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Geflüchtete in Thessaloniki/Griechenland (Archiv) © 123rf.com

A bis Z

Von der Vorbereitung der Flucht bis zum Asylantrag

Flüchtende haben einen langen Weg hinter sich, wenn sie in Deutschland oder Europa ankommen - angefangen vom Start in der alten Heimat bis hin zum beschwerlichen Weg und die Ankunft am Ende. Was ist dabei zu beachten?

Freitag, 08.12.2023, 0:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 10.12.2023, 16:15 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Gefühlt befindet sich die halbe Welt im Krisenmodus. Die Kriege und bewaffneten Konflikte in Syrien, der Ukraine, Somalia, im Gazastreifen oder in Afghanistan sind nur die bekanntesten Beispiele von Krisenherden, die große Flüchtlingsströme auslösen. Verstärkt werden die Migrationsbewegungen durch immer öfter auftretende Umweltkatastrophen, die den Menschen vor Ort die Lebensgrundlage entziehen.

Daher ist es wenig verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen aus den Krisengebieten auf den Weg machen, um in Europa und Deutschland ihr Überleben zu sichern. In der Regel reisen die Betroffenen zu Fuß, mit dem Schiff oder mit Zügen und Bussen. Selten haben sie mehr als zwei Koffer bei sich. In diesen befinden sich die wichtigsten Utensilien, die es zum Überleben auf der Flucht braucht, bevor sie ankommen und um Asyl bitten können.

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Welche Utensilien werden auf der Flucht benötigt?

Eine Flucht will gut vorbereitet sein, auch wenn in vielen Fällen kaum Zeit bleibt, das Nötigste zusammenzupacken. Daher stellen wir an dieser Stelle eine Liste zusammen, welche Gegenstände, Dokumente und Produkte die Reise und die Ankunft in Deutschland erleichtern:

  • Persönliche Dokumente wie Reisepass, Führerschein sowie Geburtsurkunde, Schulabschlüsse, Diplome und ärztliche Befunde, sofern vorhanden
  • So viel Bargeld wie möglich, vornehmlich in Dollar oder Euro
  • Geldwerter Schmuck
  • Handy mit Ladegerät
  • Erste-Hilfe-Set / Verbandszeug
  • Nachfüllbare Clipper-Feuerzeuge
  • Kerzen
  • Taschenmesser
  • Kompass
  • Regenschutz
  • Trockenproviant
  • Wasser
  • Waschmittel
  • Desinfektionsmittel
  • Schmerzmittel und persönliche Medikamente
  • Taschenlampe
  • Decken
  • Warme Kleidungsstücke

Nach der Ankunft in Deutschland

In Europa beziehungsweise Deutschland hat jeder Flüchtling das Recht, um Asyl zu bitten. Das Asylrecht beruht auf der Genfer Flüchtlingskonvention, die im EU-Recht verankert ist. In Deutschland ist das Recht auf Asyl im Grundgesetz festgelegt. Nachdem die Betroffenen ihre Bitte nach Asyl kommuniziert haben, wird ein Asylverfahren eingeleitet.

Dabei handelt es sich um einen mehrstufigen Prozess, bei dem die Fluchtursachen und der Anspruch auf Asyl geprüft werden. In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Bearbeitung der Anträge zuständig.

Ankunft und Registrierung

Alle Asylsuchenden, die es bis Deutschland geschafft haben, müssen direkt bei ihrer Ankunft um Asyl nachsuchen. Dies kann bei der Grenzbehörde passieren oder bei einer staatlichen Stelle im Inland wie der Ausländerbehörde, der Polizei oder einer speziellen Aufnahmeeinrichtung.

Danach wird ein Registrierungsprozess eingeleitet. Die Asylsuchenden werden fotografiert und ihnen werden die Fingerabdrücke abgenommen. Die aufgenommenen Daten werden im Ausländerzentralregister gespeichert, auf das alle Behörden Zugriff haben.

Sobald dies geschehen ist, werden die Daten mit der Datenbank des Bundeskriminalamts verglichen. Außerdem wird geprüft, ob die Betreffenden nicht schon in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) registriert sind. Nach Abschluss der Prüfungen erhalten die Flüchtenden einen Ankunftsnachweis. Dieses Dokument berechtigt zum Aufenthalt und zum Erhalt offizieller staatlicher Leistungen.

Erstverteilung

Nach ihrer Ankunft werden die Asylsuchenden auf die Aufnahmeeinrichtungen der verschiedenen Bundesländer verteilt. Die Aufteilung orientiert sich an dem softwaregestützten Quotensystem EASY (Erstverteilung Asylbegehrende), welches innerhalb weniger Sekunden den weiteren Aufenthaltsort ermittelt.

Die Verteilung der betreffenden Personen erfolgt anonymisiert. Sollte ein Asylsuchender einer Aufnahmeeinrichtung eines anderen Bundeslandes zugewiesen werden, organisiert und finanziert das sendende Bundesland die Weiterreise. Dem Asylsuchenden wird eine Anlaufbescheinigung ausgestellt. Das EASY-System verfolgt laut den Verantwortlichen die folgenden Ziele:

  • Beschleunigter Beginn des Asylverfahrens.
  • Senkung der Reisekosten.
  • Gerechte Verteilung auf die Bundesländer.
  • Gleichmäßige Verteilung auf die Aufnahmeeinrichtungen.

Verantwortliche Aufnahmeeinrichtung

Die zuständige Aufnahmeeinrichtung setzt das nächstgelegene Ankunftszentrum in Kenntnis und kümmert sich um Unterkunft und Verpflegung der Flüchtenden. Die Leistungen richten sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und setzen sich aus Geldmitteln und Sachleistungen zusammen.

Stellung des Asylantrags

Die Antragstellung hat in der Regel persönlich im Ankunftszentrum zu erfolgen, wobei Dolmetscher zugegen sind. Vorgelegte Dokumente zur Identifizierung werden geprüft. Der Ankunftsnachweis wird durch eine Aufenthaltsgestattung ersetzt, mit der die Aufenthaltserlaubnis im jeweiligen Bezirk der zuständigen Aufnahmeeinrichtung gewährt wird. Nach drei Monaten wird das Aufenthaltsrecht auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet.

Persönliche Anhörung

Die Anhörung ist der wichtigste Teil des Asylverfahrens. Die Asylsuchenden werden nach den Fluchtgründen befragt und sollten sich gut auf dieses Gespräch vorbereiten. Es empfiehlt sich, Beweismittel vorzulegen, um die eigene Position zu untermauern. Auf Basis der Anhörung wird eine eingehende Überprüfung vorgenommen, bevor das Bundesamt seine Entscheidung, gegen die Widerspruch eingelegt werden kann, bekannt gibt. (bg) Panorama

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