Rheinland-Pfalz
Konstruktives Auftakttreffen von Land und Islamverbänden
Rund 200.000 Muslime leben in Rheinland-Pfalz – ohne ein Regelwerk zum islamischen Religionsunterricht, Begräbnis oder religiöse Seelsorge. Jetzt wollen das Land und vier islamische Religionsgemeinschaften darüber beraten. Bis 2025 soll der Vertrag stehen.
Dienstag, 13.06.2023, 14:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 13.06.2023, 10:03 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Wissenschaftsminister Clemens Hoch (SPD) hat das Auftakttreffen mit den vier islamischen Verbänden über einen grundlegenden Vertrag in Rheinland-Pfalz als sehr vertrauensvoll und konstruktiv bezeichnet. Ein wichtiger Bestandteil der Gespräche sei gewesen, wie bei vier unterschiedlichen Religionsgemeinschaften möglicherweise ein gemeinsamer Religionsunterricht erreicht wird, sagte der Minister am Montagabend in Mainz. Keiner der einzelnen Verbände sei groß genug, flächendeckend solches ein Angebot zu organisieren.
Die Verhandlungen zwischen dem Land und vier islamischen Religionsgemeinschaften waren nach mehrjähriger Unterbrechung wieder aufgenommen worden. Bei dem Treffen am Montag sei nur in Ansätzen definiert worden, um welchen Themenbereiche es konkret bei den Gesprächen gehen soll. Als Beispiele nannte Hoch neben dem Religionsunterricht die Begräbnisvorschriften, die Seelsorge auch in Gefängnissen, religiöse Feiertage und wie darauf Rücksicht genommen werden sollte sowie die theologische Ausbildung an den Hochschulen. Für die islamischen Religionsgemeinschaften geht es aber auch um die Teilhabe in wichtigen gesellschaftlichen Institutionen wie etwa den Rundfunkgremien.
Vertrag ohne islamischen Religionsunterricht
In dem Vertrag werde jedoch nicht festgelegt, wie der islamische Religionsunterricht in Rheinland-Pfalz konkret ausgestaltet wird, betonte der SPD-Politiker. Es gehe nur um den Weg, wie es zu einem Curriculum für diesen Unterricht kommen kann.
Verabredet worden sei bei dem Auftakttreffen, Arbeitsgruppen für die einzelnen Themenbereiche zu bilden, sagte der Wissenschaftsminister. Außerdem werde ein Zeitplan für die weiteren Gespräche erarbeitet. Eingerichtet worden sei auch eine ressortübergreifende Steuerungsgruppe. Ziel der rheinland-pfälzischen Landesregierung und der Islamverbände ist, bis zum Jahr 2025 einen Vertrag auszuhandeln. Denkbar sei, dass es zum Abschluss nicht einen gemeinsamen Vertrag geben werde, sondern mit jedem Verband ein Einzelvertrag abgeschlossen werde, der aber inhaltsgleich ist.
200.000 Muslime in Rheinland-Pfalz
Die vier Verbände sind neben der Schura die Islamische Religionsgemeinschaft Ditib Rheinland-Pfalz, der Landesverband Islamischer Kulturzentren Rheinland-Pfalz (LVIKZ) und Ahmadiyya Muslim Jamaat. Bei der Schura handelt es sich um einen Zusammenschluss von 16 Moscheegemeinden aus unterschiedlichen Kulturen. Ditib zählt rund 30.000 Mitglieder im Land. Es leben rund 200.000 muslimische Menschen in Rheinland-Pfalz.
Die Landesregierung hatte die Gespräche über Vertragsverhandlungen mit den Verbänden bereits 2013 begonnen. Wegen des Putschversuchs in der Türkei waren die Vertragsverhandlungen im Sommer 2016 einvernehmlich ausgesetzt worden. Danach hatte es mehrere Gutachten gegeben, um die Unabhängigkeit der Landesverbände zu untersuchen.
CDU fordert Unabhängigkeit
Die CDU-Opposition forderte gerade mit Blick auf den islamischen Religionsunterricht, dass die Kooperationspartner des Landes zuverlässig und staatlich unabhängig sind. „An unseren Schulen darf es keinerlei Beeinflussung geben – das gilt für den Religionsunterricht wie für alle anderen Bereiche“, mahnte die Kulturexpertin der CDU-Landtagsfraktion, Marion Schneid.
Rheinland-Pfalz müsse daher endlich damit anfangen, islamische Religionslehrerinnen und -lehrer für diesen Unterricht selbst auszubilden. „Wir brauchen einen eigenen Lehrstuhl für islamische Religion in Rheinland-Pfalz“, erklärte Schneid. Die Universität in Koblenz als Standort sei dafür geeignet. Auch CDU-Landeschef Christian Baldauf forderte die Ausbildung von Religionslehrern an staatlichen Hochschulen, damit die unbedingt nötige Unabhängigkeit der Pädagogen für diesen Unterricht sichergestellt werde.
Die CDU-Vorschläge stehen verfassungsrechtlich auf dünnem Eis: Der Staat ist zur Neutralität verpflichtet. Er darf nicht in die Rolle einer Religionsgemeinschaft schlüpfen, etwa durch Erteilung von konfessionellem Religionsunterricht durch Lehrkräfte, die er in Eigenregie ausgebildet hat. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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