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„Politische Interessen“

Regierung will Aufnahme von Kreml-Kritikern erleichtern

Wer in Russland wegen Anti-Kriegs-Äußerungen stark gefährdet ist, kann unter gewissen Umständen unbürokratisch eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen. Das gilt auch für Journalisten, selbst wenn sie für Staatsmedien tätig waren und verfolgt werden. Details werden noch abgestimmt.

Montag, 30.05.2022, 20:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 30.05.2022, 18:17 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Russischen Kreml-Kritikern mit Bezug zu Deutschland soll schneller und unbürokratischer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin sagte, verständigte sich darauf die Bundesregierung. Demnach können besonders gefährdete Gruppen wie Journalisten sowie Personen, die wegen ihres Einsatzes für Menschenrechte und gegen den Krieg in der Ukraine bedroht sind, auf Grundlage von Paragraf 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen werden. Die Regelung lässt dies zur „Wahrung politischer Interessen“ der Bundesrepublik zu. Wer diesen Status hat, darf unter anderem uneingeschränkt erwerbstätig sein.

Darüber einigten sich das Auswärtige Amt, das Innenministerium und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Laut Innenministeriumssprecher wird bereits von dieser Aufnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht, sodass bei vorliegender Voraussetzung ein Visum erteilt und die Einreise sowie ein längerfristiger Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden könne. Wie lange diese Menschen dann bleiben können, sagte er nicht. Die operativen Details befänden sich noch in der Abstimmung, hieß es. Einbezogen werden kann dem Sprecher zufolge auch die Kernfamilie. Die Einreise könne zudem über Drittstaaten erfolgen.

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Für eine Aufnahme infrage kommen den Angaben nach Personen mit einem bestimmten Profil. Dazu gehören Menschen, die in Russland besonders von politischer Verfolgung bedroht sind, insbesondere Menschenrechtsverteidiger mit Bezug zu Deutschland. Ebenso sind Personen gemeint, die mit ausländischen Organisationen gearbeitet hätten, die in Russland als unerwünscht eingestuft sind, sowie Personen, die als ausländische Agenten eingestuft sind. Auch für diese Gruppe wird als Voraussetzung ein Deutschlandbezug genannt. Hinzu kommen Personen aus der Wissenschaft, die wegen öffentlicher Anti-Kriegs-Äußerungen nicht mehr frei arbeiten dürfen.

Verfolgung muss glaubhaft sein

§ 22 AufenthG: „Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.“

Demokratische Oppositionelle, die sich öffentlich gegen den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine positioniert haben, kommen ebenfalls für eine solche Aufenthaltserlaubnis infrage, und auch Medienschaffende, die bei unabhängigen Medien tätig und wegen kritischer Berichterstattung von Repressionen betroffen sind. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, aus Deutschland heraus frei und unabhängig zu berichten. Auch Journalisten, die in staatlich kontrollierten russischen Medien tätig waren und wegen kritischer Berichte entlassen wurden, sollen nach Deutschland kommen können. In jedem Einzelfall müsse die Verfolgung glaubhaft gemacht werden.

Innenministerin Nancy Faeser erklärte: „Wir bieten Russinnen und Russen, die verfolgt und bedroht werden, in Deutschland Schutz. Und wir werden insbesondere russischen Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit geben, von Deutschland aus frei und unabhängig zu berichten.“ Der Deutsche Journalisten-Verband forderte Nachbesserungen. Der stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster kritisierte, „der geforderte Nachweis schließt alle Journalistinnen und Journalisten aus, die den Ukrainekrieg und die Repressionen durch den Kreml zwar ablehnen, aber ihre Opposition noch nicht durch Medienberichte öffentlich gemacht haben“.

Bislang haben Russen, die nach Deutschland wollten, vor der Einreise ein sogenanntes Schengen-Visum beantragt. Es erlaubte ihnen die Einreise, aber nur 90 Tage Aufenthalt – und keine Aufnahme von Arbeit in der Bundesrepublik. Wer wegen politischer Verfolgung in Deutschland Asyl erhält, darf wie alle anderen Asylbewerber lange kein eigenes Geld verdienen. (epd/mig) Aktuell Politik

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