Polizei, Uniform, Sicherheit, Beamte
Polizei-Uniform © dennisweiland @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Verwaltungsgericht Hannover

Bundespolizist mit „rechtsextremer Haltung“ aus Dienst entfernt

Die Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst ist rechtmäßig bei „erkennbar rechtsextremer Haltung“. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Der Polizist habe unter anderem an einer Chatgruppe mit rassistischen Inhalten teilgenommen.

Sonntag, 17.09.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17.09.2023, 16:12 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Wegen seiner „erkennbar gewordenen rechtsextremen“ Haltung soll ein Bundespolizist laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover aus dem Dienst entfernt werden. Der 34 Jahre alte Polizeihauptmeister sei zuletzt bei der Bundespolizeidirektion Hannover eingesetzt gewesen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Das Disziplinarverfahren gegen den Beamten war im Jahr 2020 eingeleitet worden. Anfang 2022 wurde er vorläufig des Dienstes enthoben und seine Bezüge wurden um die Hälfte gekürzt.

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Chatgruppe mit rechtsextremen Beiträgen

Unter anderem wurde dem Polizisten vorgehalten, in seiner Freizeit Mitglied einer WhatsApp- Chatgruppe mit rechtsextremen und antisemitischen Beiträgen gewesen zu sein. Er soll sich mit Mitgliedern der Chatgruppe auf eine Norwegenreise zu Schauplätzen des Zweiten Weltkriegs begeben haben, wo man widerrechtlich Wrackteile von abgestürzten Wehrmachtsflugzeugen sammeln wollte. Außerdem wurden dem 34-Jährigen dem Gericht zufolge weitere außerdienstliche Pflichtverstöße angelastet.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann der Beamte Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

„Erkennbar rechtsextreme Haltung“

Nach Einschätzung der Richter reichte bereits die Verletzung der sogenannten Verfassungstreuepflicht durch seine „erkennbar gewordene rechtsextreme Haltung“, um ihn als nicht mehr für den Polizeidienst tragbar anzusehen. Dem Mann war den Angaben zufolge bereits vor der Erhebung der Disziplinarklage zunächst die Führung der Dienstgeschäfte verboten worden. Unter seinen Pflichtverstößen im In- und Ausland sah das Gericht auch ein waffenrechtliches Fehlverhalten als erwiesen an.

Die Zahl von Fällen, in denen Polizeibeamte in rechtsextremen Chats beteiligt sind, nimmt seit Jahren zu. Nordrhein-Westfalen hat zuletzt eine Gesetzesinitiative gestartet, um in solchen Fällen die Entfernung von Beamten aus dem Staatsdienst zu vereinfachen. (dpa/mig) Aktuell Recht

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