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Berliner Polizisten © de.depositphotos.com

Studie

Gegen Polizeigewalt haben Betroffene „kaum eine Chance“

Nicht immer werden Polizisten als Freunde und Helfer empfunden. Eskalation bei Einsätzen und Vorwürfe überzogener Gewalt lösen immer wieder Kontroversen aus. Besonders oft betroffen sind nicht deutsch gelesene Personen. Abschiebe-Situationen ergeben laut Forscher ein besonderes Konfliktpotenzial.

Dienstag, 16.05.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 16.05.2023, 16:23 Uhr Lesedauer: 7 Minuten  |  

Wenn Polizisten Gewalt ausüben, kann das als letztes Mittel mit einem Einsatz zusammenhängen. Doch es gibt auch immer wieder Vorwürfe nach Vorfällen, bei denen der Einsatz von Gewalt überzogen oder gar unprovoziert erscheint. Im August vergangenen Jahres etwa löste der Fall eines 16-jährigen Asylbewerbers eine große öffentliche Debatte aus, nachdem der Jugendliche in Dortmund von Polizeibeamten mit einer Maschinenpistole bei einem Einsatz erschossen worden war.

Hat die Polizei ein Gewaltproblem? Und wie ist Gewalt überhaupt zu definieren? Einigen dieser Fragen ist der Polizeiforscher Tobias Singelnstein in seinem neuen Buch nachgegangen. Der Jurist, der an der Frankfurter Goethe-Universität lehrt und forscht, sprach dazu mit Betroffenen von Polizeigewalt ebenso wie mit Polizisten, Führungskräften der Polizei und internen Ermittlern, die sich mit der Aufklärung von Gewaltvorwürfen in den eigenen Reihen befassen.

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„Gewalt fängt nicht erst beim Schießen an“

„Die Gewalt fängt nicht erst beim Schießen an, sondern eigentlich schon bei einfachen Überwältigungshandlungen“, sagte Singelnstein der „Deutschen Presse-Agentur“. Man müsse sich klar machen: „Für Leute, die von diesem Gewalteinsatz betroffen sind, ist es immer eine relativ drastische Erfahrung – auch wenn jemand nur mit einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht wird und auch wenn das rechtmäßig erfolgt.“

Zwar hat die Polizei aufgrund ihrer Aufgaben ein Gewaltmonopol – doch auch die Beamten dürften Gewalt „nur ausnahmsweise einsetzen“ sagte Singelnstein. „Auf der anderen Seite sehen wir, dass es innerhalb der Polizei eine gewisse Normalisierung der Gewalt gibt, weil es für die Beamten zu ihrem beruflichen Alltag gehört.“

Erhöhtes Risiko polizeilicher Gewaltanwendung bei Abschiebung

So hätten sich aus dem gesammelten Material Hinweise darauf ergeben, dass Abschiebungen sowie Kontrollsituationen in sogenannten Gefahrengebieten ein erhöhtes Konfliktpotenzial und Risiko polizeilicher Gewaltanwendungen bergen, heißt es in dem Buch.

Zugleich wird betont: Die Grenzen zwischen angemessener und übermäßiger polizeilicher Gewalt seien fließend und nicht immer leicht zu ziehen, auch wenn es mitunter klar zu beurteilende Fälle gebe.

Schwelle zur Strafbarkeit bei Bürgern schnell überschritten

Situationen, in denen ein Gewalteinsatz stattfinde, seien komplexe und häufig sehr dynamische Geschehensabläufe, fanden Singelnstein und sein Team bei ihren Untersuchungen heraus. Man kenne das aus „normalen“ Konfrontationen, in denen ein Wort das andere ergebe, oder eine Handlung Reaktionen erzeuge.

Für Bürgerinnen und Bürger sei dabei relativ schnell die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten – auch passive Haltungen könnten bei Demonstrationen und Räumungen wie Anfang des Jahres im Fechenheimer Wald bei Frankfurt als Widerstandshandlungen gewertet werden und zu Anzeige und Strafverfahren führen.

Mehr Ermittlungen gegen Polizisten, aber kaum Verurteilung

„Es gibt keine dramatische Zuspitzung in dem Bereich“, so Singelnstein zu Fällen von Polizeigewalt. „Im Vergleich etwa zu Demonstrationsgeschehen in den 1980er Jahren sind wir heute auf einem wirklich ganz anderen Level der Gewalt bei Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und der Polizei. Allerdings sind wir heute als Gesellschaft viel sensibler gegenüber Gewalterscheinungen und auch für polizeiliche Gewaltausübungen gilt ein anderer Rechtfertigungsbedarf.“

Ähnlich sehen es Polizeigewerkschafter: Ermittlungen im eigenen Bereich gebe es in den vergangenen Jahren häufiger, sagt der Geschäftsführer der Polizeigewerkschaft in Hessen, Alexander Glunz. Doch die Zahl der tatsächlichen Verurteilungen sei dagegen niedrig geblieben. „Natürlich sehen wir die Vorbildfunktion der Polizei und erlauben daher keine Rechtsbrecher in den eigenen Reihen“, sagt Glunz.

Verfahren gegen Polizisten werden oft eingestellt

Daher werde für jeden Vorwurf eine lückenlose Aufklärung gefordert. Es zeige sich aber auch, wie Glunz weiter ausführt, dass sehr viele Verfahren wieder eingestellt würden, da entweder die Unschuld oder kein ausreichender Tatverdacht vorliege.

