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Handy (Symbolfoto) © Alexas_Fotos @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

„Unterste Schublade“

4.800 Euro Strafe für rassistische Witze und Nazi-Verherrlichung

Weil er in mehreren Gruppen rassistische Witze und andere strafbare Inhalte über sein Smartphone verschickte, wurde ein 25-Jähriger zur Zahlung einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Staatsanwältin: Die Nachrichten waren „unterste Schublade“.

Donnerstag, 09.03.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 09.03.2023, 15:10 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Wegen primitivster Witze über schwerst behinderte Menschen, rassistischer Beiträge in Chat-Gruppen sowie der Verherrlichung des Nazi-Terrors muss ein 25-Jähriger 4.800 Euro Geldstrafe zahlen. Der Gärtner stand am Dienstag vor dem Amtsgericht Augsburg, weil er über sein Smartphone in mehreren Gruppen strafbare Inhalte verschickt hatte.

Er war wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Volksverhetzung angeklagt. Vor Gericht gab er alle Taten zu. Die Empfänger der Nachrichten habe er gar nicht gekannt, sagte der Mann. Er habe über das Messenger-Programm seines Handys Anschluss gesucht, weil er keine richtigen Freunde habe. Eine rechtsextremistische Gesinnung bestritt er.

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Die Staatsanwältin und der Verteidiger des Angeklagten waren sich einig, dass die Nachrichten des 25-Jährigen „unterste Schublade“ waren. Das Gericht verurteilte ihn zu 120 Tagessätzen zu je 40 Euro, das Urteil wurde sofort rechtskräftig. (dpa/mig)

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