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Sachsens Integrationsgesetz

Unverbindliche Förderung, verpflichtende Forderung

Ein sächsisches Integrationsgesetz soll die Teilhabe von Migranten „fordern und fördern“. Die Förderung ist unverbindlich, Quoten gibt es nicht. Forderungen sind konkreter formuliert: Anstrengungen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.

Mittwoch, 29.11.2023, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 29.11.2023, 14:23 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Sachsen will Angaben der Landesregierung zufolge die Integration und Teilhabe von Migranten verbessern und hat dafür im Kabinett einen entsprechenden Entwurf verabschiedet. Dieser solle nun im Landtag diskutiert werden, sagte Sachsens Sozialministerin Petra Köpping am Dienstag in Dresden.

Die SPD-Politikerin zeigte sich optimistisch, dass das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten kann. Köpping sprach von einem „Meilenstein“ und erinnerte daran, dass bisher nur sechs Bundesländer ein solches Gesetz haben. In Ostdeutschland sei Sachsen das erste Land – mit Ausnahme von Berlin.

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Der Entwurf beschreibt Integration als Gemeinschaftsaufgabe des Landes und der Kommunen und soll dafür sorgen, „belastbare Strukturen“ zu schaffen. Er setze den Rahmen für eine gelingende Integration im Freistaat, so Köpping. Der Entwurf sei zudem ein klares Zeichen an Vereine und Verbände, dass Strukturen wie etwa die Psychosozialen Zentren und das Landessprachprogramm verstetigt werden sollen, betonte Köpping.

Keine Verpflichtungen, keine Quoten

Bei Stellenausschreibungen in Behörden etwa soll nach dem Wunsch des Ministeriums explizit darauf hingewiesen werden, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind. Ziel sei es, mehr Migranten zu beschäftigen.

Gleichzeitig betonte die SPD-Politikerin, dass es sich dabei eher um Erwartungen handele, nicht um Verpflichtungen. Quoten sind nicht geplant.

Zumutbare Anstrengungen zur Lebensunterhaltssicherung

Der Entwurf sieht vor, dass der Sächsische Ausländerbeauftragte künftig zum Integrationsbeauftragten wird. Geplant ist auch, regelmäßig – künftig alle fünf Jahre – einen Bericht zum Stand von Integration und Teilhabe vorzulegen.

Im Mittelpunkt des Entwurfs stehe aber auch das Prinzip „Fordern und Fördern“, betonte Köpping. Engagement zum Erwerb der deutschen Sprache und zumutbare Anstrengungen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts würden dabei zentrale Bestandteile darstellen. „Schnellstmögliche Integration durch Ausbildung und Arbeit ist für mich der beste Weg.“ (dpa/mig) Aktuell Politik

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