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Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfassungswidrig © MiG

Verfassungswidrig?

Bund und Länder wollen Änderungen in Asylpolitik beschließen

Bundesinnenminister de Maizière ist zuversichtlich, dass die geplanten Verschärfungen der Asylgesetzes umgesetzt werden. Derweil wächst der Widerstand bei der Opposition sowie bei Menschenrechtsorganisationen. Sie halten das Vorhaben für verfassungswidrig.

Donnerstag, 24.09.2015, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 27.09.2015, 23:26 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Vor den Bund-Länder-Verhandlungen zur Flüchtlingspolitik am Donnerstag hat sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zuversichtlich über eine Einigung geäußert. Er sehe vier Schwerpunkte, sagte de Maizière am Mittwoch nach einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestags in Berlin.

Dazu zählte er den Wunsch nach einer Beschleunigung der Asylverfahren, die Schaffung von Erstaufnahmeplätzen für Flüchtlinge, das Gesetzespaket mit Standarderleichterungen, Integrationsverbesserungen und „klareren Regelungen“ für diejenigen, die das Land verlassen müssen, sowie „natürlich Finanzen“, sagte der Minister.

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Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, kritisierte die geplanten Verschärfungen der Asylgesetze, beispielsweise die geplanten Kürzungen bei Sozialleistungen für abgelehnte Asylbewerber. Beck sprach von einer „Entrechtung von Asylbewerbern“. Er appellierte an die Grünen in den Ländern, sich bei den Verhandlungen für Änderungen einzusetzen.

Verbände: Geplante Änderungen verfassungswidrig

Deutliche Kritik kam auch von Wohlfahrtsverbänden und Menschenrechtsorganisationen. Sie halten die geplanten Einschnitte für verfassungswidrig. Das Vorhaben, Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive nur noch das physische Existenzminimum zur Verfügung zu stellen, sei „klar menschenrechtswidrig“, sagte Wiebke Judith von Amnesty International am Mittwoch in Berlin. Pro Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt sprach von einem „Programm zur Entwürdigung von Menschen“.

Amnesty-Expertin Judith sagte, das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass auch Flüchtlingen das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum zur Verfügung gestellt werden müsse. Das heißt, dass nicht nur ihr Bedarf an lebensnotwendigen Gütern gesichert ist, sondern auch ein gewisses Maß an sozialer Teilhabe ermöglicht wird. Dies dürfe nicht an die Bleibeperspektive gebunden werden. Der aktuelle Gesetzentwurf stehe in klarem Kontrast zu diesen Vorgaben.

Auf Kritik stößt bei den Verbänden außerdem der Plan, die Maximalaufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen von drei auf sechs Monate auszuweiten. Harald Löhlein vom Paritätischen Wohlfahrtsverband sagte, dies bedeute für die Asylbewerber sechs Monate Arbeitsverbot, weil sie in Erstaufnahmeeinrichtungen generell keine Beschäftigung aufnehmen dürfen. Dies konterkariere auch die jüngsten Gesetzesänderungen, die das Arbeitsverbot auf die Dauer von drei Monaten beschränkten.

Bei der Runde am Donnerstag kommen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Mitglieder ihres Kabinetts mit den Regierungschefs der Länder im Kanzleramt zusammen. Es werden Beschlüsse erwartet, durch die sich Bund und Länder eine bessere Organisation und Entlastung in der derzeitigen Flüchtlingssituation erwarten. (epd/mig) Aktuell Politik

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