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Frankfurter Polizeirevier © MiG

NSU 2.0

Polizei in Frankfurt und Darmstadt im Fokus der Justiz

Wegen rechtsextremistischer und rassistischer Chats hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen fünf Frankfurter Polizeibeamte und eine Angehörige erhoben. Auch gegen Darmstädter Polizisten wird ermittelt.

Montag, 11.04.2022, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.04.2022, 15:47 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Weil sie in Chatgruppen rassistische und volksverhetzende Inhalte geteilt haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen vier Polizeibeamte und eine -beamtin sowie die Lebensgefährtin eines Beamten erhoben. Die Polizisten des 1. Frankfurter Reviers im Alter von 31 bis 37 Jahren seien von ihren Dienstgeschäften befreit, teilte die Behörde weiter mit. Der Fall stehe im Zusammenhang mit den 2018 bekannt gewordenen „NSU 2.0“-Drohschreiben.

Den Angeschuldigten werde das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen und Besitz sowie Verbreitung pornografischer Schriften zur Last gelegt.

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Auch Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt

Konkret sollen sie vom Oktober 2014 bis Oktober 2018 in insgesamt 102 Fällen überwiegend Inhalte mit Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuzen und weiteren NS-Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts in verschiedene Chatgruppen eingestellt und vor allem Menschen mit Behinderungen, mit Migrationsgeschichte, mit dunkler Hautfarbe, Homosexuelle sowie Juden und Muslime verächtlich gemacht und verleumdet haben. Ferner sollen die Angeschuldigten Fotos und Videos mit pornografischen und gewaltverherrlichenden Inhalten verschickt haben.

Auch die Darmstädter Staatsanwaltschaft meldete am Montag ein Ermittlungsverfahren gegen sechs Beamte wegen Mitteilungen in einer Chatgruppe. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte dem „Evangelischen Pressedienst“, die Auswertung des sichergestellten Materials dauere noch an. Deshalb könne über die Inhalte des Chats und ihre strafrechtliche Relevanz noch nichts gesagt werden.

Verfahren gegen sechs Beamte

Das Verfahren richte sich gegen sechs Beamte eines Kommissariats beim Polizeipräsidium im Alter von 34 bis 48 Jahren mit unterschiedlichen Dienstgraden und gehe auf eine Anzeige von drei Kollegen aus demselben Kommissariat zurück. Diese richte sich gegen verschiedene Sachverhalte im Rahmen ihrer Dienstausübung zwischen August 2019 und März 2020.

Im Kern gehe es um Beleidigungen und üble Nachrede, die zum Ziel gehabt hätten, angeblich ungeeignete Kollegen zu mobben. Zwei Anzeigeerstatter sollen darüber hinaus im Einsatztraining erhebliche Verletzungen erlitten haben. In einem Fall werde auch wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt.

Wohnung nach Adolf Hitlers „Wolfsschanze“ benannt

Die Vorfälle seien unmittelbar beim Landeskriminalamt Hessen zur Anzeige gebracht und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden. Disziplinarverfahren gegen die Beschuldigten ruhten jetzt bis zum Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Einen Bericht der „Frankfurter Rundschau“, wonach einer der beschuldigten Beamten seine Wohnung nach dem Hauptquartier Adolf Hitlers als „Wolfsschanze“ bezeichnet habe, kommentierten Staatsanwaltschaft und Polizei nicht.

Bereits im Februar 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zuge der Ermittlungen zu rechtsradikalen Chatgruppen und „NSU 2.0“-Drohmails Anklage gegen zwei Polizeioberkommissare erhoben. Die Ermittlungen hatten eine feindselige Haltung der Angeklagten gegenüber Schwarzen Menschen und Muslimen gezeigt, hieß es. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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