Judensau, Wittenberg, Lutherstadt, Antisemitsmus
Lutherstadt Wittenberg - "Judensau" (um 1440) an der Stadtkirche St. Marien © onnola @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Geteilte Reaktionen

Bundesgerichtshof: Judenfeindliche Schmähplastik darf bleiben

Die judenfeindliche Schmähplastik an einer Wittenberger Kirche muss nicht entfernt werden. Laut Bundesgerichtshof verhöhnt das Relief aus dem Mittelalter zwar das Judentum. Mit der historischen Einordnung sei jedoch ausreichend für Distanz gesorgt.

Dienstag, 14.06.2022, 15:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.06.2022, 15:53 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Die judenfeindliche Schmähplastik aus dem Mittelalter darf weiter an der Stadtkirche der Lutherstadt Wittenberg bleiben. Der Bundesgerichtshof wies am Dienstag die Klage gegen das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg (OLG) ab (Az.: VI ZR 172/20). Der Kläger, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, hatte die Abnahme des Sandsteinreliefs aus dem 13. Jahrhundert verlangt, weil er dadurch das Judentum und sich selbst diffamiert sieht. Im Judentum löste das Urteil ein geteiltes Echo aus.

Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters des VI. Zivilsenats sagte in Karlsruhe zur Begründung, der Kläger könne nicht die Entfernung verlangen, weil es an einer „gegenwärtigen Rechtsverletzung“ fehle. Isoliert betrachtet verhöhne und verunglimpfe das Relief das Judentum als Ganzes, räumte das Gericht ein. Die Beklagte habe den ursprünglich rechtsverletzenden Zustand jedoch dadurch beseitigt, dass sie 1988 unter dem Relief eine nicht zu übersehende Bodenplatte enthüllte und in unmittelbarer Nähe dazu einen Schrägaufsteller mit der Überschrift „Mahnmal“ anbrachte, der den historischen Hintergrund des Reliefs näher erläutert.

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Der Zentralrat der Juden bezeichnete den Beschluss als nachvollziehbar, man habe sich jedoch eine „deutlichere Positionierung“ des Bundesgerichtshofs gewünscht. Zentralratspräsident Josef Schuster erklärte am Dienstag in Berlin, die Kirche müsse sich klar zu ihrer Schuld bekennen und ihren jahrhundertelangen Antijudaismus verurteilen. Nach der Entscheidung des BGH müsse es der Kirchengemeinde überlassen bleiben, wie sie den „Störungszustand“ beseitigt, fügte Schuster hinzu. Daher sehe er das Urteil als „klaren Auftrag“. Sowohl die Wittenberger Kirchengemeinde als auch die Kirchen insgesamt müssten eine klare und angemessene Lösung für den Umgang mit judenfeindlichen Plastiken finden.

Kritik von Knobloch

Info: Schmähplastiken oder Schmähskulpturen waren in der christlichen Kunst des Mittelalters fester Bestandteil und Ausdruck von Antijudaismus der Kirchen. Juden wurden in den Darstellungen an den Kirchen verhöhnt, verspottet und gedemütigt. Ein prominentes Beispiel ist die Schmähskulptur «Judensau» an der Wittenberger Stadtkirche. Auf dem um 1300 entstandenen Relief in etwa vier Metern Höhe ist ein Rabbiner zu sehen, der den Schwanz eines Schweins anhebt und ihm in den After sieht. Zwei weitere Juden saugen an den Zitzen des Tiers. Das Schwein gilt den Juden als unrein. Bekannt sind in Deutschland und Europa etwa 50 solcher Darstellungen. Wie damit umzugehen ist, ist umstritten. Die eine Seite fordert den Erhalt der Schmähplastiken als kunsthistorisches Erbe, die aber durch Informations- und Gedenktafeln, die über die Hintergründe aufklären, ergänzt werden. Die andere Seite will die Plastiken von den Kirchen entfernen lassen und sieht in ihnen ein anhaltende Schmähung jüdischer Menschen und des Judentums.

Kritik an der Entscheidung kam von der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch. Sie beklagte, dass diese erniedrigende und verletzende Darstellung weiterhin offen zu sehen sein wird. Dies sei in Zeiten des Anstiegs eines bedrohlichen und zunehmend gewalttätigen Judenhasses mehr als bedenklich.

Laut Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, gehören judenfeindliche Schmähskulpturen „zu unserer Vergangenheit, die wir nicht ändern können“. Umso wichtiger sei eine sinnvolle Einordnung: „Dies sah das Gericht im vorliegenden Fall von Wittenberg als gegeben an.“

„Jahrhundertealtes Schandmal“

Der Beauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für den Kampf gegen Antisemitismus, Christian Staffa, rief zu mehr Aufklärung gegen Antisemitismus auf. „Als evangelische Kirche müssen wir bis an die Grundfesten der Theologie der Reformation gehen, um dort die antijüdischen Inhalte aufzuspüren und zu verändern“, sagte der Studienleiter für Demokratische Kultur und Kirche an der Evangelischen Akademie zu Berlin.

Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, bezeichnete das Urteil als enttäuschend: „Dieses jahrhundertealte Schandmal an einem der wichtigsten Orte des Protestantismus, dessen Botschaft auch nach Auschwitz geführt hat, belastet das Verhältnis zwischen Juden und Christen bis heute: Es tut jüdischen Menschen weh und es empört sie.“ Daran änderten auch Schilder nichts, die das Relief umgeben und es zum Mahnmal umwidmen.

Diskussion auch im Netz

Der Wittenberger Stadtkirchenpfarrer Alexander Garth zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Gleichzeitig spüre er jedoch eine Verpflichtung, an der Distanzierung weiterzuarbeiten, sagte er vor Journalisten in Karlsruhe. Das werde die Kirchengemeinde tun. Das Relief sei ein „Schandmal, das den jahrhundertelangen christlich motivierten Antijudaismus“ symbolisiere.

Auch im Netz wird der Rechtsstreit um das Relief diskutiert. Kritik erntet dabei nicht nur die Justiz, sondern auch der Staat. Der Journalist Ronen Steinke etwa schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter: „Man stelle sich vor, eine Moschee würde so ein Schmähbild ausstellen. Würde der Staat auch so ungerührt zusehen?“ Steinke ist Autor des Buches: „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich: Die neue Klassenjustiz

Das Relief aus dem Jahr 1290 zeigt in vier Metern Höhe eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen trinken, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. Im Judentum gilt ein Schwein als unrein. Die „Judensau“ gehört deshalb nach Ansicht des Klägers, einem Mitglied der jüdischen Gemeinde, in ein Museum. (epd/mig) Aktuell Recht

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