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Szene aus dem Video von Gil Ofarim © Twitter

Nach Antisemitismusvorwurf

Ofarim wegen Verleumdung angeklagt

Der Antisemitismusvorwurf von Gil Ofarim gegen einen Hotel-Mitarbeiter sorgte für Empörung. Sechs Monate später wird der Musiker nun selbst beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, gelogen zu haben. Der Zentralrat warnt vor einer Vorverurteilung.

Donnerstag, 31.03.2022, 19:50 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 31.03.2022, 18:57 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Anklage gegen den Musiker Gil Ofarim erhoben. Der 39-Jährige soll sich wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung vor Gericht verantworten, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Ofarim hatte im Oktober 2021 einem Hotelmitarbeiter in Leipzig vorgeworfen, ihn antisemitisch beleidigt zu haben. Ein von ihm erstelltes Video ging viral, der Fall sorgte weltweit für Schlagzeilen. Vertreter und Vertreterinnen aus Politik und Gesellschaft reagierten mit Entsetzen.

Sechs Monate nach dem Vorfall am 4. Oktober teilte die Leipziger Staatsanwaltschaft nun mit, dass sich der Vorwurf des Antisemitismus nicht erhärten lasse und die Ermittlungen gegen den Hotelmitarbeiter eingestellt werden. Es seien zuvor zahlreiche Zeugen vernommen und die Aufnahmen mehrerer Überwachungskameras im Hotelbereich geprüft worden. Das Geschehen, wie es von Ofarim in seinem veröffentlichten Video geschildert worden ist, habe sich „tatsächlich so nicht ereignet“. Auf den Aufnahmen sei offenkundig keine Kette um den Hals des Sängers zu erkennen.

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Gil Ofarim, Sohn der israelischen Musiklegende Abi Ofarim (1937-2018), hatte in einem auf Instagram verbreiteten Video in die Kamera gesagt, ein Hotelangestellter habe ihn aufgefordert, seine Davidstern-Kette abzunehmen – nur dann lasse er ihn einchecken. Der Beschuldigte wies diese Darstellung zurück, das Hotel entband ihn dennoch zunächst von seinen Aufgaben.

Debatte über Antisemitismus ausgelöst

Ofarim hatte erklärt, dass die veröffentlichten Videobilder, die ihn ohne Kette zeigen, unvollständig seien. Er habe sich weder pöbelnd verhalten noch die Kette nachträglich angezogen, sagte er nach dem Vorfall in einem Interview der „Leipziger Volkszeitung“.

Das Video hatte eine Debatte über Antisemitismus in Deutschland ausgelöst. Ofarims Management war am Donnerstag für eine Reaktion zunächst nicht erreichbar. Das Hotel in Leipzig reagierte auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft mit Erleichterung. „Als internationales Hotel stehen wir täglich für Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt“, erklärte General Manager Andreas Hachmeister.

Schuster: Keine Vorverurteilung

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, erklärte: „Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen Gil Ofarim zur Kenntnis genommen.“ Im Vertrauen auf den Rechtsstaat gelte es, keine Vorverurteilungen vorzunehmen. Es sei nun das Verfahren vor dem Landgericht Leipzig abzuwarten.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erklärte: „Das Schlimmste ist, jemanden als Antisemit zu bezeichnen.“ Dies für Falschaussagen und Verleumdung zu missbrauchen, sei schockierend und zutiefst verachtenswert. „In den vergangenen Jahrzehnten ist ein großes Vertrauen zwischen Deutschen und Juden gewachsen.“ Dies sei „ein hohes Gut, ein Wert, den wir uns nicht zerstören lassen“.

Kretschmer: Schaden an der jüdischen Gemeinschaft

Weiter sagte Kretschmer laut Regierungssprecher Ralph Schreiber: „Gil Ofarim hat nicht nur den Mitarbeiter, das Hotel, die Stadt und Sachsen in Misskredit gebracht, sondern auch Schaden an der jüdischen Gemeinschaft angerichtet.“

Laut Hotel wird der betroffene Mitarbeiter „seine Aufgaben weiterhin noch nicht wieder vollumfänglich wahrnehmen“ können. Er sei massiv bedroht worden. Das Hotel kündigte an, die nun anstehende gerichtliche Aufklärung zu unterstützen und zu begleiten.

Vorwurf: Wider besseren Wissens angezeigt

Ofarim wird auch zur Last gelegt, bei einer polizeilichen Vernehmung am 12. Oktober 2021 seine Behauptungen zum angeblichen Geschehensablauf wiederholt und den Hotelmitarbeiter wider besseres Wissen angezeigt zu haben. Die Anklage gegen den Musiker werde wegen des zu erwartenden großen Interesses der Medien und der Öffentlichkeit sowie der besonderen Bedeutung des Falles nicht zum Amtsgericht, sondern zum Landgericht Leipzig erhoben.

Im Fall einer Verurteilung wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung drohen Ofarim laut Strafgesetzbuch jeweils eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. Beate Hermann sagt:

    Was bildet sich dieser Gil Ofarim eigentlich ein ? Braucht der Geld ??