Königsteiner Schlüssel
Welcher Asylsuchende muss wohin?
Auch wenn man bisweilen den Eindruck gewinnt, die Verteilung von Flüchtlingen auf die Bundesländer und Kommunen würde ausgewürfelt - tatsächlich ist die bundesweite Verteilung detailliert geregelt – Daniel Staffen-Quandt
Von Daniel Staffen-Quandt Freitag, 29.08.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 01.09.2014, 17:54 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Überfüllte Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge, beheizte Notzelte oder Massenschlaflager in alten Omnibushallen: Die deutschen Behörden stoßen derzeit vielerorts mit der Flüchtlingsunterbringung an ihre Grenzen. Welcher Asylsuchender nach der Ankunft in Deutschland in welches Bundesland und in welche Erstaufnahmeeinrichtung muss, ist in verschiedenen Vereinbarungen, Durchführungsverordnungen sowie Gesetzen geregelt. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer wird jedes Jahr in sogenannten Aufnahmequoten neu festgelegt.
Dieses Jahr muss Nordrhein-Westfalen mit mehr als 21 Prozent der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge die höchste Quote an Asylsuchenden aufnehmen, gefolgt von Bayern mit rund 15 Prozent sowie Baden-Württemberg mit knapp 13 Prozent. Die niedrigste Quote hat Bremen mit nicht einmal einem Prozent. Festgelegt werden die Quoten nach dem Königsteiner Schlüssel. Dieser wird für jedes Jahr anhand der Bevölkerungszahl und der Steuereinnahmen der einzelnen Bundesländer berechnet.
Sogenannte Direktzuweisungen
Die Zuteilung der Asylsuchenden richtet sich auch nach anderen Kriterien – sie orientiert sich zudem an aktuell verfügbaren Kapazitäten in den Ländern. Wenn, wie aktuell, für beide Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Bayern ein Aufnahmestopp gilt, müssen die anderen 15 Bundesländer vorübergehend auch diejenigen Flüchtlinge aufnehmen, für die eigentlich Bayern zuständig ist. Daneben spielt außerdem die Herkunft der Flüchtlinge eine Rolle. Denn nicht in jeder Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird jedes Herkunftsland bearbeitet. Für die Verteilung der Flüchtlinge auf Aufnahmelager gelten ebenfalls Quoten.
Die bayerischen Regierungsbezirke haben für die Unterbringung von Asylbewerbern Gemeinschaftsunterkünfte. Weil diese jedoch derzeit für die steigende Zahl der Flüchtlinge nicht mehr ausreichen, verteilen die Bezirke seit Montag Flüchtlinge per „Direktzuweisungen“ an die Landkreise.
EASY
Werden Flüchtlinge erstmals von der Polizei in Deutschland aufgegriffen oder melden sie sich erstmals mit einem Asylgesuch bei einer deutschen Behörde, werden sie zur nächstgelegenen Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Über das bundesweite System „EASY“ (Erstverteilung von Asylbegehrenden) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird jedem Flüchtlinge eine Erstaufnahmeeinrichtung zugeteilt. Sofern er sich nicht bereits dort befindet, muss er selbst dorthin begeben. Erst in dieser Einrichtung kann er dann seinen formellen Asylantrag stellen. (epd/mig) Aktuell Politik
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