„Verfassungswidrig“

Wohlfahrtsverbände wenden sich gegen verschärfte Flüchtlingspolitik

Die Innenminister von Bund und Länder bekommen zu Beginn ihrer Konferenz Gegenwind. Verbände kritisieren Pläne zur Leistungskürzung für Asylbewerber und zur schnelleren Abschiebung. Sie seien verfassungswidrig und gefährdeten den sozialen Frieden.

Mittwoch, 06.12.2023, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 06.12.2023, 14:15 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben die Teilnehmer der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz vor einer Verschärfung der Flüchtlingspolitik gewarnt. Durch den Fokus der geplanten Gesetze und Beschlüsse „auf Abschiebung und Abschreckung droht eher eine Gefährdung denn eine Sicherung des sozialen Friedens“, heißt es in einem Brief der Verbände an die Ministerinnen und Minister, der dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Zuerst hatte das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ über das Schreiben berichtet.

Die hohe Zahl an Schutzsuchenden in Deutschland habe Bund, Länder, Kommunen und die Zivilgesellschaft vor große Herausforderungen gestellt und „zu einer deutlichen Verschärfung des asyl- und migrationspolitischen Diskurses geführt“, betonten der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtverbandes, Ulrich Schneider, und die AWO-Vorständin Claudia Mandrysch.

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Durch die Gesetzesvorhaben würde einer Stigmatisierung Geflüchteter Vorschub geleistet. Falls die Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen sollten, werde das Vertrauen der Bürger in das staatliche Handeln erschüttert. Das würde sich negativ auf die Aufnahmebereitschaft auswirken. Die Unterzeichner forderten unter anderem, Verfahren zu beschleunigen, mehr Unterkünfte zu schaffen, die Pflicht zur Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen aufzuheben und Geflüchteten die freie Wahl des Wohnortes zu erlauben.

Einsatz von Bezahlkarten in der Kritik

Die Verbände beklagten die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Erleichterung von Abschiebungen. Sie bedeuteten erhebliche grundrechtliche Eingriffe, etwa bei der Ausweitung von Haft oder erweiterten Durchsuchungsbefugnissen. Zudem könnten sie zu Retraumatisierungen und einem Leben in beständiger Angst, Misstrauen und Unsicherheit führen – „auch bei Menschen, die Schutz erhalten und in Deutschland bleiben werden“.

Schneider und Mandrysch wandten sich in dem Schreiben auch gegen den Einsatz von Bezahlkarten zur Abschreckung und Einschränkung von Leistungsbezieherinnen und -Bezieher. Wenn sie eingeführt werden sollten, dürften sie nicht zu Diskriminierungen führen und den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen nicht einschränken. (epd/mig) Aktuell Panorama

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