzwerk aus Akteuren und Instrumenten aufgebaut, um in Deutschland auf die Gesellschaft sowie auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen, sagte Haldenwang. Um das Einsickern sogenannter reisender Agenten nach Deutschland zu verhindern, würden Visumsanträge sorgfältig geprüft – wer dem Verfassungsschutz und seinen Partnern einschlägig bekannt sei, erhalte kein Visum.

Auch in der Vergangenheit habe Russland versucht, Beziehungen zu Politikern anzubahnen, sie abzuschöpfen, Informationen zu erhalten, aber auch, sie dazu zu bewegen, russische Narrative im Parlament und in den Medien zu verbreiten. „Und jetzt besteht der Verdacht, dass man dieses Instrument auch in der Weise einsetzt, dass zum Beispiel das Internetportal ‚Voice of Europe‘ durch russische Stellen eingerichtet und finanziert wurde, mit dem Zweck, darüber Politiker für Einflussaktivitäten zu gewinnen.“ In dem Zusammenhang ermittelten mehrere Strafverfolgungsbehörden.

Auf dem Portal waren unter anderem Interviews mit Krah und Bystron erschienen. Die tschechische Zeitung „Denik N“ berichtete Anfang April, im Fall Bystron sei möglicherweise auch Geld geflossen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete hat das mehrfach zurückgewiesen. Auch Krah bestreitet, Geld aus dem Umfeld von „Voice of Europe“ angenommen zu haben. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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