Akten der Wiedergutmachung

Mit Künstlicher Intelligenz gegen das Vergessen

Wenn die letzten Zeitzeugen der NS-Zeit sterben, werden Archivdokumente zur wichtigsten Quelle, um ihre Schicksale zu erforschen. In einem Großprojekt sollen nun Millionen Papiere eingescannt, erschlossen und digital zugänglich gemacht werden.

Sonntag, 08.05.2022, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 08.05.2022, 13:17 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Tausende Meter von Aktenmaterial in deutschen Archiven zur „Wiedergutmachung“ von NS-Unrecht sollen digitalisiert und für Angehörige, Forschung und Bildungsarbeit zugänglich gemacht werden. Das Projekt könne als historisch bezeichnet werden, sagte der Präsident des Landesarchivs Baden-Württemberg, Gerald Maier, am Donnerstag im Staatsarchiv Ludwigsburg.

In den nächsten zehn Jahren werden den Angaben zufolge mehrere Millionen Dokumenten aus deutschen Archiven online zugänglich gemacht. Dadurch werde das Unrecht des nationalsozialistischen Systems sichtbar – selbst wenn Zeitzeugen nicht mehr leben, hieß es. Die Informationen sollen innerhalb des deutschen Archivportals in einem eigenen Themenportal bereitgestellt werden. Das Projekt wird vom Landesarchiv Baden-Württemberg gemeinsam mit dem FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur verantwortet und vom Bundesfinanzministerium gefördert.

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Harald Sack vom FIZ Karlsruhe sagte, in einem zweijährigen Pilotprojekt im Staatsarchiv Ludwigsburg seien Erfahrungen gesammelt worden, wie man mit einer Flut unterschiedlicher Dokumente bei der Digitalisierung umgehen könne. Die Herausforderung sei, dass die Dokumente nicht einfach durch Künstliche Intelligenz (KI) gescannt und erschlossen werden könnten, da es auf ihnen Stempel, schlecht lesbare Schreibmaschinenschrift, und verschiedenste Handschriften gebe, die nicht erkannt würden. Deshalb werde die KI mit Daten für Handschriften- und Schreibmaschinenschrift trainiert. Ziel sei, Personen, Orte und Ereignisse miteinander zu verknüpfen.

Ein Schatz an Informationen

Kai Wambach vom Bundesfinanzministerium bezeichnete es als Ziel, einen einheitlichen digitalen Ort für die Akten der Wiedergutmachung zu schaffen. Sie seien ein Schatz an Informationen: verifizierte Zeitzeugenberichte, in der in hunderttausenden Einzelfallakten Überlebende schilderten, was ihnen angetan worden sei. Nachkommen der Opfer könnten in den Unterlagen oft Informationen zur eigenen Identitätsgeschichte erhalten, von denen sie sonst nichts wüssten. Bald werde es keine Überlebenden des NS-Terrors mehr geben, und damit werde die materielle Wiedergutmachung enden. Aber es bleibe die moralische Verantwortung, sich um Wiedergutmachung zu bemühen.

Grundlage für die „Wiedergutmachung“ von NS-Unrecht nach dem Zweiten Weltkrieg ist das Bundesentschädigungsgesetz. Es trat vor fast 70 Jahren in Kraft und soll Menschen finanziell entschädigen, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt und dadurch körperlich oder seelisch geschädigt wurden, oder beruflich eingeschränkt wurden, beziehungsweise ihr Eigentum oder Vermögen verloren. (epd/mig) Aktuell Feuilleton

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