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Landtag, Sachsen-Anhalt, Dresden, Politik, Gebäude, Parlament
Landtag Sachsen-Anhalt © tm-md @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

„Fokus auf Assimilation“

Kritik am sächsischen Integrationsgesetz

Das sächsische Integrationsgesetz geht den einen nicht weit genug, andere finden es in Teilen überflüssig. Bei der Anhörung im Landtag ging es heiß her. Die Teilnahme eines Rechtsextremisten - auf Einladung der AfD - sorgte für Empörung.

Montag, 15.01.2024, 21:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 15.01.2024, 17:06 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das geplante Integrations- und Teilhabegesetz hat am Montag bei einer Anhörung im Sozialausschuss des Sächsischen Landtages neben Zustimmung auch viel Kritik geerntet. Mit dem Gesetz will die Koalition aus CDU, Grünen und SPD die Situation bestimmter Migranten verbessern. Der Entwurf beschreibt Integration als Gemeinschaftsaufgabe des Landes und der Kommunen und soll dafür belastbare Strukturen schaffen.

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) bezeichnete den Gesetzentwurf der Regierung als „erneutes Beispiel für staatliche Überregulierung“. Es gebe widersprüchliche und mehrfach nicht mit der Gemeindeordnung vereinbare Regelungen. „Es ist richtig, dass kommunale Integrationsarbeit eine freiwillige Aufgabe bleibt. Dazu passt aber nicht, wenn das Sozialministerium trotzdem durch die Hintertür über die kommunale Integrationsarbeit bestimmen will“, erklärte SSG-Geschäftsführer Mischa Woitscheck.

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Grüne sehen Nachholbedarf

Sozialpolitikerin Juliane Nagel (Linke) attestierte dem Gesetzentwurf gravierende Defizite. „Integration ist keine Kür, sondern unverzichtbar“, sagte sie im Anschluss an die Anhörung. „Die große Schwäche des Entwurfs ist seine Unverbindlichkeit: Offensichtlich haben sich die kommunalen Interessenverbände erfolgreich dagegen gewehrt, Integrationsleistungen zur Pflichtaufgabe zu machen.“

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Auch die Grünen sahen Nachholbedarf. Man brauche verbindliche Regeln und Unterstützungsangebote für alle, betonte die Abgeordnete Petra Čagalj Sejdi. „So ist etwa die Einschränkung des Personenkreises, für den das Gesetz gelten soll, auf dauerhaft Bleibeberechtigte zu eng und grenzt aus. Es werden zum Beispiel Menschen ausgeschlossen, die im Zuge des Arbeitskräftemangels zu uns kommen, da auch sie oder ihre Familien zunächst keinen dauerhaften Aufenthalt im Freistaat haben.“

Migrantenorganisationen kritisieren Fokus auf Assimilation

Nach Ansicht von Özcan Karadeniz, Geschäftsführer des Dachverbandes Sächsischer Migrantenorganisationen, legt der Gesetzentwurf den Fokus zu einseitig auf die Assimilation Betroffener. Integration vollziehe sich vor Ort, wofür man Hürden senken müsse. Notwendig seien Mindeststandards und eine angemessene Finanzierung. Zudem würden Instrumente fehlen, um die Umsetzung der Vorhaben zu kontrollieren.

Der Sächsische Landkreistag verlangte mehr Mittun der Migranten bei der Integration und bemängelte ein Ungleichgewicht zwischen „fördern und fordern“. Fordern müsse stärker eine Rolle spielen, es gelte Leistung und Engagement von Migranten einzufordern. „Integration geht nur, wenn man selbst etwas dazu beiträgt“, sagte Referent Benjamin Lange und lobte das Integrationsgesetz Bayerns als Vorbild.

Umstrittener Teilnehmer im Landtag

Auch Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, der kürzlich wegen seiner Teilnahme an einem Treffen von AfD-Mitgliedern und Rechtsextremisten in die Schlagzeilen geriet, empfahl von den Bayern „abzuschreiben“. Der sächsische Gesetzentwurf vermittle in erster Linie den Eindruck einer symbolischen Gesetzgebung. CDU-Mitglied Vosgerau war auf Einladung der AfD-Fraktion als Gutachter gekommen. Grüne und Linke kritisierten seine Teilnahme scharf.

Sozialministerin Petra Köpping (SPD) erinnerte daran, dass das Verfassungsgericht in Bayern einzelne Punkte des dortigen Integrationsgesetzes wieder kippte. Deshalb könne man es pauschal nicht zur Grundlage machen. Der sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth nannte den Gesetzentwurf ein „wichtiges Signal“ für Sachsen. Ein Scheitern würde dem Ansehen des Freistaates schaden. (dpa/mig) Aktuell Politik

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