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Das Europarat-Gebäude © de.depositphotos.com

Asylreform

Europaparlament kündigt Blockade von Verhandlungen an

Vorbehalte Deutschlands verhinderten im Sommer eine Positionierung der EU-Staaten zu einem Teil der geplanten Reform des EU-Asylsystems. Jetzt blockiert im Gegenzug das Europaparlament und setzt damit auch Berlin unter Druck.

Mittwoch, 20.09.2023, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 20.09.2023, 17:34 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Das Europaparlament hat eine Blockade von Verhandlungen über die geplante Reform des EU-Asylsystems angekündigt. Begründet wurde der Schritt am Mittwoch damit, dass sich die Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem umstrittenen Teilbereich der geplanten Reform bislang nicht positioniert haben. Bis dies nicht geschehen ist, sollen nun Verhandlungen zu zwei anderen Teilbereichen nicht fortgesetzt werden.

Der ständige Vertreter Deutschlands bei der EU äußerte sich kritisch zum Vorgehen der Abgeordneten. „Wir bedauern die Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Verhandlungen zur EU-Asylreform zu blockieren“, sagte Botschafter Michael Clauß in Brüssel. „Die Gespräche müssen so schnell wie möglich weitergehen – gerade angesichts der dramatischen Lage im Mittelmeer. Jeder Tag zählt, um eine gemeinsame europäische Lösung zu finden.“

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Zu dem Grund für die Blockade äußerte sich Clauß nicht – möglicherweise auch, weil sie den Druck auf die Bundesregierung erhöht. Diese waren im Juli mitverantwortlich dafür gewesen, dass sich im Juli die EU-Staaten in dem umstrittenen Teilbereich nicht auf eine Position einigen konnten. Es geht dabei um die sogenannte Krisenverordnung.

Bundesregierung befürchtet Absenkung von Standards

Der Vorschlag für die neue Krisenverordnung sieht etwa längere Fristen für die Registrierung von Asylgesuchen an den Außengrenzen vor, außerdem die Möglichkeit, Standards bei der Unterbringung und Versorgung zu senken.

Zudem sollen Schutzsuchende in Krisensituationen nach den Vorstellungen des Rates verpflichtet werden können, sich länger als zwölf Wochen in den Aufnahmeeinrichtungen in Grenznähe aufzuhalten. Die Bundesregierung befürchtet, dass die Standards zu sehr abgesenkt werden. Ländern wie Polen und Ungarn gehen die vorgeschlagenen Ausnahmevorschriften dagegen nicht weit genug.

Sachverständige: Asyl-Grenzverfahren ändern nichts bei Rückführung

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) indes hat Zweifel daran, dass die geplanten Asyl-Verfahren rechtssicher ausgestaltet und tatsächlich zu einer Entlastung führen werden. Beschleunigte Verfahren an den EU-Außengrenzen seien nicht per se rechtswidrig, erklärte der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Hans Vorländer, am Mittwoch in Berlin. Gleichwohl müssten Menschen, die dort eine Zulässigkeitsprüfung absolvieren müssen, wirksamen Zugang zum Rechtsschutz und zu einer unabhängigen Verfahrensberatung haben.

„Dass das mit der Umsetzung der bislang vereinbarten Beschlüsse verwirklicht werden kann, ist im Moment nicht erkennbar“, sagte Vorländer. Er wies zudem darauf hin, dass Rückführungen bislang vor allem an der mangelnden Kooperation der Herkunftsländer scheiterten. „Mit der Einführung von Grenzverfahren durch die EU wird sich das erst einmal nicht ändern“, sagte er. Dafür müssten Migrationsabkommen ausgehandelt werden, ergänzte Vorländer.

Brisant: Europawahl im Juni 2024

Brisant sind die Verzögerungen auf EU-Ebene vor allem wegen der nahenden Europawahl im Juni 2024. Projekte, die bis dahin nicht mit den Regierungen der Mitgliedstaaten ausgehandelt sind, könnten anschließend wieder infrage gestellt werden und sich lange verzögern.

Im Fall der geplanten Reform des Asylsystems wäre dies ein besonders großer Rückschlag. An dem Projekt wird bereits seit Jahren gearbeitet. Es soll auch dazu beitragen, die illegale Migration zu begrenzen. (dpa/mig) Aktuell Politik

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