Saarlouis
Tödlicher Brandanschlag auf Asylbewerberheim: Angeklagter gibt Tatbeteiligung zu
Vor mehr als 30 Jahre brannte in Saarlouis ein Asylbewerberheim, ein Mann starb. Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz äußerte sich am Dienstag der Angeklagte zur Tat. Die Aussage war mit Spannung erwartet worden - doch sie wirft neue Fragen auf.
Dienstag, 09.05.2023, 13:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09.05.2023, 12:31 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
„Der Beschuldigte folgte“ – mit diesen drei Wörtern lässt sich die Aussage des Angeklagten im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag vor mehr als 30 Jahren in Saarlouis zusammenfassen. Der 51-Jährige hat am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz ausgesagt, bei der Tat dabei gewesen zu sein. Allerdings sei die Idee zur Tat von einem Bekannten aus der damaligen rechten Szene gekommen, der dann auch den Brand gelegt habe, hieß es in der von seinem Anwalt vorgelesenen Einlassung. Er sei am Tatabend stark angetrunken gewesen sein.
Die Anklage stellt den Fall anders dar. Demnach soll der deutsche Angeklagte den Brand aus rassistischer Gesinnung gelegt haben. Der 51-Jährige steht seit November 2022 wegen Mordes in einem Fall sowie versuchten Mordes in 20 Fällen vor dem OLG Koblenz. Bei dem nächtlichen Brandanschlag 1991 war der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana verbrannt. Außerdem brachen sich zwei Hausbewohner Knochen beim Sprung aus einem Fenster. 18 weitere Bewohner konnten sich damals unverletzt ins Freie retten.
Laut der Einlassung habe der Angeklagte gemeinsam mit zwei anderen Männern an dem Abend der Tat in einer Kneipe getrunken und dabei auch über Ausländer gesprochen. Der Bekannte habe ihm dann vorgeschlagen, sich nach Thekenschluss am Bahnhof zu treffen, ohne dass der dritte Mann davon etwas mitbekommen sollte. Dem Angeklagten sei an dem Abend wegen des vielen Alkoholkonsums sehr übel gewesen und er habe sich mehrfach übergeben.
Sprit im Treppenhaus entleert und angezündet
Später in der Nacht habe er sich mit dem damaligen Bekannten am Bahnhof getroffen. Auf die Frage des Angeklagten, was er dabei habe, habe der Bekannte „Sprit“ geantwortet. Der Angeklagte sei zunächst von Alkohol ausgegangen und habe gesagt, er wolle nichts mehr trinken. Daraufhin soll der Bekannte gesagt haben, dass es echter Sprit sei und er jetzt zum Asylantenheim wolle. „Ohne weiter nachzufragen, folgte ihm der Beschuldigte dort hin.“
Vor dem Haus hätten sie zunächst geplant, die Mülltonnen in der Nähe der Häuserwand anzuzünden. Damit sei der Angeklagte einverstanden gewesen. Der Bekannte sei dann aber ins Asylbewerberheim gegangen – „der Beschuldigte folgte“. Es sei dann schließlich auch der Bekannte gewesen, der den Sprit im Treppenhaus entleert und ihn angezündet habe, hieß es in der Einlassung. Überrascht von der hohen Stichflamme seien die beiden Männer dann aus dem Haus und in unterschiedliche Richtungen davongerannt.
Angeklagter bedauere den Vorfall „zutiefst“
Nach der Tat sei er „völlig fertig“ und „geschockt“ gewesen. „Dass jemand sterben könnte, daran dachte der Beschuldigte nicht“, las sein Verteidiger vor. Er habe dies auch nicht beabsichtigt. Der Angeklagte bedaure den Vorfall „zutiefst“.
Die Aussage des Angeklagten war mit Spannung erwartet worden, denn bisher hatte er die Vorwürfe bestritten. Es tue ihm sehr leid, dass er nicht früher ausgesagt habe, hieß es am Dienstag. Aber er habe Angst gehabt. Fragen an den Angeklagten wurden von seinen Verteidigern nicht zugelassen. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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