Das sehen die Forscher anders: Laut Studienzusammenfassung werden mehr als 90 Prozent der Verfahren eingestellt. „Nur äußerst selten“ werde Anklage gegen Polizeikräfte erhoben, heißt es. Laut Staatsanwaltschaftsstatistik passiere das nur in zwei Prozent aller Fälle. „Das ist ungewöhnlich wenig, denn im Durchschnitt landen 22 Prozent aller Verfahren vor Gericht“, sagte der Kriminologe dem WDR. „Diese Chancenlosigkeit ist auch einer der Hauptgründe, warum nur ein geringer Teil der Betroffenen überhaupt Anzeige erstattet.“

Die niedrige Anklagequote sei nicht nur auf unberechtigte Anzeigen zurückzuführen, sondern auch auf strukturelle Besonderheiten, heißt es in den Ergebnissen. Denn Polizei und Justiz verbinde „ein institutionelles Näheverhältnis, das durch eine alltägliche Kooperation bei der gemeinsamen Aufgabe der Kriminalitätsbearbeitung gekennzeichnet ist“.

Geringes Problembewusstsein bei Polizei und Staatsanwaltschaft

Das Problembewusstsein in Polizei und Staatsanwaltschaften sei zudem gering, erklärte Singelnstein. Die Schwelle „für ernsthafte Ermittlungen und eine Anklageerhebung“ gegen Polizistinnen und Polizisten sei „deutlich höher als in anderen Strafverfahren“. Zudem könne problematisch sein, dass die Ermittlungen gegen Polizeikräfte von deren Kolleginnen und Kollegen geführt werden. So werde nur ein Bruchteil der Verdachtsfälle von Polizeigewalt überhaupt erfasst. Die Forscher gehen von einem sehr großen Dunkelfeld aus.

Ein Sprecher des hessischen Innenministeriums sagte, als Reaktion auf ein polizeiliches Einschreiten seien „in Einzelfällen Gegenanzeigen des polizeilichen Gegenübers zu verzeichnen.“ Die hessische Polizei habe bereits unterschiedlichste Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger, um Beschwerden und Anliegen gegen Beamtinnen und Beamte der Polizei vorzubringen. Hierzu zähle unter anderem das Beschwerdemanagement der Polizeipräsidien sowie der Ansprechpartner der Polizei, der bewusst außerhalb der Polizeiorganisation angesiedelt ist.

Linke: „Polizeigewalt ein reales Problem“

„Die nun veröffentlichten Ergebnisse der Studie machen deutlich, dass Polizeigewalt ein reales Problem ist“, sagte dagegen Torsten Felstehausen, innenpolitischer Sprecher der Linken-Fraktion, am Dienstag. Seine Partei sehe durch die Untersuchungen bestätigt, was sie schon seit Jahren problematisiere. Die Linke fordere schon lange die Einrichtung einer unabhängigen polizeilichen Beschwerde- und Ermittlungsstelle. Der Posten des hessischen Polizeibeauftragten, welcher auf Wunsch der Grünen geschaffen und mit vollkommen unzureichenden Kompetenzen ausgestattet wurde, sei seit seiner Einrichtung unbesetzt, kritisierte Felstehausen.

Jörg-Uwe Hahn, innenpolitischer Sprecher der FDP im hessischen Landtag, sprach sich für eine Stellungnahme von Innenminister Peter Beuth (CDU) zu den Ergebnissen der Wissenschaftler bereits in der Sitzung des Innenausschuss am Mittwoch aus. „Aufklärung tut not im Hinblick auf die notwendigen Reformen der Fehler- und Führungskultur bei der Polizei, aber auch im Interesse der Polizistinnen und Polizisten, die sonst unter Generalverdacht gestellt werden.“

Forscher vermisst Datenbasis für Polizeigewalt

Singelnstein beklagt, dass es in Deutschland nicht wie in anderen Ländern transparent statistisch erfasst wird, wie häufig und in welcher Form die Polizei in Deutschland Gewalt ausübt oder wie häufig Menschen im Kontext von Polizeieinsätzen zu Tode kommen. „So eine Datenbasis, so eine statistische Erfassung wäre schon mal ein erster wichtiger Schritt.“

Hinzu komme, dass in den Gesetzen nicht explizit stehe, welche „einfache körperliche Gewalt“ Polizisten erlaubt sei. „Aktuell wird sehr intensiv über Schmerzgriffe diskutiert und man sieht, dass die verschiedenen Polizeien in den verschiedenen Ländern da unterschiedliche Linien haben“, nennt der Wissenschaftler ein Beispiel. „Manche sagen, wir wenden gar keine Schmerzgriffe an, andere haben das sehr stark in die Praxis übernommen.“

Forscher fordert mehr Kommunikation in der Polizeiausbildung

Doch abgesehen von Gesetzesregeln und Transparenz: Damit es gar nicht erst zu einer Eskalation und Gewalt komme, sei Kommunikation sehr wichtig. „Es gibt Beamte, die können das sehr gut, die haben eine sehr starke soziale Kompetenz, solche Situationen im Einsatz zu klären und zu deeskalieren“, sagt Singelnstein. „Und es gibt Menschen, die können es einfach nicht so gut – und da funktioniert es dann vielleicht in der Praxis auch einfach nicht so gut.“

Der Polizeiforscher meint daher, dass Kommunikation in der Ausbildung von Polizeibeamten eine noch viel größere Rolle spielen sollte. „Und es wäre wichtig, die Resilienz zu trainieren, mit einer Infragestellung von polizeilicher Praxis durch Bürger in Einsatzsituationen umzugehen.“ Denn längst nicht alle Polizisten kämen damit klar, dass Bürger ihre Anordnungen in Frage stellten und erst einmal diskutieren wollten. (dpa/epd/mig) Leitartikel Panorama

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  1. Biplab Basu sagt:

    Bitte die Zahl korrigieren in diesem Satz:
    „Das ist ungewöhnlich wenig, denn im Durchschnitt landen 22 Prozent aller Verfahren vor Gericht“, sagte der Kriminologe dem WDR.