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Gerichtsverhandlung (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Hass und Hetze

Gericht entfernt Grenzschutz-Lehrerin aus dem Dienst

Wegen Hetze auf Demos und in sozialen Medien wurde einer Lehrerin gekündigt. Zu Recht, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Trier. Sie hatte unter anderem gefordert, Grenzen vor unkontrollierter Einwanderung zu schützen, weil sie wolle „keine fremden Massen Männer hier“.

Mittwoch, 26.07.2023, 18:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 26.07.2023, 13:10 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Lehrerin aus der Pfalz wegen hetzerischer Äußerungen während Demonstrationen, Kundgebungen und in sozialen Medien aus dem Dienst entfernt. Sie habe „unaufhörlich mit drastischer Diktion gegen Politiker, den Staat, seine Organe, gegen die EU, deren Organe und auch gegen Migranten gehetzt“, erklärte das Gericht am Mittwoch.

Die Beamtin habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, denn sie müsse ihre Aufgaben unparteiisch sowie gerecht erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit führen. Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich. (AZ: 3 K 2287/22.TR)

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Lehrerin wollte Grenzen schützen

Die Frau habe ihre politischen Aktivitäten gegen die Migrations- und Corona-Politik der Bundesregierung „ohne jegliches Maß an Pflichtbewusstsein anlässlich von Demonstrationen, Kundgebungen und breit gefächert in Social Media an den Tag gelegt“.

Sie habe unter anderem erklärt: „Unsere Politiker prügeln unser Recht auf Meinungsfreiheit mit Nazikeulen und Hasshetze nieder.“ Zudem habe sie mit Bezug auf ihre Stellung als Beamtin dazu aufgerufen, dass auch andere Beamte „illegale, rechtswidrige Anweisungen nicht ausführen dürften“ und „die Grenzen vor einer unkontrollierten Einwanderung schützen“ müssten. Sie wolle „keine fremden Massen Männer hier“. (epd/mig) Aktuell Recht

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