NSU, V-Personen, V-Männer, Nationalsozialistischer Untergrund
NSU und Umfeld, eine geschredderte Akte © Tribunal NSU-Komplex auflösen

NSU-Doku-Zentrum geplant

Anklage gegen mutmaßliche NSU-Helferin

Die Aufdeckung der rassistischen Gruppierung NSU hatte 2011 ein neues Ausmaß des Rechtsterrorismus in Deutschland ans Licht gebracht. Nun wurde Anklage gegen eine weitere mutmaßliche Helferin erhoben. Zugleich soll ein Doku-Zentrum an die Opfer erinnern.

Mittwoch, 28.02.2024, 14:46 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 28.02.2024, 14:46 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Vorgänge um die rechtsextremistische Terrorgruppe NSU sind auch mehr als zwölf Jahre nach ihrem Ende nicht endgültig juristisch aufgearbeitet: Nun wurde Anklage gegen eine mutmaßliche Helferin erhoben. Wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, wird Susann E. die Unterstützung der NSU sowie Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen vorgeworfen. Zudem wurde bekannt, dass die Bundesregierung bis 2030 ein Dokumentationszentrum und einen Erinnerungsort für die NSU-Opfer plant.

Die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) tötete zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen, neun von ihnen hatten einen Migrationshintergrund. Die Terrorzelle flog im November 2011 auf, nachdem zwei Mitglieder in Eisenach tot in einem Wohnmobil gefunden worden waren und ein Wohnhaus am selben Tag in Zwickau explodierte. Beate Zschäpe, Mitglied des Terrortrios, wurde 2018 in München zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Tatverdacht weiter erhärtet

Susann E. soll die NSU-Mitglieder Zschäpe und Uwe Böhnhardt tatkräftig unterstützt haben. Sie wusste laut Bundesanwaltschaft spätestens Anfang des Jahres 2007, dass die NSU-Mitglieder unter falschen Identitäten im Untergrund lebten und zu diesem Zeitpunkt bereits rassistisch motivierte Morde sowie einige Banküberfälle begangen hatten.

Nach neueren Erkenntnissen habe sich der Tatverdacht weiter erhärtet. Die Anklage sei am 26. Februar vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden erfolgt. Die Angeklagte befinde sich auf freiem Fuß. (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 StGB) sowie (§ 253 Abs. 1, §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB).

Machbarkeitsstudie für NSU-Dokuzentrum fertig

Die Erinnerung an die Verbrechen der NSU soll ein neuer Gedenkort wachhalten. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, sollte ein von der Bundeszentrale für politische Bildung erstelltes Konzept am Mittwoch den Angehörigen der zehn NSU-Todesopfer vorgestellt werden.

Als Standorte sind demnach vor allem Nürnberg, München, Köln oder Berlin im Gespräch. In Nürnberg gibt es bereits am Rand der Altstadt ein Mahnmal zum Gedenken an die Morde der Terrorgruppe. Am Donnerstag will das Bundesinnenministerium Details zu den Plänen veröffentlichen.

Noch in diesem Jahr solle die Entscheidung für den Standort fallen, ebenso solle ein „Aufbaustab“ mit 15 Personalstellen die Arbeit aufnehmen, schrieb die Zeitung. Der Bundestag soll die Mittel für die Umsetzung bewilligen und die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Trägerstiftung einleiten. Ein „würdiges Erinnern“ werde helfen, der Relativierung von Rechtsextremismus entgegenzuwirken und „neue Wachsamkeit zu entwickeln“, sagte die Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Juliane Seifert (SPD). Neben dem Dokumentationszentrum soll es auch dezentrale Gedenkorte in anderen Städten geben. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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