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Sachsen

Erstes ostdeutsches Integrations- und Teilhabegesetz auf dem Weg

Sachsens Landesregierung hat den Entwurf des Integrations- und Teilhabegesetzes zur Anhörung freigegeben. Über die Formulierung wurde bis zuletzt gerungen. Es ist das erste Integrationsgesetz in Ostdeutschland.

Mittwoch, 05.07.2023, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 04.07.2023, 17:46 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Sachsen will die Integration und Teilhabe von Migranten verbessern und per Gesetz verstetigen. Das Kabinett in Dresden gab am Dienstag den Entwurf des Integrations- und Teilhabegesetz zur Anhörung frei. Es beschreibt Integration als Gemeinschaftsaufgabe des Landes und der kommunalen Ebene. „Eine gelungene Integration der Menschen mit Migrationshintergrund bietet Chancen für unser Land nicht nur in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht. Sie kann auch einen Beitrag zur Lösung grundlegender gesamtgesellschaftlicher Fragen wie dem demografischen Wandel und dem damit einhergehenden Arbeitskräftemangel leisten“, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD).

Die Ministerin räumte ein, dass man bis zuletzt um einzelne Formulierungen gerungen habe. Aus Sicht der SPD seien auch Wünsche offengeblieben. Als Beispiel nannte sie Stellenausschreibungen. Köpping schwebt vor, diese mit einem expliziten Hinweis zu versehen, dass sich auch Migranten für eine Bewerbung angesprochen fühlen. Dies habe man bisher aber noch nicht durchsetzen können, hieß es.

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Erstes Integrationsgesetz in Ostdeutschland

Köpping erinnerte daran, dass bis dato nur sechs Bundesländer ein solches Gesetz haben. In Ostdeutschland sei Sachsen das erste Land. Auf eine Vielzahl von Regelungen habe man keinen Einfluss, weil der Bund dafür zuständig sei. In dem sächsischen Gesetz werde vor allem geregelt, „wer was macht“. Das Gesetz sei ein starkes Zeichen an die Kommunen, aber auch an Vereine, die sich in diesem Bereich engagieren. Es gehe darum, entstandene Strukturen zu verstetigen. Um der herausgehobenen Bedeutung von Integration Rechnung zu tragen, soll der Sächsische Ausländerbeauftragte künftig zum Integrationsbeauftragten werden.

Sachsen fordere aber auch eine Eigenleistung der Migranten ein, sagte Köpping. Es bleibe bei dem Grundsatz „fördern und fordern“. Eigeninitiative zum Erwerb der deutschen Sprache und zumutbare Anstrengungen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts würden dabei zentrale Bestandteile darstellen. „Wir wollen eine Migrationsgesellschaft sein.“ Verwaltungen müssten geschult und weitergebildet werden. Köpping zufolge soll das Integrations- und Teilhabegesetz im Laufe des Jahres 2024 in Kraft treten. (dpa/mig) Aktuell Politik

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